Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Bereits am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD mit deutlicher

Mehrheit beschlossen, die ständig wechselnden Geschwindigkeiten in Porz-Zündorf zu vereinheitlichen und dabei an bestimmten Gefahrenstellen zu reduzieren (Vorlage AN/0321/2021). Neben den mehrfach wechselnden Geschwindigkeiten bilden die an vielen Stellen schmalen Bürgersteige mit deutlich weniger als einem Meter Breite und gegenläufige Radwegführungen an den Durchgangsstraßen ein Gefahrenpotential.

Trotzdem hat die Verwaltung diesen Beschluss als Prüfauftrag aufgefasst und mit der Begründung abgelehnt, die Reduzierungen würde der StVO widersprechen.

Am 09.12.2021 hat die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz von der Steinstraße bis zur Adelenhütte einzuführen. Mit der Mitteilung 1199/2022 wurde dies von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass dort nicht genug Unfälle passieren, um Tempo 30 zu rechtfertigen. Dabei handelt es sich um einen engen und stark befahrenen Straßenabschnitt ohne ausreichenden Platz für Radfahrer, aber mit einem der höchsten Lärmpegel im Stadtgebiet.

Aufgrund der Ablehnungen bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung um

ergänzende Erläuterung anhand der in letzter Zeit gefassten Beschlüsse zu anderen Kölner Straßen, warum die beschlossenen Reduzierungen in Zündorf und Porz-Mitte nicht möglich sein sollen.

Auf folgenden Straßen wurden beispielsweise geringere Geschwindigkeiten eingeführt, obwohl die örtliche Situation teilweise klarer ist und es sich auch bei diesen um überörtliche Straßen handelt:

Bergisch-Gladbacher Straße aus „Lärmschutzgründen“

Venloer Straße als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“

Komplette Kölner Ringe

Die Verwaltung möge darlegen, warum die dort gewählten Argumente nicht auch für Porz und Zündorf gelten dürfen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Hinweis: Der TOP 8.12 wurde gemeinsam mit TOP 2.1. beraten.