Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)


Die Angelegenheit wurde einstimmig zur Entscheidung in den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden verwiesen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________
Anmerkung:
Mündlicher Verweisungsantrag von RM Derichsweiler.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss (entspricht AN/1914/2022)

1.    Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie das Vorgehen bei der Beschilderung von städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen ist, um den Bürger*innen die für die jeweilige Maßnahme nötigen Informationen aufzuzeigen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine grundsätzliche Beschilderung mit den nötigen Informationen bei städtischen Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen erfolgen kann.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwiefern unabhängig der Beschilderungsmöglichkeit unter Pkt. 2 außerdem eine entsprechende Informationsbereitstellung über städtische Tools oder Plattformen erfolgen kann.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt bei Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen von städtischen Spielplätzen ein alters- bzw. kindgerechte Informationsbeschilderung zu installieren, die den Grund für die Sanierung bzw. Veränderung erklärt und darlegt, wann die Maßnahme abgeschlossen ist.

5.    Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist das Prüf- bzw. Umsetzungsergebnis mitzuteilen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.