Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Die Angelegenheit wurde einstimmig zur Entscheidung in
den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Mündlicher Verweisungsantrag von RM
Derichsweiler.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss (entspricht AN/1914/2022)
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie das Vorgehen bei der Beschilderung
von städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen ist, um den Bürger*innen
die für die jeweilige Maßnahme nötigen Informationen aufzuzeigen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine grundsätzliche
Beschilderung mit den nötigen Informationen bei städtischen Sanierungs- und
Gestaltungsmaßnahmen erfolgen kann.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern unabhängig der
Beschilderungsmöglichkeit unter Pkt. 2 außerdem eine entsprechende
Informationsbereitstellung über städtische Tools oder Plattformen erfolgen
kann.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt bei Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen von
städtischen Spielplätzen ein alters- bzw. kindgerechte
Informationsbeschilderung zu installieren, die den Grund für die Sanierung bzw.
Veränderung erklärt und darlegt, wann die Maßnahme abgeschlossen ist.
5.
Dem
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist das Prüf- bzw.
Umsetzungsergebnis mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.