Beschluss: zurückgestellt
Aufgrund der Verfristung
wurde die Beratung zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die
Grünen "Nutzungskonzept Porzer Groov
3232/2022"
Frau Bezirksbürgermeisterin
Stiller lässt nach Diskussion, zuerst über den ergänzten Änderungsantrag
AN/2260/2022 und dann über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
I.
Beschluss über den ergänzten Änderungsantrag
AN/2260/2022:
1. Die Bezirksvertretung Porz beschließt die
Verwaltung zu beauftragen ein gemeinsames Vergabe-konzept für Veranstaltungen
im Bereich von Veranstaltungsplatz und dem Dorfplatz „Am Markt“, an der Groov
in Köln-Porz Zündorf zu erstellen. Gemäß Zuständigkeitsordnung entscheiden über
all-gemeine Vorgaben zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 18
Straßen- und Wege-gesetz NRW“ die jeweiligen Bezirke. Hierdurch wird es der
Bezirksvertretung Porz ermöglicht, bei der Erteilung von
Sondernutzungsgenehmigungen, analog wie bei den Plätzen in der Innenstadt,
objektive Genehmigungen für Platzvergaben zu erwirken. Die bereits genehmigten
Traditionsveranstaltungen bleiben grundsätzlich genehmigungsfähig unter
Beachtung des neuen Vergabekonzeptes. Veranstaltungen müssen vorrangig auf dem
Festplatz (Kirmesplatz) stattfinden welcher als gesetzlich beschriebener
„Alternativstandort“ (s.u.) zum Dorfplatz angelegt wurde. Eine Durchführung von
Veranstaltungen auf dem Dorfplatz, ohne zeitgleich belegten Festplatz, soll
vermieden werden. Abweichungen hiervon sollen nur durch die zuständige
Bezirksvertretung genehmigt wer-den können.
2. Der Bereich des Festplatzes wird umgehend aus dem
Landschaftsgeschützen Bereich herausgelöst um ihn optimal mit dem Dorfplatz
korrespondierend verwalten zu können. Die Flächen können nicht unabhängig
voneinander betrachtet werden und der Festplatz darf keinen höheren Einschränkungen
unterliegen als der Dorfplatz. Zumal der Festplatz quasi eine geschotterte
„Parkplatzfläche“ darstellt.
3.
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dieses Vergabekonzept
kurzfristig zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Sommer 2025 wird die Verwaltung
einen Erfahrungsbericht vorlegen.
4. Im Januar
2023 soll ein Fachgespräch mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und
Interessenvertretern*innen durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme der
Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson
(AfD) und gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
II.
Beschluss über
die geänderte Beschlussvorlage:
1. Die
Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen ein gemeinsames
Vergabe-konzept für Veranstaltungen im Bereich von Veranstaltungsplatz und dem
Dorfplatz „Am Markt“, an der Groov in Köln-Porz Zündorf zu erstellen. Gemäß
Zuständigkeitsordnung entscheiden über all-gemeine Vorgaben zur Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen nach § 18 Straßen- und Wege-gesetz NRW“ die
jeweiligen Bezirke. Hierdurch wird es der Bezirksvertretung Porz ermöglicht,
bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, analog wie bei den Plätzen
in der Innenstadt, objektive Genehmigungen für Platzvergaben zu erwirken. Die
bereits genehmigten Traditionsveranstaltungen bleiben grundsätzlich
genehmigungsfähig unter Beachtung des neuen Vergabekonzeptes. Veranstaltungen
müssen vorrangig auf dem Festplatz (Kirmesplatz) stattfinden welcher als
gesetzlich beschriebener „Alternativstandort“ (s.u.) zum Dorfplatz angelegt
wurde. Eine Durchführung von Veranstaltungen auf dem Dorfplatz, ohne zeitgleich
belegten Festplatz, soll vermieden werden. Abweichungen hiervon sollen nur
durch die zuständige Bezirksvertretung genehmigt wer-den können.
2. Der
Bereich des Festplatzes wird umgehend aus dem Landschaftsgeschützen Bereich
herausgelöst um ihn optimal mit dem Dorfplatz korrespondierend verwalten zu
können. Die Flächen können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden und
der Festplatz darf keinen höheren Einschränkungen unterliegen als der
Dorfplatz. Zumal der Festplatz quasi eine geschotterte „Parkplatzfläche“
darstellt.
3. Die Bezirksvertretung
Porz beauftragt die Verwaltung, dieses Vergabekonzept kurzfristig zur
Be-schlussfassung vorzulegen. Im Sommer 2025 wird die Verwaltung einen
Erfahrungsbericht vorlegen.
4. Im Januar
2023 soll ein Fachgespräch mit den Mitgliedern der Bezirksvertretung Porz und
Interessenvertretern*innen durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme der
Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson
(AfD) und gegen die Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.