Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadlerweg in Köln-Vogelsang (Flurstücke 1378 und 1397 und teilweise 1396, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf) —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 11;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;
3. den Bebauungsplan Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 für das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadlerweg in Köln-Vogelsang (Flurstücke 1378 und 1397 und teilweise 1396, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf) —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 11;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;
3. den Bebauungsplan Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 für
das Gebiet nördlich und westlich der Bebauung Seeadlerweg in Köln-Vogelsang (Flurstücke
1378 und 1397 und teilweise 1396, Flur 83, Gemarkung Müngersdorf) —Arbeitstitel: Seeadlerweg in Köln-Vogelsang — eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 6 bis 11;
2.
den
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen;
3. den Bebauungsplan Entwurf
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61483/02 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634) in Verbindung mit §
7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) —jeweils in der
bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9
Absatz8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.