Beschluss: zurückgestellt
Der Ausschuss stellt die Vorlage zurück.
Beschluss: geändert beschlossen
I. Abstimmung über den Änderungsantrag
1.
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des
Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich
450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals.
2.
Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine
Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet
werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen
Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt
entfaltet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II Abstimmung über die so geänderte Vorlage
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des
Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen
Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen.
2.
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des
Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich
450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals.
3.
Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine
Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet
werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen
Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt
entfaltet.
Abstimmungsergebnis:
Mit Übernahme des
Änderungsantrages einstimmig geändert zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des Ausschusses
Kunst und Kultur:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt geändert
zu beschließen:
1.
Der Rat
der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des
Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen
Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen.
2.
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der
Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von
jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des
Festivals.
3.
Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie
seine Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht
erarbeitet werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken
in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in
der Stadt entfaltet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in
der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 14.03.2023 (Anlage 2) und des
Finanzausschusses vom 20.03.2023 (Anlage 3):
1. Der Rat der Stadt Köln
beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals
„ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen
Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen.
2.
Der Rat der Stadt Köln beschließt die
Freigabe der Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre
2025-2027 von jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer
Evaluation des Festivals.
3.
Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival
sowie seine Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht
erarbeitet werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken
in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in
der Stadt entfaltet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.