Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt:
1. den
Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 71356/02
mit dem Arbeitstitel “An der Mühle“ in Köln-Porz-Langel aus dem
Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 10.11.2016 geringfügig
in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderungen beziehen
sich auf die Einbeziehung von kleinen Teilflächen im Hinterland der Bebauung an
der Straße Am Weingartsberg;
2. über die
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71356/02 für das Gebiet östlich
der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße
Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage
4;
3. den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71356/02 mit gestalterischen Festsetzungen
nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;
4. die
Aufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 71359/02 mit dem Arbeitstitel „In
der Bohnenbitze“, 1. Änderung, Änderungsbereich II für das Gebiet östlich der
Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am
Weingartsberg in Köln-Porz-Langel nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S 666/ SGV NW 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung – als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Rat
beschließt:
1. den Plangeltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 71356/02 mit dem Arbeitstitel “An
der Mühle“ in Köln-Porz-Langel aus dem Aufstellungsbeschluss des
Stadtentwicklungsausschuss vom 10.11.2016 geringfügig in das jetzige Plangebiet
zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderungen beziehen sich auf die Einbeziehung
von kleinen Teilflächen im Hinterland der Bebauung an der Straße Am
Weingartsberg;
2. über die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 71356/02 für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße
An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel —
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
3. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71356/02
mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei
Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8
BauGB beigefügten Begründung;
4. die Aufhebung des unterliegenden
Bebauungsplanes 71359/02 mit dem Arbeitstitel „In der Bohnenbitze“, 1.
Änderung, Änderungsbereich II für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße,
südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in
Köln-Porz-Langel nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S 666/ SGV NW 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung – als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(siehe Ziffer III – Seite 4 der Niederschrift).
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (siehe Ziffer… - Seite… der Niederschrift).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1. den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 71356/02 mit dem Arbeitstitel “An der Mühle“ in Köln-Porz-Langel aus dem Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 10.11.2016 geringfügig in das jetzige Plangebiet zu ändern (siehe Anlage 1). Die Änderungen beziehen sich auf die Einbeziehung von kleinen Teilflächen im Hinterland der Bebauung an der Straße Am Weingartsberg;
2. über die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 71356/02 für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
3. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71356/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;
4. die Aufhebung des unterliegenden Bebauungsplanes 71359/02 mit dem Arbeitstitel „In der Bohnenbitze“, 1. Änderung, Änderungsbereich II für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle und nördlich der Straße Am Weingartsberg in Köln-Porz-Langel nach § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S 666/ SGV NW 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.