Beschluss: zurückgestellt


Der Ausschuss stellt die Vorlage zurück.

 


Beschluss: geändert beschlossen


I. Abstimmung über den Änderungsantrag

 

Beschluss:

1.         Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals.

 

2.         Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

II Abstimmung über die so geänderte Vorlage

 

Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss:

1.         Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen.

 

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals.

 

3.         Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit Übernahme des Änderungsantrages einstimmig geändert zugestimmt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:

 

1.         Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen.

 

2.         Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals.

 

3.         Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 14.03.2023 (Anlage 2) und des Finanzausschusses vom 20.03.2023 (Anlage 3):

1.     Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 450.000 € zuzusagen.

2.     Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe der Gelder des Festivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ für die Jahre 2025-2027 von jährlich 450.000 € und verbindet damit den Wunsch nach einer Evaluation des Festivals.

3.     Der Rat bittet den Aufsichtsrat, das Festival sowie seine Konzeption zu evaluieren. Dazu soll zunächst ein Sachstandsbericht erarbeitet werden, der Auskunft darüber gibt, welchen Stellenwert AchtBrücken in der Neuen Musik hat und welche Wirkung das Festival in der Musikszene und in der Stadt entfaltet.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.