Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Für die Nutzung soll dem Allerweltshaus e.V. das städtische Gebäude Geisselstraße 3-5 mit dazugehörigem Grundstück in Erbpacht übertragen werden, und dies zu einem angemessenen Erbpachtzins, den ein gemeinwohlorientierter Verein finanzieren kann.

 

Voraussetzung für die Nutzung des Gebäudes ist eine Instandsetzung, die nach derzeitigen Schätzungen 2,5 Millionen Euro zuzüglich ca. 20-30 Prozent zu erwartende Baukostensteigerungen kosten wird. Diesen Betrag kann das Allerweltshaus ohne Unterstützung der Stadt nicht aufbringen. Das Allerweltshaus kann mit Hilfe von Stiftungen und Spenden voraussichtlich eine Summe bis zu  einer Million Euro  beitragen. Zusätzlich plant der Allerweltshaus e.V. über BEG-Mittel der KFW Bank die energetische Sanierung des Gebäudes zu gewährleisten.

 

Ein Betrag von 1,5 Millionen Euro zzgl. der Kostensteigerung der Baukosten soll im künftigen Doppelhaushalt der Stadt Köln vorgesehen werden, damit die Instandsetzung abgeschlossen ist, bevor der Verein sein bisheriges Mietobjekt verlassen muss.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion, Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) und Bezirksvertreter Scholz (GUT)