Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadlerweg in Köln-Vogelsang (Flurstücke 1378 und 1397 und teilweise 1396, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf)  —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 11;

2.         den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3.       den Bebauungsplan Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadlerweg in Köln-Vogelsang (Flurstücke 1378 und 1397 und teilweise 1396, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf)  —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 11;

2.         den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3.       den Bebauungsplan Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadlerweg in Köln-Vogelsang (Flurstücke 1378 und 1397 und teilweise 1396, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf)  —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 11;

2.         den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;

3.      den Bebauungsplan Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.