Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Er behält sich die Einberufung einer Sondersitzung vor der Ratssitzung am 09.02.2023 vor, falls der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales ebenfalls ohne Votum beschließen sollte.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Ergänzung der
Verwaltung:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales hat in der
Sitzung am 30.01.2023 die Vorlage ohne Votum in den Rat verwiesen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Im Stadtteilbereich
Rodenkirchen sollen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 20.08.2023 im Rahmen
der Rodenkirchener Sommertage und am Sonntag, dem 17.09.2023 im Rahmen der 21.
Rodenkirchener Kunstmeile, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden
Beschluss
zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing
Köln, 08.10.2023, Anuga
(Hinweis:
abgelehnt, siehe Einzelabstimmung)
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing
Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln
(Hinweis:
abgelehnt s. Einzelabstimmung)
3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch
vun Kölle
4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz,
06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest
5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest –
Straßenfest, 11.06.2023
6. ABC-Aktionsgemeinschaft,
Nachbarschaftsfest, 03.09.2023
Einzelabstimmungen zu
Nr. 1-6:
1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing
Köln, 08.10.2023, Anuga
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die
Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt
2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing
Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die
Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt
3.
Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen Die Linke zugestimmt.
4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz,
06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen eine Stimme Die Linke (Herr Scheffer)
bei Enthaltung einer Stimme Die Linke (Wienke) zugestimmt.
5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest –
Straßenfest, 11.06.2023
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt.
6. ABC-Aktionsgemeinschaft,
Nachbarschaftsfest, 03.09.2023
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die Vorlage abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Fraktion Die LINKE. und Bezirksvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI), bei
Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) war bei der
Abstimmung nicht anwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)
Einzelabstimmungen über die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtbezirk Lindenthal:
16.07
mehrheitlich beschlossen
4 Nein Stimmen (3 Grüne, Linke)
nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)
27.08
mehrheitlich beschlossen
3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)
nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)
15.10
mehrheitlich beschlossen
3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)
eine Enthaltung (Grüne)
nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)
03.09.
mehrheitlich beschlossen
3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)
nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)
22.10
mehrheitlich beschlossen
2 Nein Stimmen (2 Grüne)
eine Enthaltung (Grüne)
nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)
05.11
mehrheitlich beschlossen
2 Nein Stimmen (Grüne, Linke)
nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI bei Enthaltung von Bezirksvertreter Scholz (GUT)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller weist daraufhin,
dass die Innenstadtgemeinschaft Porz e.V. den Porzer Adventsmarkt statt am
03.12.2023 am 10.12.2023 veranstalten möchte. Dementsprechend ist in der
Beschlussvorlage unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den
10.02.2023 zu ändern. Ebenso ist in der beigefügten Rechtsverordnung im § 1
Absatz 10 dieses Datum zu ändern.
I.
Beschluss über
den mündlichen Änderungsantrag:
In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf
der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung
(Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II.
Beschluss über
die geänderte Beschlussvorlage 4182/2022:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW
in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG
NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
In
der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in
den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz
10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke. – zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss über die
Vorlage mit den Änderungen der Bezirksvertretung Porz in Anlage 18 (mit dem 10.12.2023 als
korrigiertem Antragsdatum der IG Porz):
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW
in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG
NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
In
der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in
den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz
10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.