Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss:
Punkt 2 wird wie folgt ergänzt:
2. a.) Der Rat der
Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Überprüfung der Verfügbarkeit der
dem Schulgelände gegenüberliegenden Freiflächen an der Inneren Kanalstraße.
Sofern diese Fläche der Stadt Köln zur Verfügung steht, erfolgt die Planung und
Errichtung der Interimsmaßnahme zur Teilauslagerung in Schulersatzbauten in
Containerbauweise auf dieser westlichen Seite der Inneren Kanalstraße. Somit
bleibt die Nutzung der Sportflächen für die Schule und die benachbarten Vereine
uneingeschränkt erhalten.
Sofern die Freifläche an der Inneren Kanalstraße nicht zur Verfügung steht,
erfolgt die Auslagerung gemäß der ursprünglichen Ziffer 2 der
Verwaltungsvorlage, die nun als Alternative zu 2.b.) wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
SPD, FDP und LINKE abgelehnt