Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Beschluss:

 

 

4. Bezüglich der weiteren Überarbeitung und des Bebauungsplanbeschlusses sind

folgende Punkte zu beachten:

 

a) Da das Preisgericht keine Überarbeitung der Nutzungsdichte empfohlen hat, sollten sich die Zahlen nicht nennenswert verändern. Somit ist an der im Siegerentwurf vorgesehenen, überwiegend fünf- bis siebengeschossigen Bebauung festzuhalten.

b) Bei der Überarbeitung des CityHubs ist die Quartiersgarage unbedingt bei- zubehalten.

c) Kleinteiligkeit und Nutzungsmischung sind wie im Entwurf beizubehalten;

d) Angesichts des heute schon überlasteten Verkehrssystems im Kölner Westen muss sichergestellt werden, dass die Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV, MIV, Rad und Fusswege) vor der Fertigstellung / Inbetriebnahme erster Projekte auf dem Max Becker-Areal entsprechend ausgebaut und an die überörtlichen Verkehrswege angebunden wird; im Bereich des MIV gehört hierzu insbesondere die zeitnahe Realisierung des Anschlusses Stolberger Str. an die Militärringstrase.

e) Aufgrund der Unterversorgung mit Grünflächen im gesamten Gebiet mussen

die notwendigen Grünflächen im Max Becker-Areal auch so früh wie möglich

realisiert werden.

 

f) Das stadtebauliche Konzept und mit ihm der vorhabenbezogene Bebauungsplan

sind mit der Gaskugel als Landmarke des industriellen Erbes weiterzuqualifizieren.

 

g) Die Grundschule ist mit einem Lehrschwimmbecken weiterzuqualifizieren, das auch fur Kurse (Babyschimmen, Schwimmlernkurse, Aquagymnastik, Rehatraining etc.) außerhalb der Schulzeiten zuganglich und nutzbar ist. Entsprechend ist der evtl. zusätzliche Flächenbedarf dieses erweiterten Raumprogramms schon im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine flächensparende Kombilosung mit der Turnhalle ist anzustreben.

 

h) Zur Verkehrserschliessung des Bebauungsplangebietes wird die Verlängerung

des Gleisrad- und Fusswegs entlang des Bahndamms mittels einer Brücke über

die Oskar-Jäger-Strasse und einer Rampe an der Vogelsanger Strase geplant.



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Nicht anwesend: Frau Finsterle (AfD)