Beschluss: ungeändert beschlossen


I.          Abstimmung über den Änderungsantrag

Beschluss:

1.    Die Regelungen des Abschnitts H7 – Außengastronomie des Gestaltungshandbuchs – Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln werden mit Ausnahme der die Barrierefreiheit betreffende Regelungen unter Punkt H7.1 bis zum Beginn der Außengastronomiesaison 2023 außer Kraft gesetzt. Der Grundsatz der qualitätsvollen Gestaltung des Mobiliars auf öffentlichen Flächen gilt auch im Sommer 2022 als Appell an die Gastronomiebetreibenden fort.

2.    Bis zu Beginn der Außengastronomiesaison 2023 wird der im Handbuch im Abschnitt H7 erwähnte Konsultationskreis die dort geforderten tragfähigen Regelungen rechtzeitig erarbeiten. Dem Konsultationskreis sollen Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, der Politik, der Behindertenvertretungen und der Gastronomieverbände angehören.

3.    Dieser soll einen Vorschlag für den Abschnitt H7 des Gestaltungshandbuchs und die daraus resultierende Gestaltungssatzung erarbeiten. Erst nach Beschlussfassung dazu werden wieder Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen durchgeführt.
Alle anderen Gaststätten- und ordnungsbehördlichen Regelungen, insbesondere die zur Barrierefreiheit, bleiben unberührt und gelten fort.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.