Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage der Verwaltung ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Er behält sich die Einberufung einer Sondersitzung vor der Ratssitzung am 09.02.2023 vor, falls der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales ebenfalls ohne Votum beschließen sollte.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Ergänzung der Verwaltung:

 

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales hat in der Sitzung am 30.01.2023 die Vorlage ohne Votum in den Rat verwiesen.

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Im Stadtteilbereich Rodenkirchen sollen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 20.08.2023 im Rahmen der Rodenkirchener Sommertage und am Sonntag, dem 17.09.2023 im Rahmen der 21. Rodenkirchener Kunstmeile, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss

zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Isis Becker, Herrn Kau)

 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 

1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga
(Hinweis: abgelehnt, siehe Einzelabstimmung)

 

2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln
(Hinweis: abgelehnt s. Einzelabstimmung)

 

3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle

 

4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest

 

5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023

 

6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023

 

 




Einzelabstimmungen zu Nr. 1-6:

 

1. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 08.10.2023, Anuga

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt

 

2. Kernbereich Innenstadt, Stadtmarketing Köln, 03.12.2023, Weihnachten in Köln

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von B90/Die Grünen, Die Linke und KlimaFreunde gegen die Stimmen von SPD, CDU und FDP abgelehnt

 

3. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 17.09.2023, Dä Längste Desch vun Kölle

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen Die Linke zugestimmt.

 

4. Deutz, Interessengemeinschaft Deutz, 06.08.2023, Familien- und Stadtteilfest

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen eine Stimme Die Linke (Herr Scheffer) bei Enthaltung einer Stimme Die Linke (Wienke) zugestimmt.

 

5. ABC-Aktionsgemeinschaft, SüdstadtFest – Straßenfest, 11.06.2023
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt.

 

6. ABC-Aktionsgemeinschaft, Nachbarschaftsfest, 03.09.2023

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Die Linke bei Enthaltung KlimaFreunde zugestimmt.

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die Vorlage abstimmen:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 




 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Fraktion Die LINKE. und Bezirksvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI), bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

 

Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) war bei der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

 

nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)

 

 

Einzelabstimmungen über die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtbezirk Lindenthal:

 

16.07

 

mehrheitlich beschlossen

 

4 Nein Stimmen (3 Grüne, Linke)

 

nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)

 

27.08

 

mehrheitlich beschlossen

 

3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)

 

nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)

 

15.10

 

mehrheitlich beschlossen

 

3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)

eine Enthaltung (Grüne)

 

nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)

 

03.09.

 

mehrheitlich beschlossen

 

3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)

 

nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)

 

22.10

 

mehrheitlich beschlossen

 

2 Nein Stimmen (2 Grüne)

 

eine Enthaltung (Grüne)

 

nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)

 

 

05.11

 

mehrheitlich beschlossen

 

2 Nein Stimmen (Grüne, Linke)

 

nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)

 

 

 

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI bei Enthaltung von Bezirksvertreter Scholz (GUT)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 


Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller weist daraufhin, dass die Innenstadtgemeinschaft Porz e.V. den Porzer Adventsmarkt statt am 03.12.2023 am 10.12.2023 veranstalten möchte. Dementsprechend ist in der Beschlussvorlage unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.02.2023 zu ändern. Ebenso ist in der beigefügten Rechtsverordnung im § 1 Absatz 10 dieses Datum zu ändern.

 

I.              Beschluss über den mündlichen Änderungsantrag:

In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

II.            Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage 4182/2022:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 

In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Stimme der Fraktion DIE LINKE/Die Partei zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke. – zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss über die Vorlage mit den Änderungen der Bezirksvertretung Porz in Anlage 18 (mit dem 10.12.2023 als korrigiertem Antragsdatum der IG Porz):

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 

In der Beschlussvorlage wird unter Ziffer 18 auf der Seite 21 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert. In der Rechtsverordnung (Anlage 1) wird im § 1 Absatz 10 der 03.12.2023 in den 10.12.2023 geändert.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.