Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)


I.    Abstimmung über den Verweisungsantrag der CDU-Fraktion

 

Beschluss:

Die Angelegenheit wird zur Vorberatung in den Jugendhilfeausschuss und den Integrationsrat und zur Entscheidung in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales verwiesen.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt und der Oberbürgermeisterin zugestimmt.

 

I.              Die Beschlussfassung über den Verfahrensvorschlag der SPD-Fraktion hat sich erledigt.

 

Beschluss: Alternative beschlossen


Die Antragstellerinnen der SPD-Fraktion, RM Frau Brock-Storms und der Fraktion Die Linke, RM Frau Niknamtavin erklären, den Änderungsantrag unter 6.1.1 zu unterstützen.

Für die Antragsteller*innen begründet RM Frau Yazicioglu den Änderungsantrag und dankt für den inhaltlichen Aufschlag zum Antrag.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Der Jugendhilfeausschluss beschließt analog dem Beschluss aus dem Integrationsrat:

 

Beschluss aus dem Integrationsrat:

1.    Wir begrüßen den Einsatz der Oberbürgermeisterin und der Ausländerbehörde bei der Landesregierung, dass diese im Wege eines „Vorgriffserlasses“ die Kölner Ausländerbehörde in die Lage versetzt, die von der Bundesregierung geplanten Reformen im Ausländerrecht in größtmöglichem Rahmen umzusetzen. Somit verbessert sich für viele Kinder und Jugendliche die Perspektive auf eine sichere Zukunft in Köln.

 

2.    Die Verwaltung erarbeitet bis 31.12.2022 Maßgaben zur Ermittlung und Sicherstellung des Kindeswohls bei Entscheidung zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Es wird empfohlen den Runden Tisch für Flüchtlingsfragen zu Rate zu ziehen. Hierbei sind neben gesetzlichen Vorgaben auch die Selbstverpflichtungen der Stadt Köln u.a. aus der Eigenschaft als „Kinderfreundliche Kommune“ und Stadt Köln als „Sicherer Hafen“ zu berücksichtigen. Im Zuge der Maßgaben-Ermittlung soll u.a. geprüft werden, ob bei Abschiebungen, von denen Minderjährige betroffen sind, obligatorisch das Jugendamt mit seiner Fach- und Sachkenntnis hinzugezogen werden und eine individuelle Stellungnahme abgewartet werden kann. Hierbei sind außerdem Aspekte der Bildungschancen zu berücksichtigen.

 

3.    Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und der Möglichkeit der Ausreisepflichtigen, selbst zur Wahrung ihrer Rechte beizutragen und einschlägige Sachverhalte vorzubringen, sind bei Eröffnung der Ausreisepflicht auf die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK), die Härtefallkommission des Landes und die Beratungsstellen für Geflüchtete hinzuweisen. Außerdem wird bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen empfohlen, die ABK aktiv zu beteiligen, wenn minderjährige Personen betroffen sind.

 

4.    Der Integrationsrat empfiehlt diesen geänderten Beschluss (o.g. Punkte 1-3) den nachfolgenden Gremien: Dem Ausschuss Jugendhilfe und Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales.




Abstimmungsergebnis:

 

  • 13 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss beschließt wie der Integrationsrat:

Die Antragstellerinnen der SPD-Fraktion, RM Frau Brock-Storms und der Fraktion Die Linke, RM Frau Niknamtavin erklären, den Änderungsantrag unter 6.1.1 zu unterstützen.

Für die Antragsteller*innen begründet RM Frau Yazicioglu den Änderungsantrag und dankt für den inhaltlichen Aufschlag zum Antrag.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.