Beschluss: zurückgestellt


Die FDP-Fraktion meldet vor Eintritt in die Tagesordnung Beratungsbedarf an. Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 



 

Beschluss: zurückgestellt


Aufgrund von Beratungsbedarf und der Vertagung im Stadtentwicklungsausschuss wurde diese Beschlussvorlage zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

 

Alternative:

Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK, auf eine Begleitung der Umsetzung des EHZK durch den Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) sowie die fortlaufende Überprüfung der Datenbasis. Damit verzichtet er auf die Anpassung der Möglichkeiten einer Steuerung des Einzelhandels.

 

 

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Zurückgestellt bis zur Sitzung am 05.12.2022.

 

Beschluss: zurückgestellt


 

Die Vorlage wird wegen Beratungsbedarf im Stadtentwicklungsausschuss zurückgestellt und erst in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.12.2022 behandelt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Vertagt auf die Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 06.12.2022

Beschluss: zurückgestellt


Der Wirtschaftsausschuss stellt die Angelegenheit einstimmig zurück.

 


Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde vor der Sitzung seitens der Verwaltung zurückgestellt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

 

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Beschluss:

 

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragen, die Vorlage ohne Votum mit erneuter Vorlage in die Bezirksvertretungen zu verweisen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: endgültig abgelehnt


Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "TOP 7.3, Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts"

AN/2240/2022

Herr Dr. Höhmann erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet einzelne Nachfragen.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt über den Änderungsantrag AN/2240/2022 abstimmen.

 

Beschluss über den Änderungsantrag AN/2240/2022:

Die Bezirksvertretung Porz lehnt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts in der vorgelegten Form ab.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei, der Stimme von Herrn Krasson (AfD), der Stimme von Frau Bastian (FDP) und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zugestimmt.

Hinweis: Damit hat sich die Abstimmung über die Beschlussvorlage erledigt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

1.    Die Bezirksvertretung Nippes begrüßt, dass der „Zentrale Versorgungsbereich“ EHKZ das Gebiet „Weidenpesch, nördliche Neusser Straße“ in Weidenpesch und Mauenheim als „Nahversorgungszentrum“ ausgewiesen wird. (vgl. Stellungnahme der Verwaltung zu der Stellungnahme von Lidl, S.7) Er soll sich aber auch auf die Friedrich-Karl-Straße 22 bis 32 (Strecke zwischen Siegmundstraße und Neusser Straße) erstrecken und in der Neusser Straße weiter nach Norden und Osten fortgeführt werden können.

 

2.    In Bilderstöckchen und Alt-Niehl soll es möglich sein, einen Vollsortimenter oder einen größeren Discounter anzusiedeln. Daher begrüßt die Bezirksvertretung, dass die Verwaltung laut Antwort an die Stellungnahme von Aldi Dormagen eine Einzelfallprüfung für möglich hält, (Siehe dortiger Punkt 1.1. der Anlage 7), wie auch die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4 der Beschlussempfehlung der BV Nippes (AN/0967/2021).
Das EHZK in seiner derzeitigen Form ist aber grundsätzlich nicht geeignet, in Bilderstöckchen und Alt-Niehl eine fußläufige Versorgung zu gewährleisten. Im Gegenteil. Deshalb ist die 700-Meter-Regel generell überall dort nicht anzuwenden, wo Stadtteile entgegen der Intention des EHZK von einer Versorgung abgekoppelt werden.

 

3.    Die Bezirksvertretung Nippes stellt fest, dass ärmere Haushalte durchschnittlich einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Kauf von Lebensmitteln aufbringen (müssen) als reichere. Daher wirkt sich der in der Verwaltungsvorlage vorgesehene Richtwert von einer Abschöpfung von höchstens 35% der vorhandenen Kaufkraft dahingehend aus, dass die Ansiedlung von Einzelhandel in kaufkräftigeren Stadtteilen begünstigt wird, was dem Ziel einer flächendeckenden Versorgung in Köln entgegensteht. Die Bezirksvertretung schlägt daher einen höheren Richtwert von 40 oder 45 % vor.

 

4.    Grundsätzlich muss im Konzept der Notwendigkeit von Nachverdichtung durch Mischnutzung Rechnung getragen werden. Sowohl bei Neuerrichtung als auch bei Ausbau im Bestand müssen, auch bis zu 1500 qm Nutzfläche, Mischnutzungen durch komplementäre Nutzung wie Wohnen, elektrische Infrastruktur oder sozialer Infrastruktur (KiTas, Pflegeheime etc.) als positiver Aspekt bei einer Sondergenehmigung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Entsiegelungsmaßnahmen.

