Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die zusätzlich durch die Bühnen akquirierte Projektförderung der Kompanie Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln für den Projektzeitraum 01.09.2021 bis 31.12.2023 aus dem Programm „Neue Wege“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, aufgeteilt auf drei Spielzeiten (2021/22, 2022/23, 2023/24), insgesamt 1.519.727 € beträgt.
2. Der Beitrag der Stadt Köln für das Projekt „Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln“ beträgt je 250 T€ für die Spielzeiten 2021/22 und 2022/23. Diese Beiträge der Stadt Köln sollen aus den Jahresüberschüssen zum 31.08.2020 und zum 31.08.2021 finanziert werden:
Für die Spielzeit 2021/22 wird die zu diesem Zweck gebildete Rücklage aus dem beschlossenen Jahresabschluss zum 31.08.2020 in Höhe von 250 T€ (3429/2021; Ratsbeschluss vom 03.02.2022) verwendet.
Die Bereitstellung des Beitrags für die Spielzeit 2022/23 in Höhe von 250 T€ soll analog erfolgen. Im Vorgriff auf die Feststellung und Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses zum 31.08.2021 erklärt der Rat die Bereitschaft, von dem prognostizierten Jahresüberschuss eine Rücklage für die Finanzierung des Projektbeitrages in Höhe von 250 T € zu bilden und entsprechend zu verwenden.
3. Zusätzlich zum Beitrag der Stadt Köln stellen die Bühnen Köln Eigenmittel in Höhe von insgesamt 800 T€ zur Verfügung, die sich aus einem Budgetanteil der Tanzgastspiele – 100 T€ für 2021/22 und 100 T€ für 2022/23 – und einem Anteil der Basisförderung des Landes NRW – 466,7 T€ für 2022/23 und 133,3 T€ für 2023/24 – zusammensetzen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des bereits beschlossenen Wirtschaftsplans bzw. der Mittelfristplanung (1620/2021; Ratsbeschluss vom 16.09.2021).
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der tatsächlich genehmigten Fördermittel und der entsprechend anzupassenden künstlerischen Planung die im Wirtschaftsplan der Bühnen für die Spielzeit 2021/22 (1620/2021; Ratsbeschluss vom 16.09.2021) angesetzten Gesamtbeträge sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig überschritten werden. Das Budget des Ballet of Difference ist so gestaltet, dass Aufwand und Ertrag deckungsgleich sind und somit ein neutrales Ergebnis erzielt wird. Sollten die Erträge nicht in der geplanten Höhe erzielt werden können, wird die künstlerische Planung entsprechend angepasst und die Aufwände reduziert. Eine Veränderung des geplanten Jahresergebnisses der Bühnen ist daher nicht zu erwarten. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gesamthaushalt der Stadt Köln.
5. Das Berichtswesen erfolgt wie bisher parallel zu den Quartalsberichten zum Wirtschaftsplan.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die zusätzlich durch die Bühnen akquirierte Projektförderung der Kompanie Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln für den Projektzeitraum 01.09.2021 bis 31.12.2023 aus dem Programm „Neue Wege“ des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, aufgeteilt auf drei Spielzeiten (2021/22, 2022/23, 2023/24), insgesamt 1.519.727 € beträgt.
2. Der Beitrag der Stadt Köln für das Projekt „Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln“ beträgt je 250 T€ für die Spielzeiten 2021/22 und 2022/23. Diese Beiträge der Stadt Köln sollen aus den Jahresüberschüssen zum 31.08.2020 und zum 31.08.2021 finanziert werden:
Für die Spielzeit 2021/22 wird die zu diesem Zweck gebildete Rücklage aus dem beschlossenen Jahresabschluss zum 31.08.2020 in Höhe von 250 T€ (3429/2021; Ratsbeschluss vom 03.02.2022) verwendet.
Die Bereitstellung des Beitrags für die Spielzeit 2022/23 in Höhe von 250 T€ soll analog erfolgen. Im Vorgriff auf die Feststellung und Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses zum 31.08.2021 erklärt der Rat die Bereitschaft, von dem prognostizierten Jahresüberschuss eine Rücklage für die Finanzierung des Projektbeitrages in Höhe von 250 T € zu bilden und entsprechend zu verwenden.
