Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2022 nach eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2019 wie folgt Stellung:

-           Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2019 ein-schließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.

-           Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.

-           Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die bisherige, im halb-jährlichen Rhythmus vorgelegte Mitteilung „Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014“ (Vorlagen-Nr.: 0689/2022) um die Feststellungen des Berichtes zum Jahres-abschluss 2019 zu ergänzen.

-           Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

2.         Der Rat beschließt:

-           Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2019 wird festgestellt.

-           Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-           Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 32.399.761,36 Euro wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen.

-           Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Anlage 1 „Änderung des Beschlusstextes“:

 

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2022 nach eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2019 wie folgt Stellung:

-           Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2019 einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.

-           Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.

-           Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die bisherige, im halb-jährlichen Rhythmus vorgelegte Mitteilung „Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014“ (Vorlagen-Nr.: 0689/2022) um die Feststellungen des Berichtes zum Jahres-abschluss 2019 zu ergänzen.

-           Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

 

2.         Der Rat beschließt:

-           Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2019 wird festgestellt.

-           Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-           Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 32.399.761,36 Euro ist mit einem Teilbetrag in Höhe von 27.828.046,26 Euro durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und mit einem Teilbetrag in Höhe von 4.571.715,10 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.

-           Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss in der Fassung der Anlage 1 (aktualisierter Beschlussvorschlag):

1.         Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2022 nach eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2019 wie folgt Stellung:

-           Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2019 ein-schließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.

-           Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.

-           Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die bisherige, im halb-jährlichen Rhythmus vorgelegte Mitteilung „Eingeschränkte Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014“ (Vorlagen-Nr.: 0689/2022) um die Feststellungen des Berichtes zum Jahres-abschluss 2019 zu ergänzen.

-           Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

2.         Der Rat beschließt:

-           Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2019 wird festgestellt.

-           Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-           Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 32.399.761,36 Euro ist mit einem Teilbetrag in Höhe von 27.828.046,26 Euro durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und mit einem Teilbetrag in Höhe von 4.571.715,10 Euro durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.

-           Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.