Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.       beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemarkung Heumar, Flur 5, Flurstück 656,  Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflächen für PKW und LKW festzusetzen;

 

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

 

3.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen.

 




Der Wirtschaftsausschuss hat die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Der Ausschuss Umwelt, Klima und Grün hat die Angelegenheit einstimmig zurückgestellt und bittet um Erweiterung der Beratungsfolge um den Verkehrsausschuss.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Herr Götz und Frau Jureck verweisen auf die möglichen Probleme hinsichtlich der Verkehrserschließung und bittet die Verwaltung um eine entsprechende Prüfung und Berücksichtigung.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemarkung Heumar, Flur 5, Flurstück 656,  Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflächen für PKW und LKW festzusetzen;

 

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussfassung wird einvernehmlich bis zur Sitzung am 23.05.2023 vertagt.

 

 

 




 

Beschluss: zurückgestellt


Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Angelegenheit einstimmig zurück.

 


Beschluss: zurückgestellt


Der Tagesordnungspunkt wurde am 04.05.2023 von der Verwaltung vor der Sitzung bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 zurückgezogen.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage einvernehmlich ohne Votum in den

Stadtentwicklungsausschuss.

 




 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün verweist die Angelegenheit einstimmig – ohne Votum – in den Stadtentwicklungsausschuss.

Beschluss: zurückgestellt


Der Stadtentwicklungsausschuss stellt die Angelegenheit bis zur nächsten regulären Sitzung zurück.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


I Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemarkung Heumar, Flur 5, Flurstück 656,  Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflächen für PKW und LKW festzusetzen;

 

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

 

3.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen.

 

 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE (Ergänzungen/ Änderungen fett)

 

 

 

II Beschluss

1.    Punkt 2 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

 

2. nimmt das bisher vorliegende städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) kritisch zur Kenntnis und bittet um folgende Ergänzungen darin:

·         neben der Photovoltaik-Anlage soll auch eine extensive Dachbegrünung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und sich über die gesamten Dachflächen erstrecken.

·         Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch sinnvoll sind.

·         Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzungen auch auf dem Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorgaben aus dem Projekt „essbare Stadt“ (70% essbar für Mensch und/oder Tier) berücksichtigt werden.

·         Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreiche Wiese auf dem Grundstück selbst.

·         Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, Amphibien, Reptilien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln vorzusehen.

2.    Der zweite Beschlussteil des alten Punkt 2 wird zum neuen Punkt 3 und der bisherige Punkt 3 wird zu Punkt 4. Der neue Punkt 3 lautet:

beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme der CDU-Fraktion zugestimmt.

 

 

Änderungsantrag, bzw. Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT (Ergänzungen fett)

 

III Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt ergänzt:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

[…]

 

  1. beauftragt die Verwaltung mit der Qualifizierung der Fassade im Rahmen des Gestaltungsbeirats. Die Vorhabenträgerin wird gebeten in der Sitzung des Gestaltungsbeirates drei Fassadenentwürfe inklusive Materialprobe zu präsentieren. Eine der drei Gestaltungsentwürfe soll eine Holz-Fassade thematisieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

IV Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage (Änderungen/ Ergänzungen fett)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße für das Grundstück Gemarkung Heumar, Flur 5, Flurstück 656,  Arbeitstitel: Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Gremberghoven einzuleiten mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet für die Errichtung eines Logistikzentrums mit Geschäftsverwaltung sowie Stellplatzflächen für PKW und LKW festzusetzen;

 

2.      nimmt das bisher vorliegende städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) kritisch zur Kenntnis und bittet um folgende Ergänzungen darin:

·         neben der Photovoltaik-Anlage soll auch eine extensive Dachbegrünung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und sich über die gesamten Dachflächen erstrecken.

·         Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch sinnvoll sind.

·         Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzungen auch auf dem Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorgaben aus dem Projekt „essbare Stadt“ (70% essbar für Mensch und/oder Tier) berücksichtigt werden.

·         Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreiche Wiese auf dem Grundstück selbst.

·         Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, Amphibien, Reptilien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln vorzusehen.

 

3.         beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);

 

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Köln-Porz und der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün ohne Einschränkung zustimmen. Beauftragt die Verwaltung mit der Qualifizierung der Fassade im Rahmen des Gestaltungsbeirats. Die Vorhabenträgerin wird gebeten in der Sitzung des Gestaltungsbeirates drei Fassadenentwürfe inklusive Materialprobe zu präsentieren. Eine der drei Gestaltungsentwürfe soll eine Holz-Fassade thematisieren.



 

 

 

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung von RM Roß-Belkner (CDU) zugestimmt.