 

5.    In diesem Jahr sind allein etwa 14.000 Geflüchtete nach Köln gekommen. Auf der anderen Seite ist „laut Stadt (…) die Einwohnerzahl 2021 um 8.739 Menschen gesunken.“ (https://www.ksta.de/wirtschaft/umzug-in-die-region-immer-mehr-menschen-verlassen-koeln-39996536) In Anbetracht dieser Dramatik schlägt die Bezirksvertretung vor: Ähnlich wie es die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlossen hat, soll die Verwaltung nicht nur alle zwei Jahre, sondern jedes Jahr diese wichtige Grundlage bei der Anpassung auch des EHKZ berücksichtigen.

 

6.    Das EHZK soll so beschaffen sein, dass die unerwünschte Ansiedlung von Spielhallen eingeschränkt oder geregelt wird.

 

7.    Das EHZK erhält nicht die Etikettierung als für den Klimaschutz „positiv“, sondern „neutral“.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung von SPD und CDU einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal ergänzt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Fortschreibung des EHZK wie folgt:

Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Situation auf der Rhöndorfer Straße zwischen dem Gottesweg und der Weißhausstraße zu prüfen mit dem Ziel einer ordnungsgemäßen städtebaulichen Entwicklung. Dabei soll die optimale Ausnutzung der Grundstücke durch die zusätzliche Errichtung von Wohnungen angestrebt werden, um perspektivisch den Bereich als Zentralen Versorgungsbereich qualifizieren zu können.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

 

 

nicht anwesend: Frau Weitekamp, Frau Klein (Grüne), Frau Albat (SPD), Herr Lhotka (CDU)

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Die Vorlage wurde wegen des Beratungsbedarfes im Stadtentwicklungsausschuss
zurückgestellt und wird daher erst in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.12.2022 behandelt.

 

Es herrscht Einigkeit den Ergänzungsantrag gemäß Beschluss vom 03.05.2021 zu erneuern:

 
„Das Konzept soll dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Einzelhändlern und Einzelhandelszentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich ist.“

 

 

Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Vorlage abstimmen

 

1.          Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden ergänzten
Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

3.    Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

4.    Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

5.         Das Konzept soll dahingehend geöffnet werden, dass die Neuansiedlung von Einzelhändlern und Einzelhandelszentren auch in den Stadtteilen Immendorf und Weiß möglich ist.

 

Alternative:

Der Rat verzichtet auf den Beschluss des fortgeschriebenen EHZK, auf eine Begleitung der Umsetzung des EHZK durch den Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) sowie die fortlaufende Überprüfung der Datenbasis. Damit verzichtet er auf die Anpassung der Möglichkeiten einer Steuerung des Einzelhandels.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Ramrath, Herr Kau)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion).

Beschluss: zurückgestellt


Die Bezirksvertretung Chorweiler meldet Beratungsbedarf an und vertagt die Beschlussfassung auf die Sitzung 02.02.2023.

 


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.
  2. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.
  3. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.
  4. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und Einzelvertreter Winkler (AFD) zugestimmt.

 

Bezirksvertreter Fischer(Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

 

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Vorlagennummer AN/0128/2023:

Beschluss:

 

1.    Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen aller 9 Bezirksvertretungen zur Kenntnis.

2.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung (zur Steuerung des Einzelhandels) im gesamten Stadtgebiet. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

3.    Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

4.    Zur Erfassung der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona- Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen im Kölner Stadtgebiet, beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Abstand von zwei Jahren.im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung, so wie eine Untersuchung der Online-Präsenz der stationären Einzelhandelsbetriebe durchzuführen.

 

 

Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen wie folgt Stellung:

 

1.     Eine Lösungsorientierte Steuerung scheint hier nicht gegeben, da eher eine Situationsbeschreibung durch das EHZK vorgenommen wird. Eine Steuerung durch Unterbindung ohne konkrete Anreize verfehlt den Ansatz im Randbezirk, da hier nicht „alt“ geschützt, sondern nur „neu“ verhindert wird. Dies schädigt die Aufenthalts- und Lebensqualität. Das vermeintlich vorrangige Ziel die Innenstadt (Köln-City) zu schützen kann hiermit vielleicht verfolgt werden, allerdings deutlich zu Lasten der Veedel.

2.    Verkehrliche Aspekte, wie Anbindung an Straßen-, und ÖPNV sowie Parkmöglichkeiten werden außer Acht gelassen. Hier sind städtebaulich integrierte Lagen zumeist kontraproduktiv, da hier selten ausreichend große Verkaufsflächen und Parkflächen realisierbar sind.

3.    Die generelle Betrachtung allein mittels eines EHZK, welches dem Schutz der (Bezirks- ) Zentren dient, ist in Randgebieten, wie z. Bsp. den Bezirk Köln-Chorweiler, mittlerweile nicht mehr möglich, da die bestehenden Versorgungs-Zentren sich zusehends auflösen, bzw. marginalisieren. Hier ist eine individuelle Steuerung und Betrachtung der Einzelstandorte (Nahversorgungslagen und Zentren) der einzige Weg passgerecht zu steuern. Ein Einfaches „verbieten“ oder regulieren im Umkreis mittels des EHZK und der daraus folgenden FNP und Bebauungspläne dient nur einer weiteren Ausdünnung und Flucht in benachbarte Kommunen. (Bsp.: nach Pulheim oder Dormagen)

4.    Für die Neuansiedlung von Gastronomie braucht es ebenfalls Anreize in Randlagen.

5.    Kleinflächiger Einzelhandel darf, vor allem in Randlagen, durch das EHZK nicht verhindert oder erschwert werden, wenn keine Möglichkeit im Ortskern besteht.

6.    Auch im Rahmen des EHZK sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Ansiedlung von Saunaclubs und Ähnlichen, Spielhallen, so wie alle anderen Arten von Glücksspielstätten zu unterbinden.

7.    Bei der Neu-Ausweisung und Analyse der aktuell vorhandenen Standorte für den Einzelhandel, sollte neben der Kaufkraft, auch die medizinische Versorgung für den betrachteten Versorgungsbereich (und dessen Einzugsgebiet) betrachtet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung des Bezirksvertreters Schlimgen zugestimmt.

 

 

Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Vorlagennummer AN/0130/2023:

Beschluss:

 

Wir fordern die Verwaltung auf die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ansiedlung von kleinflächigem Einzelhandel und Gastronomie im Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Pesch (hier Nr. 61520/02 Donatusstr.) zu ermöglichen (bspw. auch mittels einer Anpassung des Regionalplans (Anpassung von GE zu ASB-Fläche)).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und des Bezirksvertreters Schlimgen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Lilo Heinrich zugestimmt.

 

 

Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Vorlagennummer AN/0175/2023:

Beschluss:

 

  1. Im Stadtteil Fühlingen soll im Bereich des Heinrichshofwegs die Ansiedlung eines Vollversorgers ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll der Standort auch im EHZK zumindest als Nahversorgungslage planerisch gesichert werden.
  2. Die neue Nahversorgungslage Blumenberg und das geplante Nahversorgungszentrum Kreuzfeld müssen konzeptionell und planerisch zusammen gedacht werden. Ziel muss es sein, mit der Realisierung des neuen Stadtteils ein gemeinsames Zentrum zu schaffen, in dem Einzelhandel für die Menschen vor Ort fußläufig erreichbar ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

 

 

Abstimmung über den so geänderten Beschluss (AN/0128/2023 zuzüglich AN/0130/2023 und AN/0130/2023):

 

1.    Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen aller 9 Bezirksvertretungen zur Kenntnis.

2.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung (zur Steuerung des Einzelhandels) im gesamten Stadtgebiet. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

3.    Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

4.    Zur Erfassung der mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona- Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen im Kölner Stadtgebiet, beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Abstand von zwei Jahren.im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung, so wie eine Untersuchung der Online-Präsenz der stationären Einzelhandelsbetriebe durchzuführen.

 

 

Die Bezirksvertretung nimmt darüber hinaus gemäß § 37 Absatz 5 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen wie folgt Stellung:

 

1.     Eine Lösungsorientierte Steuerung scheint hier nicht gegeben, da eher eine Situationsbeschreibung durch das EHZK vorgenommen wird. Eine Steuerung durch Unterbindung ohne konkrete Anreize verfehlt den Ansatz im Randbezirk, da hier nicht „alt“ geschützt, sondern nur „neu“ verhindert wird. Dies schädigt die Aufenthalts- und Lebensqualität. Das vermeintlich vorrangige Ziel die Innenstadt (Köln-City) zu schützen kann hiermit vielleicht verfolgt werden, allerdings deutlich zu Lasten der Veedel.

