Beschluss: geändert beschlossen


I. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE abstimmen:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk

 

1. beschließt, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) unter Verzicht auf eventuell mögliche beschleunigte Verfahren ein Bebauungsplanverfahren für das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der Bebauung Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in KölnHöhenberg — einzuleiten mit dem Ziel, öffentliche Grünflächen, Wald und Spielflächen festzusetzen;

 

2. bittet den Stadtentwicklungsausschuss sich dieser Entscheidung anzuschließen

 

Abstimmung:

 

Gegen die Stimmen der Fraktion Die LINKE und dem Einzelvertreter Baron

von Kruedener (DiePartei) bei Enthaltung der BezirksvertreterInnen Grube,

Gallerach, Erkmen und Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt.

 

Einzelvertreter Winkler (AFD) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

II. Punktweise Abstimmung über den kurzfristig eingereichten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Beschluss zu 1:

 

1. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung mit aufnehmen.

 

Abstimmergebnis:

 

Gegen die CDU-Fraktion zugestimmt.

 

Einzelvertreter Winkler (AFD) und Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) waren

bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

Beschluss zu 2:

 

2. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

 

Abstimmergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Einzelvertreter Winkler (AFD) und Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) waren

bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

Beschluss zu 3:

 

3. Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil an Grün im Veedel zu erhöhen.

 

Abstimmergebnis:

 

Bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Einzelvertreter Baron

von Kruedener (DiePartei) abgelehnt.

 

Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

Beschluss zu 4:

 

4. Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen sein.( keine Privatgärten)

 

Abstimmergebnis:

 

Bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Einzelvertreter

Baron von Kruedener (DiePartei), bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE. abgelehnt.

 

Beschluss zu 5:

 

5. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.

 

Abstimmergebnis:

 

Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. und dem Einzelvertreter Winkler (AFD) zugestimmt.

 

Beschluss zu 6:

 

6. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

 

Abstimmergebnis:

 

Bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE. und dem Einzelvertreter Winkler (AFD) zugestimmt.

 

Beschluss zu 7:

 

7. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

 

Abstimmergebnis:

 

Gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung Fraktion DIE LINKE. und dem Einzelvertreter Winkler (AFD) zugestimmt.

 

Beschluss zu 8:

 

8. Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an der Nürnbergerstrasse ist nicht als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal die Stadt die Besitzerin der Fläche ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt ist, ob dort Umplanungen stattfinden dürfen. 

 

Abstimmergebnis:

 

Gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

und Einzelvertreter Baron von Kruedener (DiePartei) abgelehnt.

 

III. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die so geänderte Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

1.

beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des

beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren

(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße,

nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der

Bebauung Olpener Straße 60–114  —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg

— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine

Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen  festzusetzen.

 

2.

 

2.1. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung mit aufnehmen.

 

2.2 Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

 

2.3. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.

 

2.4. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

 

2.5. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

 

3. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.




Abstimmungsergebnis:

 

Gegen die Fraktion Die LINKE. bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Einzelvertreter Baron von Kruedener (DiePartei) und dem Einzelvertreter Winkler (AFD) zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Änderungsantrag zu TOP 10.2 - "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg

AN/1573/2022

Die Ausschussvorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen:

 

I:

Beschluss über den so geänderten (fett) Änderungsantrag:

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau-ungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der Bebauung Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Ora-nienstraße" in Köln-Höhenberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen festzusetzen;
  2. regt an, dass zur Entwicklung eines gemischten und ausgewogenen Quartiers ein Gebäudeteil von etwa 15-20 Wohneinheiten für eine WEG bzw. Genossenschaft vorzuhalten ist. Es ist zu prüfen, inwiefern diese in die Planungen miteinbezogen werden kann.
  3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.

 

II:

Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich zudem dem Beschluss-vorschlag der Bezirksvertretung Kalk an.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.

beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des

beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren

(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße,

nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der

Bebauung Olpener Straße 60–114 —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg

— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine

Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen festzusetzen.

2.

2.1. Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dach-begrünung mit aufnehmen.

2.2 Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

3. Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil an Grün im Veedel zu erhöhen.

4. Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen sein.( keine Privatgärten)

2.3. Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu be-rücksichtigen.

2.4. Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

2.5. Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

8. Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an der Nürnbergerstrasse ist nicht als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal die Stadt die Besitzerin der Flä-che ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt ist, ob dort Umplanungen stattfinden dürfen.

Höhenberg ist ein äußerst stark verdichteter Stadtteil mit einem geringen Grünanteil. Darum ist es bei neuen Bauprojekten absolut nötig nach neuesten ökologischen Standards zu bauen und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Bereiche mit Begrünungsmaß- nahmen zu kühlen, da besonders hochverdichtete und Stadtteile mit geringem Grünanteil besonders stark durch den Klimawandel betroffen sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.

 

III.

Der Stadtentwicklungsausschuss fasst folgenden Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.    beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Oranienstraße, nördlich der Schulstraße, westlich der Regensburger Straße und südlich der Bebauung Olpener Straße 60–114  —Arbeitstitel: "Oranienstraße" in Köln-Höhenberg — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnbebauung und diese ergänzende Nutzungen, eine Kindertagesstätte, öffentliche Spielflächen und (private) Grünflächen festzusetzen;

Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine Fassaden- und Dachbegrünung mit aufnehmen.

Die Bauvorhabentragenen mögen in ihre Planungen eine eingerückte Bauweise prüfen, so dass eine Baumreihe vor dem Haus entstehen kann.

Die Bauvorhabentragenden mögen die Grün- und Spielflächen öffentlich zugänglich machen, um den aktuell ausgewiesenen Anteil an Grün im Veedel zu erhöhen.

Alle Grünflächen sollen öffentliche Grünflächen sein. (keine Privatgärten)

Bei den Baum- und Grünpflanzungen ist das Konzept der "Eßbaren Stadt" zu berücksichtigen.

Es ist genügend Parkfläche für Lastenräder und Fahrräder zu schaffen.

Die zentrale Mitte ist möglichst nicht zu versiegeln und die wassergebundene Wegedecke für Wegeverbindungen zu benutzen.

Die im städtischen Besitz befindliche Parkfläche an der Nürnbergerstrasse ist nicht als Grünausgleichsmaßnahme zu benutzen, zumal die Stadt die Besitzerin der Fläche ist. Zumal zum jetzigen Zeitpunkt ungeklärt ist, ob dort Umplanungen stattfinden dürfen.

  1. regt an, dass zur Entwicklung eines gemischten und ausgewogenen Quartiers ein Gebäudeteil von etwa 15-20 Wohneinheiten für eine WEG bzw. Genossenschaft vorzuhalten ist. Es ist zu prüfen, inwiefern diese in die Planungen miteinbezogen werden kann.
  2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt.