Beschluss: zurückgestellt


Aufgrund der Verfristung wurde die Beratung zurückgestellt.

Beschluss: geändert beschlossen


Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Nutzungskonzept Porzer Groov

3232/2022"

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt nach Diskussion, zuerst über den ergänzten Änderungsantrag AN/2260/2022 und dann über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

I.              Beschluss über den ergänzten Änderungsantrag AN/2260/2022:

 

1. Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen ein gemeinsames Vergabe-konzept für Veranstaltungen im Bereich von Veranstaltungsplatz und dem Dorfplatz „Am Markt“, an der Groov in Köln-Porz Zündorf zu erstellen. Gemäß Zuständigkeitsordnung entscheiden über all-gemeine Vorgaben zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Straßen- und Wege-gesetz NRW“ die jeweiligen Bezirke. Hierdurch wird es der Bezirksvertretung Porz ermöglicht, bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, analog wie bei den Plätzen in der Innenstadt, objektive Genehmigungen für Platzvergaben zu erwirken. Die bereits genehmigten Traditionsveranstaltungen bleiben grundsätzlich genehmigungsfähig unter Beachtung des neuen Vergabekonzeptes. Veranstaltungen müssen vorrangig auf dem Festplatz (Kirmesplatz) stattfinden welcher als gesetzlich beschriebener „Alternativstandort“ (s.u.) zum Dorfplatz angelegt wurde. Eine Durchführung von Veranstaltungen auf dem Dorfplatz, ohne zeitgleich belegten Festplatz, soll vermieden werden. Abweichungen hiervon sollen nur durch die zuständige Bezirksvertretung genehmigt wer-den können.

2. Der Bereich des Festplatzes wird umgehend aus dem Landschaftsgeschützen Bereich herausgelöst um ihn optimal mit dem Dorfplatz korrespondierend verwalten zu können. Die Flächen können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden und der Festplatz darf keinen höheren Einschränkungen unterliegen als der Dorfplatz. Zumal der Festplatz quasi eine geschotterte „Parkplatzfläche“ darstellt.

3. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dieses Vergabekonzept kurzfristig zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Sommer 2025 wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen.

4. Im Januar 2023 soll ein Fachgespräch mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und Interessenvertretern*innen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) und gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.

 

II.            Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:

1. Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen ein gemeinsames Vergabe-konzept für Veranstaltungen im Bereich von Veranstaltungsplatz und dem Dorfplatz „Am Markt“, an der Groov in Köln-Porz Zündorf zu erstellen. Gemäß Zuständigkeitsordnung entscheiden über all-gemeine Vorgaben zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Straßen- und Wege-gesetz NRW“ die jeweiligen Bezirke. Hierdurch wird es der Bezirksvertretung Porz ermöglicht, bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, analog wie bei den Plätzen in der Innenstadt, objektive Genehmigungen für Platzvergaben zu erwirken. Die bereits genehmigten Traditionsveranstaltungen bleiben grundsätzlich genehmigungsfähig unter Beachtung des neuen Vergabekonzeptes. Veranstaltungen müssen vorrangig auf dem Festplatz (Kirmesplatz) stattfinden welcher als gesetzlich beschriebener „Alternativstandort“ (s.u.) zum Dorfplatz angelegt wurde. Eine Durchführung von Veranstaltungen auf dem Dorfplatz, ohne zeitgleich belegten Festplatz, soll vermieden werden. Abweichungen hiervon sollen nur durch die zuständige Bezirksvertretung genehmigt wer-den können.

2. Der Bereich des Festplatzes wird umgehend aus dem Landschaftsgeschützen Bereich herausgelöst um ihn optimal mit dem Dorfplatz korrespondierend verwalten zu können. Die Flächen können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden und der Festplatz darf keinen höheren Einschränkungen unterliegen als der Dorfplatz. Zumal der Festplatz quasi eine geschotterte „Parkplatzfläche“ darstellt.

3. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dieses Vergabekonzept kurzfristig zur Be-schlussfassung vorzulegen. Im Sommer 2025 wird die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen.

4. Im Januar 2023 soll ein Fachgespräch mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und Interessenvertretern*innen durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AfD) und gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.