Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Uhrzeitbeschränkung von öffentlichen Behindertenparkplätzen im innerstädtischen
Bereich wird aufgehoben. Somit soll Menschen mit Behinderungen auch abends und
an Wochenenden die Nutzung aller speziell eingerichteten Behindertenparkplätze in
der Innenstadt grundsätzlich ermöglicht werden. Die Verwaltung wird außerdem
beauftragt zu prüfen, inwiefern an geeigneten Stellen die Nutzung von
Behindertenparkplätzen auch Inhaber*innen einer Parkerleichterung für besondere
Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erlaubt werden
kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.