Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Projektlaufzeit und die Finanzierung der Kompanie Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln auf Basis der bisherigen Beschlüsse zum 31.12.2023 enden.
2. Die Bühnen beabsichtigen, die Kompanie über die Projektlaufzeit hinaus bis zum Ende der Spielzeit 2023/24 (31.08.2024) zu beschäftigen und deren Aufführungen bis zu diesem Datum zu finanzieren. Der Finanzbedarf nach Abzug der geplanten Einnahmen in Höhe von 90.000,00 € für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.08.2024 beträgt maximal 722.400,00 €. Die Bereitstellung dieses Betrags soll durch Rücklagen der Bühnen gesichert werden.
Im Vorgriff auf die Feststellung und Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses zum 31.08.2021 erklärt der Rat die Bereitschaft, von dem prognostizierten Jahresüberschuss eine zweckgebundene Rücklage für die Finanzierung der Kompanie in Höhe von 722.400,00 € zu bilden und entsprechend zu verwenden.
3. Das Budget des Ballet of Difference ist so gestaltet, dass Aufwand und Ertrag deckungsgleich sind und somit ein neutrales Ergebnis erzielt wird. Die Planung übersteigende Einnahmen aus Erlösen sowie etwaigen zusätzlich durch die Bühnen akquirierten Fördermitteln fließen in das Budget und reduzieren den o.g. Finanzbedarf, der aus der Rücklage gedeckt werden soll, entsprechend.
4. Das Berichtswesen erfolgt wie bisher parallel zu den Quartalsberichten zum Wirtschaftsplan.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Projektlaufzeit und die Finanzierung der Kompanie Richard Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln auf Basis der bisherigen Beschlüsse zum 31.12.2023 enden.
2. Die Bühnen beabsichtigen, die Kompanie über die Projektlaufzeit hinaus bis zum Ende der Spielzeit 2023/24 (31.08.2024) zu beschäftigen und deren Aufführungen bis zu diesem Datum zu finanzieren. Der Finanzbedarf nach Abzug der geplanten Einnahmen in Höhe von 90.000,00 € für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.08.2024 beträgt maximal 722.400,00 €. Die Bereitstellung dieses Betrags soll durch Rücklagen der Bühnen gesichert werden.
Im Vorgriff auf die Feststellung und Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses zum 31.08.2021 erklärt der Rat die Bereitschaft, von dem prognostizierten Jahresüberschuss eine zweckgebundene Rücklage für die Finanzierung der Kompanie in Höhe von 722.400,00 € zu bilden und entsprechend zu verwenden.
3. Das Budget des Ballet of Difference ist so gestaltet, dass Aufwand und Ertrag deckungsgleich sind und somit ein neutrales Ergebnis erzielt wird. Die Planung übersteigende Einnahmen aus Erlösen sowie etwaigen zusätzlich durch die Bühnen akquirierten Fördermitteln fließen in das Budget und reduzieren den o.g. Finanzbedarf, der aus der Rücklage gedeckt werden soll, entsprechend.
4. Das Berichtswesen erfolgt wie bisher parallel zu den Quartalsberichten zum Wirtschaftsplan.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die Projektlaufzeit und die Finanzierung der Kompanie Richard
Siegal / Ballet of Difference am Schauspiel Köln auf Basis der bisherigen
Beschlüsse zum 31.12.2023 enden.
2.
Die Bühnen
beabsichtigen, die Kompanie über die Projektlaufzeit hinaus bis zum Ende der
Spielzeit 2023/24 (31.08.2024) zu beschäftigen und deren Aufführungen bis zu
diesem Datum zu finanzieren. Der Finanzbedarf nach Abzug der geplanten
Einnahmen in Höhe von 90.000,00 € für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.08.2024
beträgt maximal 722.400,00 €. Die Bereitstellung dieses Betrags soll durch
Rücklagen der Bühnen gesichert werden.
Im Vorgriff auf die
Feststellung und Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses zum 31.08.2021
erklärt der Rat die Bereitschaft, von dem prognostizierten Jahresüberschuss
eine zweckgebundene Rücklage für die Finanzierung der Kompanie in Höhe von
722.400,00 € zu bilden und entsprechend zu verwenden.
3.
Das Budget des
Ballet of Difference ist so gestaltet, dass Aufwand und Ertrag deckungsgleich
sind und somit ein neutrales Ergebnis erzielt wird. Die Planung übersteigende
Einnahmen aus Erlösen sowie etwaigen zusätzlich durch die Bühnen akquirierten
Fördermitteln fließen in das Budget und reduzieren den o.g. Finanzbedarf, der
aus der Rücklage gedeckt werden soll, entsprechend.
4.
Das Berichtswesen
erfolgt wie bisher parallel zu den Quartalsberichten zum Wirtschaftsplan.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.