Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss vertagt die Beschlussfassung bis zum 24.01.2023.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die FDP-Fraktion
Beschluss: zurückgestellt
von der Verwaltung zurückgezogen
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Es fand am 23.11.2022
mit Vertretern der HGK, KVB, Vertretern der Bezirksvertretung
Rodenkirchen und des Rates, sowie Vertretern der Fachverwaltung ein Ortstermin
statt.
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen favorisiert weiterhin eine ebenerdige Lösung. Hierzu liegt auch
ein gemeinsamer Änderungsantrag vor.
Herr
Bezirksbürgermeister gibt im Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu
Protokoll, dass aus folgenden Gründen von der Bezirksvertretung Rodenkirchen
die Variante 1 T (Überführung mit Treppenanlagen = Beschlussvariante) abgelehnt
wird und lässt abstimmen:
Diese Beschlussvariante wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
Sie gewährleistet zum einen keine echte Barrierefreiheit im Sinne der
einschlägigen Vorschriften und Vorgaben inklusiver Teilhabe. Insbesondere kann
der Verweis auf die Nutzung der Aufzüge die fehlende Barrierefreiheit nicht
ausgleichen. Die Aufzüge fallen erfahrungsgemäß regelmäßig, teils über längere
Zeit aus. Zum anderen ist die Überquerung des Brückenbauwerks mittels einer
schmalen Treppenschiene für EBikes unzumutbar und für Lastenräder etc.
unmöglich. Eine Lösung wäre schließlich sehr kostenaufwendig.
- Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt
die Verwaltung − vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2023/2024 − im Rahmen des
erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der Gleisquerung Am Tannenhof,
Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven auf Basis der Variante 1 T (Überführung mit
Treppenanlagen) und Querschnitt Variante 4 K (Stahlüberbau-Plattenbalken) bis
zur Bauausschreibung weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem
bestehenden Planungsbeschluss vom 04.02.2021 (Vorlage Nr. 0423/2020).
Die Planungskosten betragen rund 522.000 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)
Herr
Bezirksbürgermeister gibt im Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu
Protokoll, dass aus folgenden Gründen von der Bezirksvertretung Rodenkirchen
die Variante 2 T (Überführung mit 2,5 m breiten nicht barrierefreien Rampen,
Steigung 8,7%, der barrierefreie Bahnsteigzugang erfolgt über die Aufzüge = Alternative 1)
abgelehnt wird und lässt abstimmen:
Auch diese Beschlussvariante wird aus folgenden Gründen
abgelehnt: Sie gewährleistet ebenfalls keine echte Barrierefreiheit im Sinne
der einschlägigen Vorschriften und Vorgaben inklusiver Teilhabe. Insbesondere
kann der Verweis auf die Nutzung der Aufzüge die fehlende Barrierefreiheit
nicht ausgleichen. Die Aufzüge fallen erfahrungsgemäß regelmäßig, teils über
längere Zeit aus. Zum anderen ist die Überquerung des Brückenbauwerks für
EBikes sowie wegen des größeren Fußgängerverkehrs wenigstens problematisch.
Schließlich lässt sich gegen diese Lösung ins Feld führen, dass sie wegen des
erforderlichen Grundstücksankaufs fraglich ist bzw. erhebliche Risiken birgt
und insgesamt auch viel zu teuer ist.
- Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Alternative 1:
Der Rat beauftragt
die Verwaltung − vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2023/2024 − im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der
neuen Gleisquerung auf Basis der Variante 2 T (Überführung mit 2,5 m breiten
nicht barrierefreien Rampen, Steigung 8,7%, der barrierefreie Bahnsteigzugang
erfolgt über die Aufzüge) und Querschnitt Variante 4 K
(Stahlüberbau-Plattenbalken) weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem
bestehenden Planungsbeschluss vom 04.02.2021 (Vorlage Nr. 0423/2020).
Die Planungskosten betragen rund 864.000 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)
Herr
Bezirksbürgermeister gibt im Namen der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu
Protokoll, dass aus folgenden Gründen von der Bezirksvertretung Rodenkirchen
die Variante 3 T (Unterführung mit 2,5 m breiten barrierefreien Rampen = Alternative 2)
abgelehnt wird und lässt abstimmen:
Schließlich
wird auch diese Beschlussvariante aus folgenden Gründen abgelehnt:
Der vorgesehene Tunnel stellt einen sog. Angstraum für
verschiedene Personengruppen dar. Für viele Schüler:innen sowie motorisch und
körperlich beeinträchtigte Menschen ist der Tunnel eine erhebliche psychische
Barriere, und er begründet ein hohes Gefährdungspotenzial. Wegen der engen
Kurven der Rampen ist er ferner für Lastenräder nicht geeignet.
- Beschluss:
Alternative 2:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt
die Verwaltung − vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2023/2024 − im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der
neuen Gleisquerung auf Basis der Variante 3 T (Unterführung mit 2,5 m breiten
barrierefreien Rampen) weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem
bestehenden Planungsbeschluss vom 04.02.2021 (Vorlage Nr. 0423/2020).
Die Planungskosten betragen rund 820.000 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)
Sodann lässt Herr
Giesen über den gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen
abstimmen.
- Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung
… mit der Planung einer ebenerdigen, also plangleichen Gleisquerung Am
Tannenhof, Stadtbahnhaltestelle Michaelshoven mit den folgenden
Rahmenbedingungen:
·
Verlegung des Bahnsteigs für die
Fahrtrichtung Bonn auf die nördliche Seite des Übergangs, analog zur
Nachbarhaltestelle „Siegstraße“ (hierdurch geringere Schließzeiten der
Schranken und höhere Sicherheit durch reduzierte Geschwindigkeit der dann nur
anfahrenden Bahnen);
·
Verlängerung der Bahnsteige
(Vorgriff auf die geplante Dreifachtraktion) und Verbreiterung (bessere
Aufnahme der Schülermassen zu Stoßzeiten);
·
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
in Absprache mit der KVB, wie z.B. unterhalb der Schranken hängende „Schürzen“;
·
Schaffung von „Flucht-Räumen“ für
sich zwischen geschlossenen Schranken aufhaltende Personen.
Des Weiteren soll geprüft werden,
ob und wie die Endwidmung des Streckenabschnitts um Michaelshoven vom
Allgemeinen Eisenbahngesetz erreicht werden kann (Seit Jahrzehnten verkehren
auf diesem Abschnitt keine Güterzüge mehr – Aufgabe Güterumschlag im
Rheinauhafen!).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Ramrath, Herr Kau)
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Verwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Ø Die Beschlussfassung wird einvernehmlich bis zur Sitzung am 25.04.2023 zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgezogen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat gem. Anlage 9 wie folgt zu
beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der
Tunnelvariante gestalterisch und geometrisch zu optimieren und bis
einschließlich der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4
(Genehmigungsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
fortzuführen. Die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen mit der Diakonie
Michaelshoven und weiteren betroffenen Anliegern sollen aufgenommen werden.
Parallel wird die HGK
beauftragt, die seitens der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossene
ebenerdige Variante (beschrankter Bahnübergang) zu planen.
Die Planung der HGK
umfasst die Grundlagenermittlung (LP 1) bis einschließlich Genehmigungsplanung
(LP 4) der HOAI.
Vor Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens / Planfeststellungsverfahrens werden die Ergebnisse aller Planungen erneut in den politischen Beschlusslauf geben um die Entscheidung herbeizuführen, für welche Variante die Baugenehmigung bei der Genehmigungsbehörde eingeholt werden soll. Nach erteilter Baugenehmigung wird den politischen Gremien der Baubeschluss vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt