Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss vertagt die Beschlussfassung bis zum 24.01.2023.

 




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion

Beschluss: zurückgestellt


von der Verwaltung zurückgezogen

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Es fand am 23.11.2022 mit Vertretern der HGK, KVB, Vertretern der Bezirksvertretung
Rodenkirchen und des Rates, sowie Vertretern der Fachverwaltung ein Ortstermin statt.

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen favorisiert weiterhin eine ebenerdige Lösung. Hierzu liegt auch ein gemeinsamer Änderungsantrag vor.

 

Herr Bezirksbürgermeister gibt im Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu Protokoll, dass aus folgenden Gründen von der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Variante 1 T (Überführung mit Treppenanlagen = Beschlussvariante) abgelehnt wird und lässt abstimmen:

Diese Beschlussvariante wird aus folgenden Gründen abgelehnt: Sie gewährleistet zum einen keine echte Barrierefreiheit im Sinne der einschlägigen Vorschriften und Vorgaben inklusiver Teilhabe. Insbesondere kann der Verweis auf die Nutzung der Aufzüge die fehlende Barrierefreiheit nicht ausgleichen. Die Aufzüge fallen erfahrungsgemäß regelmäßig, teils über längere Zeit aus. Zum anderen ist die Überquerung des Brückenbauwerks mittels einer schmalen Treppenschiene für EBikes unzumutbar und für Lastenräder etc. unmöglich. Eine Lösung wäre schließlich sehr kostenaufwendig.

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung − vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 − im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der Gleisquerung Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven auf Basis der Variante 1 T (Überführung mit Treppenanlagen) und Querschnitt Variante 4 K (Stahlüberbau-Plattenbalken) bis zur Bauausschreibung weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehenden Planungsbeschluss vom 04.02.2021 (Vorlage Nr. 0423/2020). Die Planungskosten betragen rund 522.000 € brutto.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt.

(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)

 

 

Herr Bezirksbürgermeister gibt im Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu Protokoll, dass aus folgenden Gründen von der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Variante 2 T (Überführung mit 2,5 m breiten nicht barrierefreien Rampen, Steigung 8,7%, der barrierefreie Bahnsteigzugang erfolgt über die Aufzüge = Alternative 1) abgelehnt wird und lässt abstimmen:

 

Auch diese Beschlussvariante wird aus folgenden Gründen abgelehnt: Sie gewährleistet ebenfalls keine echte Barrierefreiheit im Sinne der einschlägigen Vorschriften und Vorgaben inklusiver Teilhabe. Insbesondere kann der Verweis auf die Nutzung der Aufzüge die fehlende Barrierefreiheit nicht ausgleichen. Die Aufzüge fallen erfahrungsgemäß regelmäßig, teils über längere Zeit aus. Zum anderen ist die Überquerung des Brückenbauwerks für EBikes sowie wegen des größeren Fußgängerverkehrs wenigstens problematisch. Schließlich lässt sich gegen diese Lösung ins Feld führen, dass sie wegen des erforderlichen Grundstücksankaufs fraglich ist bzw. erhebliche Risiken birgt und insgesamt auch viel zu teuer ist.

 

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Alternative 1:

Der Rat beauftragt die Verwaltung − vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 − im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der neuen Gleisquerung auf Basis der Variante 2 T (Überführung mit 2,5 m breiten nicht barrierefreien Rampen, Steigung 8,7%, der barrierefreie Bahnsteigzugang erfolgt über die Aufzüge) und Querschnitt Variante 4 K (Stahlüberbau-Plattenbalken) weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehenden Planungsbeschluss vom 04.02.2021 (Vorlage Nr. 0423/2020). Die Planungskosten betragen rund 864.000 € brutto.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt.

(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)

 

 

Herr Bezirksbürgermeister gibt im Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu Protokoll, dass aus folgenden Gründen von der Bezirksvertretung Rodenkirchen die Variante 3 T (Unterführung mit 2,5 m breiten barrierefreien Rampen = Alternative 2) abgelehnt wird und lässt abstimmen:

Schließlich wird auch diese Beschlussvariante aus folgenden Gründen abgelehnt:

Der vorgesehene Tunnel stellt einen sog. Angstraum für verschiedene Personengruppen dar. Für viele Schüler:innen sowie motorisch und körperlich beeinträchtigte Menschen ist der Tunnel eine erhebliche psychische Barriere, und er begründet ein hohes Gefährdungspotenzial. Wegen der engen Kurven der Rampen ist er ferner für Lastenräder nicht geeignet.

  1. Beschluss:

Alternative 2:
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung − vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 − im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der neuen Gleisquerung auf Basis der Variante 3 T (Unterführung mit 2,5 m breiten barrierefreien Rampen) weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehenden Planungsbeschluss vom 04.02.2021 (Vorlage Nr. 0423/2020). Die Planungskosten betragen rund 820.000 € brutto.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt.

(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)

 

Sodann lässt Herr Giesen über den gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen

abstimmen.

  1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung … mit der Planung einer ebenerdigen, also plangleichen Gleisquerung Am Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven mit den folgenden Rahmenbedingungen:

·         Verlegung des Bahnsteigs für die Fahrtrichtung Bonn auf die nördliche Seite des Übergangs, analog zur Nachbarhaltestelle „Siegstraße“ (hierdurch geringere Schließzeiten der Schranken und höhere Sicherheit durch reduzierte Geschwindigkeit der dann nur anfahrenden Bahnen);

·         Verlängerung der Bahnsteige (Vorgriff auf die geplante Dreifachtraktion) und Verbreiterung (bessere Aufnahme der Schülermassen zu Stoßzeiten);

·         zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in Absprache mit der KVB, wie z.B. unterhalb der Schranken hängende „Schürzen“;

·         Schaffung von „Flucht-Räumen“ für sich zwischen geschlossenen Schranken aufhaltende Personen.

Des Weiteren soll geprüft werden, ob und wie die Endwidmung des Streckenabschnitts um Michaelshoven vom Allgemeinen Eisenbahngesetz erreicht werden kann (Seit Jahrzehnten verkehren auf diesem Abschnitt keine Güterzüge mehr – Aufgabe Güterumschlag im Rheinauhafen!).



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)

 

Beschluss: zurückgestellt


 

Die Vorlage wurde zurückgezogen.

Beschluss: zurückgestellt


Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.

 

Beschluss: zurückgestellt


Ø  Die Beschlussfassung wird einvernehmlich bis zur Sitzung am 25.04.2023 zurückgestellt.




 

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgezogen.

 




 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat gem. Anlage 9 wie folgt zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Tunnelvariante gestalterisch und geometrisch zu optimieren und bis einschließlich der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fortzuführen. Die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen mit der Diakonie Michaelshoven und weiteren betroffenen Anliegern sollen aufgenommen werden.

Parallel wird die HGK beauftragt, die seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossene ebenerdige Variante (beschrankter Bahnübergang) zu planen.

Die Planung der HGK umfasst die Grundlagenermittlung (LP 1) bis einschließlich Genehmigungsplanung (LP 4) der HOAI.

 

Vor Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens / Planfeststellungsverfahrens werden die Ergebnisse aller Planungen erneut in den politischen Beschlusslauf geben um die Entscheidung herbeizuführen, für welche Variante die Baugenehmigung bei der Genehmigungsbehörde eingeholt werden soll. Nach erteilter Baugenehmigung wird den politischen Gremien der Baubeschluss vorgelegt.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt