Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Um
Nachhaltigkeitsaspekte verbindlich in der Vergabeordnung zu verankern,
beauftragen wir die Verwaltung:
● die Geschäftsanweisung Vergabe mit
der Zielsetzung des Einbezugs von Nachhaltigkeitskriterien zu überarbeiten,
z.B. durch eine Soll-Vorschrift mit Abweichungsbegründungspflicht.
● den Beschaffenden die Beachtung der
neuen Regelung durch folgende Hilfestellungen zu erleichtern: Informationen,
Leitfäden, regelmäßig stattfindende Schulungen, Teilnahme an überregionalen
Workshops, Sichtbarkeit in der Einkaufsplattform und Controlling. Den
Beschaffenden sollen so konkrete Nachhaltigkeitskriterien an die Hand gegeben
werden. Die Kriterien zur Nachhaltigkeit sollen sich an den wichtigsten
Gütesiegeln im Bereich der Nachhaltigkeit orientieren.
● mehr Rahmenverträge abzuschließen, für
die zukünftig eine Pflicht zur Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien gelten
soll.
● die Einkaufsplattform der Stadt Köln
insoweit anzupassen, dass bei der Suche nach Produkten solche Produkte, die
Nachhaltigkeitskriterien beachten, als erste Treffer angezeigt werden. Weitere
technische Möglichkeiten, um nachhaltige Produkte für Beschaffende präsenter zu
machen, sollen erarbeitet werden.
● einen jährlichen Bericht, wie bereits
mit Ratsbeschluss AN/1881/2008 gefordert, über den Fortschritt im Bereich der
nachhaltigen Vergabe zu verfassen. Der Bericht soll festhalten, in wie vielen
Vergabeverfahren Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt wurden und wie groß der
Anteil am Gesamtvolumen (Auftragswert) der Beschaffung der Stadt Köln ist. Der
erste Bericht über das Jahr 2022 soll innerhalb der nächsten 6 Monate nach
Beschluss dieses Antrags vorgelegt werden. Der Bericht soll eine Definition für
“öko-faire” Nachhaltigkeit in der Vergabe enthalten und die wichtigsten Siegel
definieren, an denen sich orientiert werden soll. Des Weiteren sollen für den
Bericht aussagekräftige Kennzahlen und Zielwerte erarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.