Beschluss:

1)    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch, Schulstraße 14-16, 50767 Köln-Pesch von bisher 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufen II (4/6 Züge) auf zukünftig 5/7 Züge zum Schuljahr 2023/24. Die zusätzlichen Klassen werden in der Sekundarstufe I in Anlehnung an die bestehenden Klassen gemäß § 9 Schulgesetz NRW im gebundenen Ganztag geführt.

 

2)    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Humboldt-Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50676 Köln-Altstadt/Süd von bisher 5/7 Zügen auf zukünftig 6/9 Züge zum Schuljahr 2023/24. Die zusätzlichen Klassen werden in der Sekundarstufe I in Anlehnung an die bestehenden Klassen gemäß § 9 Schulgesetz NRW im gebundenen Ganztag geführt.

 

3)    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Neue Sandkaul 29, 50859 Köln-Widdersdorf von bisher 3/5 Zügen auf zukünftig 4/6 Züge zum Schuljahr 2023/24.

 

4)    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung  des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums, Nachtigallenstraße 19-21, 51147 Köln-Wahn von bisher 3/5 Zügen auf zukünftig 4/6 Züge zum Schuljahr 2023/24. Die zusätzlichen Klassen werden in der Sekundarstufe I in Anlehnung an die bestehenden Klassen gemäß § 9 Schulgesetz NRW im gebundenen Ganztag geführt.

 

5)    Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums, Severinstraße 241, 50676 Köln-Altstadt/Süd von bisher 3/5 Zügen auf zukünftig 4/6 Züge zum Schuljahr 2024/25.

 

6)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach positiver Beschlussfassung zu den Beschlusspunkten 1) bis 5) einen Genehmigungsantrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung zu stellen.

 

7)    Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse 1) bis 5) wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

 

8)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die von der Nachverdichtung betroffenen Gymnasien stärker durch eine engere Kommunikation im Prozess mitzunehmen, um eine möglichst einvernehmliche Umsetzung der Maßnahmen zu erreichen. Außerdem soll kontinuierlich die Möglichkeit beobachtet werden, die in den Punkten 1) bis 5) beschlossenen Zügigkeitserweiterungen zukünftig zurückzunehmen, wenn dies aufgrund einer perspektivisch auskömmlichen Schulplatzsituation möglich ist. So soll die nun alternativlos entstehende, teils beengte Grundstückssituation an den jeweiligen Schulstandorten auf die zwingend notwendige Zeit begrenzt werden.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION bei Stimmenthaltung von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) und RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt.

 

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Anmerkung:

RM Hock beantragt, die Angelegenheit in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu verweisen. Frau Oberbürgermeisterin Reker erläutert, dass es sich um die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung handelt, für die der Rat zuständig ist.