Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat der Stadt Köln betraut
die BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG (BCC KG) mit der
Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Betrauungsregelung für die Dauer
von 10 Jahren.
- Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter
des Gesellschafters Stadt Köln in den Gesellschafterversammlungen der BCC
KG und der BioCampus Cologne Management GmbH an, durch entsprechende Beschlussfassung in der jeweiligen
Gesellschafterversammlung die Umsetzung des
Betrauungaktes in der BCC KG sicherzustellen, insbesondere durch
Anweisungen an die Geschäftsführung.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Betrauungsaktes
laufende Unterstützungsleistungen für und/oder Eigenkapitalzuführungen in
die BCC KG zu erbringen sowie Ausfallbürgschaften zu übernehmen und/oder
Patronatserklärungen abzugeben, wobei sich Zahlungen an die Gesellschaft
im Rahmen der Haushaltsplanermächtigungen und Ausfallbürgschaften sowie
Patronatserklärungen im Rahmen des vom Rat genehmigten Volumens bewegen
müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt
Köln betraut die BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG (BCC KG) mit
der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Betrauungsregelung für die Dauer von
10 Jahren.
2.
Der Rat weist die
Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in den
Gesellschafterversammlungen der BCC KG und der
BioCampus Cologne Management GmbH an, durch entsprechende
Beschlussfassung in der jeweiligen Gesellschafterversammlung
die Umsetzung des Betrauungaktes in der BCC KG sicherzustellen, insbesondere
durch Anweisungen an die Geschäftsführung.
3.
Die Verwaltung
wird ermächtigt, im Rahmen des Betrauungsaktes laufende
Unterstützungsleistungen für und/oder Eigenkapitalzuführungen in die BCC KG zu
erbringen sowie Ausfallbürgschaften zu übernehmen und/oder Patronatserklärungen
abzugeben, wobei sich Zahlungen an die Gesellschaft im Rahmen der
Haushaltsplanermächtigungen und Ausfallbürgschaften sowie Patronatserklärungen
im Rahmen des vom Rat genehmigten Volumens bewegen müssen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.