2.    Verkehrliche Aspekte, wie Anbindung an Straßen-, und ÖPNV sowie Parkmöglichkeiten werden außer Acht gelassen. Hier sind städtebaulich integrierte Lagen zumeist kontraproduktiv, da hier selten ausreichend große Verkaufsflächen und Parkflächen realisierbar sind.

3.    Die generelle Betrachtung allein mittels eines EHZK, welches dem Schutz der (Bezirks- ) Zentren dient, ist in Randgebieten, wie z. Bsp. den Bezirk Köln-Chorweiler, mittlerweile nicht mehr möglich, da die bestehenden Versorgungs-Zentren sich zusehends auflösen, bzw. marginalisieren. Hier ist eine individuelle Steuerung und Betrachtung der Einzelstandorte (Nahversorgungslagen und Zentren) der einzige Weg passgerecht zu steuern. Ein Einfaches „verbieten“ oder regulieren im Umkreis mittels des EHZK und der daraus folgenden FNP und Bebauungspläne dient nur einer weiteren Ausdünnung und Flucht in benachbarte Kommunen. (Bsp.: nach Pulheim oder Dormagen)

4.    Für die Neuansiedlung von Gastronomie braucht es ebenfalls Anreize in Randlagen.

5.    Kleinflächiger Einzelhandel darf, vor allem in Randlagen, durch das EHZK nicht verhindert oder erschwert werden, wenn keine Möglichkeit im Ortskern besteht.

6.    Auch im Rahmen des EHZK sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Ansiedlung von Saunaclubs und Ähnlichen, Spielhallen, so wie alle anderen Arten von Glücksspielstätten zu unterbinden.

7.    Bei der Neu-Ausweisung und Analyse der aktuell vorhandenen Standorte für den Einzelhandel, sollte neben der Kaufkraft, auch die medizinische Versorgung für den betrachteten Versorgungsbereich (und dessen Einzugsgebiet) betrachtet werden.

8.    Wir fordern die Verwaltung auf die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ansiedlung von kleinflächigem Einzelhandel und Gastronomie im Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Pesch (hier Nr. 61520/02 Donatusstr.) zu ermöglichen (bspw. auch mittels einer Anpassung des Regionalplans (Anpassung von GE zu ASB-Fläche)).

9.    Im Stadtteil Fühlingen soll im Bereich des Heinrichshofwegs die Ansiedlung eines Vollversorgers ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll der Standort auch im EHZK zumindest als Nahversorgungslage planerisch gesichert werden.

10.  Die neue Nahversorgungslage Blumenberg und das geplante Nahversorgungszentrum Kreuzfeld müssen konzeptionell und planerisch zusammen gedacht werden. Ziel muss es sein, mit der Realisierung des neuen Stadtteils ein gemeinsames Zentrum zu schaffen, in dem Einzelhandel für die Menschen vor Ort fußläufig erreichbar ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zugestimmt.


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlagen 6 und 7) sowie die Beschlussempfehlungen der BV 2 und BV 5 (Anlagen 4 und 5) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Köln (EHZK) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Steuerung des Einzelhandels. Die Bausteine der Fortschreibung (Zentren- und Standortkonzept, Kölner Sortimentsliste sowie Steuerungs- und Ansiedlungsregeln) sind in Anlage 1 (Fortschreibung EHZK - wesentliche Kernaussagen) sowie der Anlagen 2, 2.1 und 2.2 (Zentrenübersicht) dargestellt. Zur Klarstellung der Regelungsinhalte des EHZK werden die Kapitel 5 und 6 der Langfassung gemäß Anlage 3.2 angepasst.

 

  1. Der Rat erneuert seinen Beschluss vom 12.11.2015 (Vorlage 1986/2015), die konsequente Umsetzung des fortgeschriebenen EHZK auch weiterhin vom Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) als Beratungsgremium begleiten zu lassen.

 

  1. Zur Erfassung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den dadurch bedingten städtebaulich-funktionalen Folgen beschließt der Rat eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet. Hierbei soll der Fokus insbesondere auf der Entwicklung der ausgewiesenen Geschäftszentren liegen. Neben einer Vollerhebung der Handelsbetriebe ist eine systematische Leerstandserhebung erforderlich.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

__________

Anmerkung:

Anmerkung von RM Kienitz? Im Rahmen der weiteren Fortschreibung werden die Voten der Bezirksvertretungen berücksichtigt.