3. Zusätzlich zum Beitrag der Stadt Köln stellen die Bühnen Köln Eigenmittel in Höhe von insgesamt 800 T€ zur Verfügung, die sich aus einem Budgetanteil der Tanzgastspiele – 100 T€ für 2021/22 und 100 T€ für 2022/23 – und einem Anteil der Basisförderung des Landes NRW – 466,7 T€ für 2022/23 und 133,3 T€ für 2023/24 – zusammensetzen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des bereits beschlossenen Wirtschaftsplans bzw. der Mittelfristplanung (1620/2021; Ratsbeschluss vom 16.09.2021).
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der tatsächlich genehmigten Fördermittel und der entsprechend anzupassenden künstlerischen Planung die im Wirtschaftsplan der Bühnen für die Spielzeit 2021/22 (1620/2021; Ratsbeschluss vom 16.09.2021) angesetzten Gesamtbeträge sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig überschritten werden. Das Budget des Ballet of Difference ist so gestaltet, dass Aufwand und Ertrag deckungsgleich sind und somit ein neutrales Ergebnis erzielt wird. Sollten die Erträge nicht in der geplanten Höhe erzielt werden können, wird die künstlerische Planung entsprechend angepasst und die Aufwände reduziert. Eine Veränderung des geplanten Jahresergebnisses der Bühnen ist daher nicht zu erwarten. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gesamthaushalt der Stadt Köln.
5. Das Berichtswesen erfolgt wie bisher parallel zu den Quartalsberichten zum Wirtschaftsplan.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die zusätzlich durch die Bühnen akquirierte Projektförderung der
Kompanie Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln für den
Projektzeitraum 01.09.2021 bis 31.12.2023 aus dem Programm „Neue Wege“ des
Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen,
aufgeteilt auf drei Spielzeiten (2021/22, 2022/23, 2023/24), insgesamt 1.519.727
€ beträgt.
2.
Der Beitrag der
Stadt Köln für das Projekt „Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel
Köln“ beträgt je 250 T€ für die Spielzeiten 2021/22 und 2022/23. Diese Beiträge
der Stadt Köln sollen aus den Jahresüberschüssen zum 31.08.2020 und zum
31.08.2021 finanziert werden:
Für die Spielzeit 2021/22
wird die zu diesem Zweck gebildete Rücklage aus dem beschlossenen
Jahresabschluss zum 31.08.2020 in Höhe von 250 T€ (3429/2021; Ratsbeschluss vom
03.02.2022) verwendet.
Die Bereitstellung des Beitrags
für die Spielzeit 2022/23 in Höhe von 250 T€ soll analog erfolgen. Im Vorgriff
auf die Feststellung und Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses zum
31.08.2021 erklärt der Rat die Bereitschaft, von dem prognostizierten
Jahresüberschuss eine Rücklage für die Finanzierung des Projektbeitrages in
Höhe von 250 T € zu bilden und entsprechend zu verwenden.
3.
Zusätzlich zum
Beitrag der Stadt Köln stellen die Bühnen Köln Eigenmittel in Höhe von
insgesamt 800 T€ zur Verfügung, die sich aus einem Budgetanteil der
Tanzgastspiele – 100 T€ für 2021/22 und 100 T€ für 2022/23 – und einem Anteil
der Basisförderung des Landes NRW – 466,7 T€ für 2022/23 und 133,3 T€ für
2023/24 – zusammensetzen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen des
bereits beschlossenen Wirtschaftsplans bzw. der Mittelfristplanung (1620/2021;
Ratsbeschluss vom 16.09.2021).
4.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass aufgrund der tatsächlich genehmigten Fördermittel und der
entsprechend anzupassenden künstlerischen Planung die im Wirtschaftsplan der Bühnen
für die Spielzeit 2021/22 (1620/2021; Ratsbeschluss vom 16.09.2021) angesetzten
Gesamtbeträge sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig überschritten werden. Das
Budget des Ballet of Difference ist so gestaltet, dass Aufwand und Ertrag
deckungsgleich sind und somit ein neutrales Ergebnis erzielt wird. Sollten die
Erträge nicht in der geplanten Höhe erzielt werden können, wird die
künstlerische Planung entsprechend angepasst und die Aufwände reduziert. Eine
Veränderung des geplanten Jahresergebnisses der Bühnen ist daher nicht zu
erwarten. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Gesamthaushalt der Stadt
Köln.
5.
Das Berichtswesen
erfolgt wie bisher parallel zu den Quartalsberichten zum Wirtschaftsplan.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.