Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Bereits am 04.03.2021 hat
die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD mit deutlicher
Mehrheit beschlossen, die
ständig wechselnden Geschwindigkeiten in Porz-Zündorf zu vereinheitlichen und
dabei an bestimmten Gefahrenstellen zu reduzieren (Vorlage AN/0321/2021). Neben
den mehrfach wechselnden Geschwindigkeiten bilden die an vielen Stellen
schmalen Bürgersteige mit deutlich weniger als einem Meter Breite und gegenläufige
Radwegführungen an den Durchgangsstraßen ein Gefahrenpotential.
Trotzdem hat die Verwaltung
diesen Beschluss als Prüfauftrag aufgefasst und mit der Begründung abgelehnt,
die Reduzierungen würde der StVO widersprechen.
Am 09.12.2021 hat die
Bezirksvertretung Porz die Verwaltung darüber hinaus gebeten zu prüfen, ob
Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz von der Steinstraße bis zur Adelenhütte
einzuführen. Mit der Mitteilung 1199/2022 wurde dies von der Verwaltung mit der
Begründung abgelehnt, dass dort nicht genug Unfälle passieren, um Tempo 30 zu
rechtfertigen. Dabei handelt es sich um einen engen und stark befahrenen Straßenabschnitt
ohne ausreichenden Platz für Radfahrer, aber mit einem der höchsten Lärmpegel
im Stadtgebiet.
Aufgrund der Ablehnungen
bittet die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung um
ergänzende Erläuterung
anhand der in letzter Zeit gefassten Beschlüsse zu anderen Kölner Straßen,
warum die beschlossenen Reduzierungen in Zündorf und Porz-Mitte nicht möglich
sein sollen.
Auf folgenden Straßen
wurden beispielsweise geringere Geschwindigkeiten eingeführt, obwohl die
örtliche Situation teilweise klarer ist und es sich auch bei diesen um überörtliche
Straßen handelt:
● Bergisch-Gladbacher
Straße aus „Lärmschutzgründen“
● Venloer
Straße als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“
● Komplette
Kölner Ringe
Die Verwaltung möge
darlegen, warum die dort gewählten Argumente nicht auch für Porz und Zündorf
gelten dürfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Hinweis: Der TOP 8.12 wurde gemeinsam mit TOP 2.1. beraten.