Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien


Beschluss:

  1. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln begreift die vier vorgenannten historischen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestand-teile und notwendiges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rathaus der Stadt Köln, stellt dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft dieser Teppiche fest.
  2. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung der vier Historischen Teppiche des Historischen Rathauses nicht zu. Sie haben im Eigentum der Stadt Köln zu verbleiben




Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss für Kunst und Kultur verweist den Antrag in die Bezirksvertretung 1 mit erneuter Wiedervorlage.

Mehrheitlich zugestimmt, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Geänderter Beschluss:

1. Der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln begreift die vier vorgenannten historischen Teppiche als materielles und immaterielles Kulturgut, Bestandteile und notwendiges, unveräußerliches Zubehör des Denkmals Historisches Rathaus der Stadt Köln, stellt dies ausdrücklich und damit die Denkmaleigenschaft dieser Teppiche fest.

2. Die Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln stimmt einer Veräußerung Rückübereignung der vier Historischen Teppiche des Historischen Rathauses nicht zu. Sie haben wieder in das Eigentum der Stadt Köln zu kommen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von zwei Stimmen der Grünen (Herr Fischer und Herr Vinçon) und der FDP.

Beschluss: endgültig zurückgezogen


Abstimmungsergebnis:

Der Antragsteller zieht den Antrag endgültig zurück.