Beschluss: ungeändert beschlossen
I.
Abstimmung über den Änderungsantrag
Beschluss:
1.
Die
Regelungen des Abschnitts H7 – Außengastronomie des Gestaltungshandbuchs –
Gesamtstrategie für den öffentlichen Raum der Stadt Köln werden mit Ausnahme
der die Barrierefreiheit betreffende Regelungen unter Punkt H7.1 bis zum Beginn
der Außengastronomiesaison 2023 außer Kraft gesetzt. Der Grundsatz der
qualitätsvollen Gestaltung des Mobiliars auf öffentlichen Flächen gilt auch im
Sommer 2022 als Appell an die Gastronomiebetreibenden fort.
2.
Bis
zu Beginn der Außengastronomiesaison 2023 wird der im Handbuch im Abschnitt H7
erwähnte Konsultationskreis die dort geforderten tragfähigen Regelungen
rechtzeitig erarbeiten. Dem Konsultationskreis sollen Vertreterinnen und
Vertreter der Verwaltung, der Politik, der Behindertenvertretungen und der
Gastronomieverbände angehören.
3.
Dieser
soll einen Vorschlag für den Abschnitt H7 des Gestaltungshandbuchs und die
daraus resultierende Gestaltungssatzung erarbeiten. Erst nach Beschlussfassung
dazu werden wieder Kontrollen zur Einhaltung dieser Regelungen durchgeführt.
Alle anderen Gaststätten- und ordnungsbehördlichen Regelungen, insbesondere die
zur Barrierefreiheit, bleiben unberührt und gelten fort.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.