Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Für die Nutzung soll dem Allerweltshaus e.V. das städtische Gebäude
Geisselstraße 3-5 mit dazugehörigem Grundstück in Erbpacht übertragen werden,
und dies zu einem angemessenen Erbpachtzins, den ein gemeinwohlorientierter
Verein finanzieren kann.
Voraussetzung für die Nutzung des Gebäudes ist eine Instandsetzung, die
nach derzeitigen Schätzungen 2,5 Millionen Euro
zuzüglich ca. 20-30 Prozent zu erwartende Baukostensteigerungen kosten wird.
Diesen Betrag kann das Allerweltshaus ohne Unterstützung der Stadt nicht
aufbringen. Das Allerweltshaus kann mit Hilfe von Stiftungen und Spenden voraussichtlich
eine Summe bis zu einer Million
Euro beitragen. Zusätzlich plant der
Allerweltshaus e.V. über BEG-Mittel der KFW Bank die energetische Sanierung des
Gebäudes zu gewährleisten.
Ein Betrag von 1,5 Millionen Euro zzgl. der Kostensteigerung
der Baukosten soll im künftigen Doppelhaushalt der Stadt Köln vorgesehen
werden, damit die
Instandsetzung abgeschlossen ist, bevor der Verein sein bisheriges Mietobjekt
verlassen muss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion, Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) und Bezirksvertreter Scholz (GUT)