Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion- Die Linke- beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Entsprechend
einer Bitte von RM Haeming wird die Vorlagebegründung um drei Absätze ergänzt!
Herr Schneider beantwortet noch eine Ergänzungsfrage von RM Schlömer
(Begrifflichkeiten 3fach-Halle/drei Sportübungseinheiten meinen das Gleiche!).
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Ergänzung:
In die
Vorlagebegründung sind die folgenden drei Absätze zu übernehmen:
„Hinsichtlich
der beschriebenen Hallensysteme (2fach-Halle für Grundschule und 3fach-Halle
für Gesamtschule) soll mit möglichen Investor*innen abgestimmt werden, dass der
Nutzungsbedarf des außerschulischen Sports in diesen Bereichen nach Möglichkeit
vollumfänglich berücksichtigt und festgelegt wird.
Anzustreben
ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport
gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den
feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich
sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22
Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen
angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch
Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig
sein.
Die
Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen
schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt
Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im
Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
bei Enthaltung RM Detjen
Beschluss: geändert beschlossen
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gesamtschulgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II für den Stadtbezirk Nippes.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Herrn Spieß mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP, AfD und Herrn Thelen beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5 zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für den Stadtbezirk Nippes.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Beschluss: ungeändert beschlossen
I.
Abstimmung über den mündlichen
Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Fassung der Bezirksvertretung 5
(Nippes), (Anlage1) mit den Ergänzungen aus dem Sportausschuss (Anlage 2)
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gesamtschulgebäudes im Stadtbezirk Nippes ein europaweites
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes
Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden. Das Grundstück muss für die
Unterbringung eines Schulgebäudes für eine
Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II einschließlich
einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten geeignet sein.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines
Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für eine Gesamtschule mit 4 bis 6 zügiger S I und entsprechender S II
für den Stadtbezirk Nippes.
Das
Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche
Errichtung umfassen.
Ergänzung:
In die Vorlagebegründung sind die
folgenden drei Absätze zu übernehmen:
„Hinsichtlich der beschriebenen Hallensysteme (2fach-Halle für
Grundschule und 3fach-Halle für Gesamtschule) soll mit möglichen Investor*innen
abgestimmt werden, dass der Nutzungsbedarf des außerschulischen Sports in
diesen Bereichen nach Möglichkeit vollumfänglich berücksichtigt und festgelegt
wird.
Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis
freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für
den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden
pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr
bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung
von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und
Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote
sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr
gestattungsfähig sein.
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in
den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und
offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und
Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport
flexibel reagieren kann.“
Abstimmungsergebnis.
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. sowie von RM Gabrysch (KLIMA
FREUNDE) abgelehnt.
II.
Abstimmung über die Vorlage in der Fassung
des Sportausschusses (Anlage 2):
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasialgebäudes im
Stadtbezirk Nippes ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden
soll. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück im Stadtbezirk Nippes zu finden.
Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Schulgebäudes für ein 3/5
zügiges Gymnasium einschließlich einer Sporthalle mit drei Sportübungseinheiten
geeignet sein.
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines
Ausschreibungsverfahrens zum Bau des Gebäudes für ein 3/5-zügiges Gymnasium für
den Stadtbezirk Nippes.
Das
Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche
Errichtung umfassen.
Ergänzung:
In die Vorlagebegründung sind die
folgenden drei Absätze zu übernehmen:
„Hinsichtlich der beschriebenen Hallensysteme (2fach-Halle für
Grundschule und 3fach-Halle für Gesamtschule) soll mit möglichen Investor*innen
abgestimmt werden, dass der Nutzungsbedarf des außerschulischen Sports in
diesen Bereichen nach Möglichkeit vollumfänglich berücksichtigt und festgelegt
wird.
Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis
freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für
den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden
pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr
bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung
von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und
Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote
sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr
gestattungsfähig sein.
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in
den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und
offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und
Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport
flexibel reagieren kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
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Anmerkung:
Mündlicher Änderungsantrag von RM Philippi