Beschluss: zurückgestellt
Unter der
Beschlussvorlage zu TOP 9.2.1 zu der Bezirksvertretungssitzung Rodenkirchen zum
07.11.2022, Vorlagen-Nr.: 2821/2022, beinhaltet diese Vorlage folgenden Inhalt:
„Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung eines
Erschließungsbeitrages für die erstmalige Herstellung der
Immissionsschutzanlage Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße entlang der
Industriestraße und der Wattignystraße von Unter Buschweg bis Rodderweg in
Köln-Sürth in der als Anlage 3 beigefügten Fassung.“
Die FDP-Fraktion beantragt diese
Beschlussvorlage zu TOP 9.2.1 zu der Bezirksvertretungssitzung Rodenkirchen zum
07.11.2022, Vorlagen-Nr.: 2821/2022 zu vertagen
mit der Maßgabe, dass die Verwaltung hierzu bitte noch Informationen zu
folgenden für die Fraktion der FDP zu klärenden Punkte in Hinblick auf eine
noch vorzunehmende innerfraktionelle Abstimmung vorlegen möge:
1)
Ausweislich der
Verwaltungsvorlage sind die Grundstücke von einer Lärmschutzeinrichtung
erschlossen, die durch diese eine Lärmminderung von mindestens 3 dB erfahren.
Der Bereich von 3 dB ist dabei ein Wert, der knapp über der sogenannten
Hörschwelle liegt. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um eine Vorlage
einer Übersicht gebeten, in welchen im Übersichtsplan, Anlage 1, vorhandenen
Bereichen eine Lärmminderung mit welcher Dezibelzahl durch die Errichtung der
Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße eingetreten ist. Um die
Zurverfügungstellung eines etwaig vorliegenden Lärmgutachtens wird höflich
gebeten.
2)
Durch das in der
Anlage 1 definierte Wohngebiet fährt nach der Errichtung der Lärmschutzwand
Josef-Kallscheuer-Straße gemäß Fahrplan werktäglich in der Zeit von 5.22 Uhr
bis 20.44 Uhr der Bus der KVB Linie 130. Dabei ist der Bus ebenfalls als
Lärmquelle mit einem Lärmwert von über 3 dB festzusetzen, der dem Bau der
Lärmschutzwand innewohnenden Schutzgedanken von Wohngebieten gegen schädliche
Umwelteinwirkungen, § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB, also gegenständlich im nach
Anlage 1 definierten Bereich eben gerade nicht verfängt. Inwieweit sind also die durch die Verwaltung
herangezogenen Grundsätze bzw. die von ihr herangezogene Rechtsprechung dann
noch einschlägig, wenn im Lärmminderungs- bzw. erschließungsgebiet eine neue
Lärmquelle und damit einhergehende Kompensation aufgrund kommunaler Verantwortlichkeiten
entsteht? Die KVB wird schließlich als Verkehrsunternehmen der Stadt Köln
betrieben.
3)
Die Lärmschutzwand
Josef-Kallscheuer-Straße wurde errichtet, um das dortige städtische
Flüchtlingswohnheim errichten zu können. Im Zuge dessen wurde zwischen der
Industriestraße und der Josef-Kallscheuer-Straße vormals lärmabsorbierende
Gehölze, z.B. Bäume und Sträucher, aufgrund städtischen Handelns entfernt.
Inwieweit wirkt sich dieser Umstand auf die Höhe der zu erwartenden
Erschließungsbeiträge aus?
4)
Es gilt der
Grundsatz, dass das Interesse des Beitragsschuldners an einer zeitlich nicht
unbegrenzten Inanspruchnahme zu gewährleisten ist. § 4 des Satzungsentwurfs
sieht vor, dass die Satzung rückwirkend zum 14.03.2019 in Kraft treten soll.
Aus welchem sachlichen Grund wurde exakt dieses Datum gewählt? Wirkt sich diese
Rückwirkung auf eine eigene (städtisch-immanente) Erschließungsbeitragspflicht
bezüglich des Objekts des Flüchtlingswohnheims Josef-Kallscheuer-Straße quotal
aus oder stellt die Stadt Köln solch städtischen Objekte unter der
beschriebenen zeitlichen Rückwirkung unter Erhöhung einer Kostenquote für die
verbleibenden beitragspflichtigen Grundstücke beitragsfrei?
Die FDP-Fraktion bittet bis zur Klärung der
Fragen um Vertagung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst
folgenden Beschluss:
Die Vorlage wird bis zur Klärung der Fragen vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Ismail, Herr Hennemann)
Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wurde zurückgezogen, da die BV Rodenkirchen die Beschlussfassung vertagt hat.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Die FDP-Fraktion hatte bis zur Klärung der offenen Fragen um
Vertagung gebeten.
Die Fragen wurden von der Fachverwaltung in der Anlage 5 der Vorlage
beantwortet:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=110271
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat
folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die erstmalige Herstellung der Immissionsschutzanlage Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße entlang der Industriestraße und der Wattignystraße von Unter Buschweg bis Rodderweg in Köln-Sürth in der als Anlage 3 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die erstmalige Herstellung der Immissionsschutzanlage Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße entlang der Industriestraße und der Wattignystraße von Unter Buschweg bis Rodderweg in Köln-Sürth in der als Anlage 3 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die erstmalige Herstellung der Immissionsschutzanlage Lärmschutzwand Josef-Kallscheuer-Straße entlang der Industriestraße und der Wattignystraße von Unter Buschweg bis Rodderweg in Köln-Sürth in der als Anlage 3 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die FRAKTION bei Stimmenthaltung von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) zugestimmt.