Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

Der Rat beschließt:

1.      den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 71356/02 mit dem Arbeitstitel “An der Mühle“ in Köln-Porz-Langel aus dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 10.11.2016 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderungen beziehen sich auf die Einbeziehung von kleinen Teilflächen im Hinterland der Bebauung an der Straße Am Weingartsberg;

2.      über die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71356/02 für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

3.      den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71356/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

4.      die Aufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 71359/02 mit dem Arbeitstitel „In der Bohnenbitze“, 1. Änderung, Änderungsbereich II für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S 666/ SGV NW 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Rat beschließt:

1.      den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 71356/02 mit dem Arbeitstitel “An der Mühle“ in Köln-Porz-Langel aus dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 10.11.2016 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderungen beziehen sich auf die Einbeziehung von kleinen Teilflächen im Hinterland der Bebauung an der Straße Am Weingartsberg;

2.      über die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71356/02 für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

3.      den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71356/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

4.      die Aufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 71359/02 mit dem Arbeitstitel „In der Bohnenbitze“, 1. Änderung, Änderungsbereich II für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S 666/ SGV NW 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (siehe Ziffer III – Seite 4 der Niederschrift).

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (siehe Ziffer… - Seite… der Niederschrift).

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt:

1.  den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 71356/02 mit dem Arbeitstitel “An der Mühle“ in Köln-Porz-Langel aus dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 10.11.2016 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderungen beziehen sich auf die Einbeziehung von kleinen Teilflächen im Hinterland der Bebauung an der Straße Am Weingartsberg;

2.  über die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71356/02 für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

3.  den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71356/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;

4.  die Aufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 71359/02 mit dem Arbeitstitel „In der Bohnenbitze“, 1. Änderung, Änderungsbereich II für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S 666/ SGV NW 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.