Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Uhrzeitbeschränkung von öffentlichen Behindertenparkplätzen im innerstädtischen Bereich wird aufgehoben. Somit soll Menschen mit Behinderungen auch abends und an Wochenenden die Nutzung aller speziell eingerichteten Behindertenparkplätze in der Innenstadt grundsätzlich ermöglicht werden. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt zu prüfen, inwiefern an geeigneten Stellen die Nutzung von Behindertenparkplätzen auch Inhaber*innen einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erlaubt werden kann.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.