Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Unterstützung der Einrichtungen
der Jugendförderung gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII und § 16 h SGB II bei der Erstellung
und Fortschreibung von Kinderschutzkonzepten im Vorgriff auf die Vorlage des
Kinderschutzentwicklungsplanes und durch entsprechende Fortbildungsangebote.
Der Jugendhilfe- und der Finanzausschuss beschließen die Freigabe der im Rahmen des Konnexitätsausgleichs im Zuge des Landeskinderschutzgesetzes bereitgestellten Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro zur Refinanzierung wahrgenommener Aufgaben im Kinderschutz.
Abstimmungsergebnis:
- 15
Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), SPD-Fraktion (2),
CDU-Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO
Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband
Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die
Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend Köln e.V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Frau Kleine (SKF
e.V. Köln) stimmt stellvertretend ab für Herrn
Krücker (Caritasverband Köln e.V.)
Frau Knöchel
(DGB-Region Köln-Bonn) stimmt
stellvertretend ab für Herrn Kurbjeweit (SJD-Die Falken Kreisverband Köln).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss wie folgt zu
beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Unterstützung der Einrichtungen
der Jugendförderung gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII und § 16 h SGB II bei der Erstellung
und Fortschreibung von Kinderschutzkonzepten im Vorgriff auf die Vorlage des
Kinderschutzentwicklungsplanes und durch entsprechende Fortbildungsangebote.
Der Jugendhilfe- und der Finanzausschuss beschließen die Freigabe der im Rahmen des Konnexitätsausgleichs im Zuge des Landeskinderschutzgesetzes bereitgestellten Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro zur Refinanzierung wahrgenommener Aufgaben im Kinderschutz.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt