Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Der Betriebsausschuss Bühnen empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1.    SPIELBETRIEB DER BÜHNEN

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Musterspielplans „actori 2020 Tanz“ und entsprechend den organisatorischen Vorgaben des Gutachtens „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ den Spielbetrieb der Bühnen Köln (Oper / Schauspiel / Tanz) am Offenbachplatz und am Depot in Köln-Mülheim inhaltlich und hinsichtlich der erforderlichen Finanzierung über die jeweiligen Wirtschaftspläne der Bühnen ab 2024/25 samt Mittelfristplanung umzusetzen.

2.    DEPOT IN KÖLN-MÜLHEIM

  1. Das Depot in Köln-Mülheim auf dem Carlswerkgelände wird mit seinen Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sowie dem „Carlsgarten“ erhalten.
  2. Der Rat nimmt auf Basis der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Depot“ zur Kenntnis, dass der Betrieb des Depots nur mit beiden Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sinnvoll ist. Der Umbau des Depot 1 in ein Lager ist zwar technisch möglich, aber unwirtschaftlich.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Eigentümerangebotes (Option 1: „7.630 qm // 6,50 € pro qm zzgl. Nebenkosten“) und im Rahmen der vorliegend kalkulierten Kosten einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren (zzgl. Verlängerungsoption um 5 Jahre) final zu verhandeln und sodann abzuschließen. Die Bühnen des Depots sollen als rechtsrheinische dritte Spielstätte der Bühnen Köln, als Spielstätte des Tanzes und auch als Spielstätte für die freie darstellende Kunstszene gemäß dem Konzept „Freie Szene Tanz“ in „TanzKöln“ sowie für Fremdvermietungen und Festivals genutzt werden.
  4. Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Eigentümer aufzufordern, im Vorfeld eines Vertragsabschlusses seine Absichtserklärung zur energetischen Ertüchtigung des Depots zu konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. Hierzu bildet das Mietangebot des Eigentümers die Grundlage. Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen.
  5. Investitionen ins Depot erfolgen auf Basis der vorgelegten Kalkulationen der „Machbarkeitsstudie Depot“ für die Variante 2 „Depot 1 und Depot 2 bleiben als Veranstaltungsorte erhalten“ in Höhe von 2,3 Mio. EUR (gemäß Machbarkeitsstudie Kostenaufstellung 2.0), welche in den Matrixberechnungen enthalten sind.
  6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Anmietung und den Betrieb des Depots mit der vorgesehenen Bespielung (rechtsrheinische Spielstätte des Schauspiels, Mitnutzung Freie Szene, ohne eigene Tanzkompanie) rund 6,7 Mio. EUR betragen.

3.    TANZ

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Konzeptes „TanzKöln“ und der in „actori 2020 Tanz“ hierfür ermittelten Kosten und Rahmenbedingungen für den Betrieb einer eigenen Tanzsparte eine internationale Konzeptausschreibung zum Tanz an den Bühnen als eigene erkennbare Sparte der Bühnen ab der Spielzeit 2025/26 zu erstellen, umzusetzen und den Tanz als dritte produzierende Sparte der Bühnen zu etablieren:
    1. Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase: ab Mitte 2023
    2. Produktions-, Spielbetrieb: spätestens ab 2025/26.
  1. Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes sind schnellstmöglich Fördermittel zu beantragen, insbesondere beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
  2. Die internationalen Tanzgastspiele in den Spielstätten der Bühnen am Offenbachplatz und im Depot werden fortgesetzt. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Tanzgastspiele auf allen Bühnen zu gewährleisten.
  3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die eigene Tanzsparte der Bühnen als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,6 Mio. EUR zu den Kosten des Depots gemäß Gliederungspunkt 2 f) zusätzlich anfallen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass der Betrieb einer eigenen Tanzsparte an den Bühnen ohne das Depot als Aufführungs- und Produktionsort in der dargestellten Form nicht möglich ist.

4.    FREIE DARSTELLENDE KÜNSTE

  1. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Kölner freien darstellenden Künste im Depot in Köln-Mülheim und in den sanierten Bühnen am Offenbachplatz zu gewährleisten.
  2. Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren zur Nutzung durch verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Das Verfahren hat alle Interessen angemessen zu berücksichtigen.
  3. Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die Umsetzung sowie möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht an den Betriebsausschuss Bühnen und den Ausschuss Kunst und Kultur zu erstellen.

5.    ORGANISATION DER NUTZUNGEN DES DEPOTS

  1. Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer Pilotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus.
  2. Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann regelmäßig evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interessen der vier Nutzer und einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemessenen Ausgleich bringt. Eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der Evaluierungen geprüft werden.
  3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Organisation der Nutzung des Depots (Betreibergesellschaft) als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,5 Mio. EUR betragen. Dieser Betrag ist bereits in den oben genannten Kosten (2. f.) der Bespielung des Depots in Höhe von 6,7 Mio. EUR enthalten.
  4. Die gemeinsame Bespielung des Depots durch die Bühnen Köln einerseits sowie Produktionen/Ensembles und Festivals der Freien Tanzszene andererseits folgt grundsätzlich dem vorliegenden Konzept „TanzKöln“. Die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung des Depots für die Freie Szene sind in den unter Buchstabe c. genannten Kosten enthalten (rd. 989 TEUR anteilige Betreiberkosten).
  5. Für die künstlerische und organisatorische Umsetzung von „Freie Szene Tanz“ von „TanzKöln“ im Depot 1 sind Mittel in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR erforderlich. Hierzu wird auf Basis eines noch zu erarbeitenden Konzeptes eine gesonderte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einzuwerbende Drittmittel und/oder durch Mittelumschichtung im Kulturetat.

6.    ERFORDERLICHER BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS AN DIE BÜHNEN / FINANZIERUNG

  1. Die im Kontext des „Arbeitskreis actori“ erstellte Matrixberechnung ergibt einen erforderlichen Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Stadt Köln an die Bühnen in der Variante „actori 2020 Tanz“ in Höhe von 134,9 Mio. EUR in der Spielzeit 2024/25. Die in der Matrixberechnung zugrunde gelegten und für zehn Spielzeiten fortgeschriebenen Annahmen bezüglich Tarifsteigerungen, Inflations- und Energiepreisentwicklung sind im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung hinsichtlich der Aktualität zu überprüfen und stellen grundsätzlich Obergrenzen der Finanzierung dar. Ebenso führen Veränderungen an den im actori-Gutachten zugrunde gelegten Ressourcen-, Output-, Aufwands- und Ertragsplanungen grundsätzlich zur Überprüfung des BKZ für den Spielbetrieb. Es gilt der Grundsatz: Mindererträge führen zu Minderaufwendungen.

Die Detailplanung für die jeweiligen Spielzeiten erfolgt durch die jährlich zu beschließenden Wirtschaftspläne und deren Mittelfristplanung, welche auf Basis vorliegenden Grundsatzbeschlusses aufgestellt werden.

  1. Die Mehrbedarfe zur bisherigen Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2023/2024 und der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung stellen sich wie folgt dar:

c.      Die Auswirkungen der dargestellten erheblichen Mehrbedarfe auf den allgemeinen Haushalt und die sonstigen städtischen Aufgabenbereiche sollen möglichst geringgehalten und zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen zur Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe wie folgt umzusetzen bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen:

Haushaltsjahr 2024

Die Deckung der im Haushaltsjahr 2024 entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 9,50 Mio. EUR erfolgt vollständig im Rahmen des Budgets der Bühnen bzw. über auf neue Rechnung vorgetragene Bilanzgewinne und einen Rückgriff auf vorhandene Gewinnrücklagen der Bühnen.

Haushaltsjahre 2025 ff.

Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Variante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwendungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen Bedarfe aus diesem Beschluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. durch Umschichtungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen, die sich aus dem Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet werden.

Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu halten, wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des Tanzes zu akquirieren und weitere zusätzliche Deckungsmöglichkeiten aufzuzeigen (das kann z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisen in den Anwendungsbereich der Kulturförderabgabe sein) und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

7.    SONSTIGES

  1. Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln überführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Formalien im Rahmen der laufenden Verwaltung umzusetzen.
  2. Rund 60% aller Orchesterdienste leistet das Gürzenich-Orchester für die Bühnen Köln (Oper). Die sog. Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Orchester erfolgt künftig grundsätzlich auf dieser Basis und wird künftig alle drei Jahre evaluiert. Eine solche Veränderung der Betriebskostenerstattung würde zum Teil durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von in der mittelfristigen Finanzplanung des Gürzenich-Orchesters bereits eingeplanten Aufwendungen erfolgen.
  3. Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ werden einmalig insgesamt 3,5 Mio. EUR bereitgestellt (2,1 Mio. EUR für bundesweite Mobilisierungskampagne (Marketing) und 1,4 Mio. EUR als künstlerisches Gesamtbudget für mehrtägige Eröffnungsfestivals für den Offenbachplatz-Campus mit vier Bühnen).
  4. Insgesamt fallen rund 9,5 Mio. EUR für die Wiederbeschaffung von Theatertechnik am Offenbachplatz an.
  5. Die Betriebsleitung der Bühnen wird ermächtigt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und Matrixkalkulationen einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus Optionen für die Anmietung „Industriehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) zur Unterbringung der im Gebäudeensemble am Offenbachplatz rund 40 fehlenden Arbeitsplätze abzuschließen.
  6. Die Betriebsleitung der Bühnen wird beauftragt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und Kalkulationen in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR ein Hochregallager in die Logistikhalle der Bühnen in Köln-Kalk einbauen zu lassen.
  7. Soweit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleistungen Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Bedarf hiermit anerkannt. Ein Vergabevorbehalt wird jeweils nicht ausgesprochen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche vorgenannten Aufwendungen (ggf. als Zinsen und Abschreibungen) in der Matrixberechnung berücksichtigt sind.




Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wird vertagt und in der Sondersitzung am Mo.12.06.2023 beraten.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Die Vorlage wird ohne Votum in den Rat verwiesen.


Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

1.    SPIELBETRIEB DER BÜHNEN

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Musterspielplans „actori 2020 Tanz“ und entsprechend den organisatorischen Vorgaben des Gutachtens „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ den Spielbetrieb der Bühnen Köln (Oper / Schauspiel / Tanz) am Offenbachplatz und am Depot in Köln-Mülheim inhaltlich und hinsichtlich der erforderlichen Finanzierung über die jeweiligen Wirtschaftspläne der Bühnen ab 2024/25 samt Mittelfristplanung umzusetzen.

2.    DEPOT IN KÖLN-MÜLHEIM

  1. Das Depot in Köln-Mülheim auf dem Carlswerkgelände wird mit seinen Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sowie dem „Carlsgarten“ erhalten.
  2. Der Rat nimmt auf Basis der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Depot“ zur Kenntnis, dass der Betrieb des Depots nur mit beiden Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sinnvoll ist. Der Umbau des Depot 1 in ein Lager ist zwar technisch möglich, aber unwirtschaftlich.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Eigentümerangebotes (Option 1: „7.630 qm // 6,50 € pro qm zzgl. Nebenkosten“) und im Rahmen der vorliegend kalkulierten Kosten einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren (zzgl. Verlängerungsoption um 5 Jahre) final zu verhandeln und sodann abzuschließen. Die Bühnen des Depots sollen als rechtsrheinische dritte Spielstätte der Bühnen Köln, als Spielstätte des Tanzes und auch als Spielstätte für die freie darstellende Kunstszene gemäß dem Konzept „Freie Szene Tanz“ in „TanzKöln“ sowie für Fremdvermietungen und Festivals genutzt werden.
  4. Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Eigentümer aufzufordern, im Vorfeld eines Vertragsabschlusses seine Absichtserklärung zur energetischen Ertüchtigung des Depots zu konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. Hierzu bildet das Mietangebot des Eigentümers die Grundlage. Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen.
  5. Investitionen ins Depot erfolgen auf Basis der vorgelegten Kalkulationen der „Machbarkeitsstudie Depot“ für die Variante 2 „Depot 1 und Depot 2 bleiben als Veranstaltungsorte erhalten“ in Höhe von 2,3 Mio. EUR (gemäß Machbarkeitsstudie Kostenaufstellung 2.0), welche in den Matrixberechnungen enthalten sind.
  6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Anmietung und den Betrieb des Depots mit der vorgesehenen Bespielung (rechtsrheinische Spielstätte des Schauspiels, Mitnutzung Freie Szene, ohne eigene Tanzkompanie) rund 6,7 Mio. EUR betragen.

g.    Die Verwaltung legt ein Konzept zur Weiterentwicklung des Depots als Produktions- und Abspielhaus vor, mit den Funktionen als 3. Spielstätte des Schauspiel Kölns als Ort für den Tanz, für die Freie Szene sowie zur Kulturvermittlung.

3.    TANZ

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Konzeptes „TanzKöln“ und der in „actori 2020 Tanz“ hierfür ermittelten Kosten und Rahmenbedingungen für den Betrieb einer eigenen Tanzsparte unter Berücksichtigung eines breiten Spektrums an Konzepten eine internationale Konzeptausschreibung zum Tanz an den Bühnen als eigene erkennbare Sparte der Bühnen ab der Spielzeit 2025/26 zu erstellen, umzusetzen und den Tanz als dritte produzierende Sparte der Bühnen zu etablieren:
    1. Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase: ab Mitte 2023
    2. Produktions-, Spielbetrieb: spätestens ab 2025/26.
  1. Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes sind schnellstmöglich Fördermittel zu beantragen, insbesondere beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
  2. Die internationalen Tanzgastspiele in den Spielstätten der Bühnen am Offenbachplatz und im Depot werden fortgesetzt. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Tanzgastspiele auf allen Bühnen zu gewährleisten.
  3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die eigene Tanzsparte der Bühnen als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,6 Mio. EUR zu den Kosten des Depots gemäß Gliederungspunkt 2 f) zusätzlich anfallen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass der Betrieb einer eigenen Tanzsparte an den Bühnen ohne das Depot als Aufführungs- und Produktionsort in der dargestellten Form nicht möglich ist.

4.    FREIE DARSTELLENDE KÜNSTE

  1. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Kölner freien darstellenden Künste im Depot in Köln-Mülheim und in den sanierten Bühnen am Offenbachplatz zu gewährleisten.
  2. Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren zur Nutzung durch verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Das Verfahren hat alle Interessen angemessen zu berücksichtigen.
  3. Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die Umsetzung sowie möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht an den Betriebsausschuss Bühnen und den Ausschuss Kunst und Kultur zu erstellen.
  4. Bei der Weiterentwicklung des Depots ist die Freie Szene der darstellenden und performativen Künste angemessen zu beteiligen.

5.    ORGANISATION DER NUTZUNGEN DES DEPOTS

  1. Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer Pilotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus.
  2. Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann regelmäßig evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interessen der vier Nutzer und einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemessenen Ausgleich bringt. Eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der Evaluierungen geprüft werden.
  3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Organisation der Nutzung des Depots (Betreibergesellschaft) als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,5 Mio. EUR betragen. Dieser Betrag ist bereits in den oben genannten Kosten (2. f.) der Bespielung des Depots in Höhe von 6,7 Mio. EUR enthalten.
  4. Die gemeinsame Bespielung des Depots durch die Bühnen Köln einerseits sowie Produktionen/Ensembles und Festivals der Freien Tanzszene andererseits folgt grundsätzlich dem vorliegenden Konzept „TanzKöln“. Die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung des Depots für die Freie Szene sind in den unter Buchstabe c. genannten Kosten enthalten (rd. 989 TEUR anteilige Betreiberkosten).
  5. Für die künstlerische und organisatorische Umsetzung von „Freie Szene Tanz“ von „TanzKöln“ im Depot 1 sind Mittel in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR erforderlich. Hierzu wird auf Basis eines noch zu erarbeitenden Konzeptes eine gesonderte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einzuwerbende Drittmittel und/oder durch Mittelumschichtung im Kulturetat.

6.    ERFORDERLICHER BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS AN DIE BÜHNEN / FINANZIERUNG

  1. Die im Kontext des „Arbeitskreis actori“ erstellte Matrixberechnung ergibt einen erforderlichen Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Stadt Köln an die Bühnen in der Variante „actori 2020 Tanz“ in Höhe von 134,9 Mio. EUR in der Spielzeit 2024/25. Die in der Matrixberechnung zugrunde gelegten und für zehn Spielzeiten fortgeschriebenen Annahmen bezüglich Tarifsteigerungen, Inflations- und Energiepreisentwicklung sind im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung hinsichtlich der Aktualität zu überprüfen und stellen grundsätzlich Obergrenzen der Finanzierung dar. Ebenso führen Veränderungen an den im actori-Gutachten zugrunde gelegten Ressourcen-, Output-, Aufwands- und Ertragsplanungen grundsätzlich zur Überprüfung des BKZ für den Spielbetrieb. Es gilt der Grundsatz: Mindererträge führen zu Minderaufwendungen.

Die Detailplanung für die jeweiligen Spielzeiten erfolgt durch die jährlich zu beschließenden Wirtschaftspläne und deren Mittelfristplanung, welche auf Basis vorliegenden Grundsatzbeschlusses aufgestellt werden.

  1. Die Mehrbedarfe zur bisherigen Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2023/2024 und der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung stellen sich wie folgt dar:

c.      Die Auswirkungen der dargestellten erheblichen Mehrbedarfe auf den allgemeinen Haushalt und die sonstigen städtischen Aufgabenbereiche sollen möglichst geringgehalten und zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen zur Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe wie folgt umzusetzen bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen:

Haushaltsjahr 2024

Die Deckung der im Haushaltsjahr 2024 entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 9,50 Mio. EUR erfolgt vollständig im Rahmen des Budgets der Bühnen bzw. über auf neue Rechnung vorgetragene Bilanzgewinne und einen Rückgriff auf vorhandene Gewinnrücklagen der Bühnen.

Haushaltsjahre 2025 ff.

Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Variante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwendungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen Bedarfe aus diesem Beschluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. durch Umschichtungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen, die sich aus dem Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet werden.

Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu halten, wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des Tanzes zu akquirieren und weitere zusätzliche Deckungsmöglichkeiten aufzuzeigen (das kann z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisen in den Anwendungsbereich der Kulturförderabgabe sein) und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Sollten (Dritt-)Mittel nicht wie erhofft fließen, möge die Kulturverwaltung Lösungen für eine alternative Finanzierung sicherstellen. Ggf. erforderliche Umschichtungen innerhalb des Dezernates VII dürfen nur aus dem Etat der Bühnen erfolgen.

7.    SONSTIGES

  1. Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln überführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Formalien im Rahmen der laufenden Verwaltung umzusetzen.
  2. Rund 60% aller Orchesterdienste leistet das Gürzenich-Orchester für die Bühnen Köln (Oper). Die sog. Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Orchester erfolgt künftig grundsätzlich auf dieser Basis und wird künftig alle drei Jahre evaluiert. Eine solche Veränderung der Betriebskostenerstattung würde zum Teil durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von in der mittelfristigen Finanzplanung des Gürzenich-Orchesters bereits eingeplanten Aufwendungen erfolgen.
  3. Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ werden einmalig insgesamt 3,5 Mio. EUR bereitgestellt (2,1 Mio. EUR für bundesweite Mobilisierungskampagne (Marketing) und 1,4 Mio. EUR als künstlerisches Gesamtbudget für mehrtägige Eröffnungsfestivals für den Offenbachplatz-Campus mit vier Bühnen).
  4. Insgesamt fallen rund 9,5 Mio. EUR für die Wiederbeschaffung von Theatertechnik am Offenbachplatz an.
  5. Die Betriebsleitung der Bühnen wird ermächtigt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und Matrixkalkulationen einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus Optionen für die Anmietung „Industriehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) zur Unterbringung der im Gebäudeensemble am Offenbachplatz rund 40 fehlenden Arbeitsplätze abzuschließen.
  6. Die Betriebsleitung der Bühnen wird beauftragt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und Kalkulationen in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR ein Hochregallager in die Logistikhalle der Bühnen in Köln-Kalk einbauen zu lassen.
  7. Soweit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleistungen Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Bedarf hiermit anerkannt. Ein Vergabevorbehalt wird jeweils nicht ausgesprochen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche vorgenannten Aufwendungen (ggf. als Zinsen und Abschreibungen) in der Matrixberechnung berücksichtigt sind.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke. und FDP zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

1.    SPIELBETRIEB DER BÜHNEN

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Musterspielplans „actori 2020 Tanz“ und entsprechend den organisatorischen Vorgaben des Gutachtens „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ den Spielbetrieb der Bühnen Köln (Oper / Schauspiel / Tanz) am Offenbachplatz und am Depot in Köln-Mülheim inhaltlich und hinsichtlich der erforderlichen Finanzierung über die jeweiligen Wirtschaftspläne der Bühnen ab 2024/25 samt Mittelfristplanung umzusetzen.

2.    DEPOT IN KÖLN-MÜLHEIM

a.    Das Depot in Köln-Mülheim auf dem Carlswerkgelände wird mit seinen Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sowie dem „Carlsgarten“ erhalten.

b.    Der Rat nimmt auf Basis der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Depot“ zur Kenntnis, dass der Betrieb des Depots nur mit beiden Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sinnvoll ist. Der Umbau des Depot 1 in ein Lager ist zwar technisch möglich, aber unwirtschaftlich.

c.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Eigentümerangebotes (Option 1: „7.630 qm // 6,50 € pro qm zzgl. Nebenkosten“) und im Rahmen der vorliegend kalkulierten Kosten einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren (zzgl. Verlängerungsoption um 5 Jahre) final zu verhandeln und sodann abzuschließen. Die Bühnen des Depots sollen als rechtsrheinische dritte Spielstätte der Bühnen Köln, als Spielstätte des Tanzes und auch als Spielstätte für die freie darstellende Kunstszene gemäß dem Konzept „Freie Szene Tanz“ in „TanzKöln“ sowie für Fremdvermietungen und Festivals genutzt werden.

d.    Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Eigentümer aufzufordern, im Vorfeld eines Vertragsabschlusses seine Absichtserklärung zur energetischen Ertüchtigung des Depots zu konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. Hierzu bildet das Mietangebot des Eigentümers die Grundlage. Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen.

e.    Investitionen ins Depot erfolgen auf Basis der vorgelegten Kalkulationen der „Machbarkeitsstudie Depot“ für die Variante 2 „Depot 1 und Depot 2 bleiben als Veranstaltungsorte erhalten“ in Höhe von 2,3 Mio. EUR (gemäß Machbarkeitsstudie Kostenaufstellung 2.0), welche in den Matrixberechnungen enthalten sind.

f.     Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Anmietung und den Betrieb des Depots mit der vorgesehenen Bespielung (rechtsrheinische Spielstätte des Schauspiels, Mitnutzung Freie Szene, ohne eigene Tanzkompanie) rund 6,7 Mio. EUR betragen.

g.    Die Verwaltung legt ein Konzept zur Weiterentwicklung des Depots als Produktions- und Abspielhaus vor, mit den Funktionen als 3. Spielstätte des Schauspiel Kölns als Ort für den Tanz, für die Freie Szene sowie zur Kulturvermittlung.

3.    TANZ

a.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Konzeptes „TanzKöln“ und der in „actori 2020 Tanz“ hierfür ermittelten Kosten und Rahmenbedingungen für den Betrieb einer eigenen Tanzsparte unter Berücksichtigung eines breiten Spektrums an Konzepten eine internationale Konzeptausschreibung zum Tanz an den Bühnen als eigene erkennbare Sparte der Bühnen ab der Spielzeit 2025/26 zu erstellen, umzusetzen und den Tanz als dritte produzierende Sparte der Bühnen zu etablieren:

                      i.        Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase: ab Mitte 2023

                    ii.        Produktions-, Spielbetrieb: spätestens ab 2025/26.

b.    Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes sind schnellstmöglich Fördermittel zu beantragen, insbesondere beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.

c.    Die internationalen Tanzgastspiele in den Spielstätten der Bühnen am Offenbachplatz und im Depot werden fortgesetzt. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Tanzgastspiele auf allen Bühnen zu gewährleisten.

d.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die eigene Tanzsparte der Bühnen als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,6 Mio. EUR zu den Kosten des Depots gemäß Gliederungspunkt 2 f) zusätzlich anfallen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass der Betrieb einer eigenen Tanzsparte an den Bühnen ohne das Depot als Aufführungs- und Produktionsort in der dargestellten Form nicht möglich ist.

4.    FREIE DARSTELLENDE KÜNSTE

  1. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Kölner freien darstellenden Künste im Depot in Köln-Mülheim und in den sanierten Bühnen am Offenbachplatz zu gewährleisten.
  2. Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren zur Nutzung durch verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Das Verfahren hat alle Interessen angemessen zu berücksichtigen.
  3. Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die Umsetzung sowie möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht an den Betriebsausschuss Bühnen und den Ausschuss Kunst und Kultur zu erstellen.

d.    Bei der Weiterentwicklung des Depots ist die Freie Szene der darstellenden und performativen Künste angemessen zu beteiligen.

5.    ORGANISATION DER NUTZUNGEN DES DEPOTS

a.    Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer Pilotphase zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für alle zu beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von (1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der darstellenden Künste und (4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des Musterspielplanes) steht dabei im Fokus.

b.    Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann regelmäßig evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interessen der vier Nutzer und einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemessenen Ausgleich bringt. Eine Ausgliederung des Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der Evaluierungen geprüft werden.

c.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Organisation der Nutzung des Depots (Betreibergesellschaft) als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,5 Mio. EUR betragen. Dieser Betrag ist bereits in den oben genannten Kosten (2. f.) der Bespielung des Depots in Höhe von 6,7 Mio. EUR enthalten.

d.    Die gemeinsame Bespielung des Depots durch die Bühnen Köln einerseits sowie Produktionen/Ensembles und Festivals der Freien Tanzszene andererseits folgt grundsätzlich dem vorliegenden Konzept „TanzKöln“. Die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung des Depots für die Freie Szene sind in den unter Buchstabe c. genannten Kosten enthalten (rd. 989 TEUR anteilige Betreiberkosten).

e.    Für die künstlerische und organisatorische Umsetzung von „Freie Szene Tanz“ von „TanzKöln“ im Depot 1 sind Mittel in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR erforderlich. Hierzu wird auf Basis eines noch zu erarbeitenden Konzeptes eine gesonderte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einzuwerbende Drittmittel und/oder durch Mittelumschichtung im Kulturetat.

6.    ERFORDERLICHER BETRIEBSKOSTENZUSCHUSS AN DIE BÜHNEN / FINANZIERUNG

  1. Die im Kontext des „Arbeitskreis actori“ erstellte Matrixberechnung ergibt einen erforderlichen Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Stadt Köln an die Bühnen in der Variante „actori 2020 Tanz“ in Höhe von 134,9 Mio. EUR in der Spielzeit 2024/25. Die in der Matrixberechnung zugrunde gelegten und für zehn Spielzeiten fortgeschriebenen Annahmen bezüglich Tarifsteigerungen, Inflations- und Energiepreisentwicklung sind im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung hinsichtlich der Aktualität zu überprüfen und stellen grundsätzlich Obergrenzen der Finanzierung dar. Ebenso führen Veränderungen an den im actori-Gutachten zugrunde gelegten Ressourcen-, Output-, Aufwands- und Ertragsplanungen grundsätzlich zur Überprüfung des BKZ für den Spielbetrieb. Es gilt der Grundsatz: Mindererträge führen zu Minderaufwendungen.

Die Detailplanung für die jeweiligen Spielzeiten erfolgt durch die jährlich zu beschließenden Wirtschaftspläne und deren Mittelfristplanung, welche auf Basis vorliegenden Grundsatzbeschlusses aufgestellt werden.

  1. Die Mehrbedarfe zur bisherigen Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2023/2024 und der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung stellen sich wie folgt dar:

c.      Die Auswirkungen der dargestellten erheblichen Mehrbedarfe auf den allgemeinen Haushalt und die sonstigen städtischen Aufgabenbereiche sollen möglichst geringgehalten und zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen zur Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe wie folgt umzusetzen bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen:

Haushaltsjahr 2024

Die Deckung der im Haushaltsjahr 2024 entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 9,50 Mio. EUR erfolgt vollständig im Rahmen des Budgets der Bühnen bzw. über auf neue Rechnung vorgetragene Bilanzgewinne und einen Rückgriff auf vorhandene Gewinnrücklagen der Bühnen.

Haushaltsjahre 2025 ff.

Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Variante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets durch Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der Kulturförderabgabe sowie z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwendungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann. Die restlichen Bedarfe aus diesem Beschluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – ggf. durch Umschichtungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen, die sich aus dem Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet werden.

Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu halten, wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des Tanzes zu akquirieren und weitere zusätzliche Deckungsmöglichkeiten aufzuzeigen (das kann z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisen in den Anwendungsbereich der Kulturförderabgabe sein) und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Sollten (Dritt-)Mittel nicht wie erhofft fließen, möge die Kulturverwaltung Lösungen für eine alternative Finanzierung sicherstellen. Ggf. erforderliche Umschichtungen innerhalb des Dezernates VII dürfen nur aus dem Etat der Bühnen erfolgen.

7.    SONSTIGES

a.    Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins allgemeine Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln überführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Formalien im Rahmen der laufenden Verwaltung umzusetzen.

b.    Rund 60% aller Orchesterdienste leistet das Gürzenich-Orchester für die Bühnen Köln (Oper). Die sog. Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Orchester erfolgt künftig grundsätzlich auf dieser Basis und wird künftig alle drei Jahre evaluiert. Eine solche Veränderung der Betriebskostenerstattung würde zum Teil durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von in der mittelfristigen Finanzplanung des Gürzenich-Orchesters bereits eingeplanten Aufwendungen erfolgen.

c.    Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ werden einmalig insgesamt 3,5 Mio. EUR bereitgestellt (2,1 Mio. EUR für bundesweite Mobilisierungskampagne (Marketing) und 1,4 Mio. EUR als künstlerisches Gesamtbudget für mehrtägige Eröffnungsfestivals für den Offenbachplatz-Campus mit vier Bühnen).

d.    Insgesamt fallen rund 9,5 Mio. EUR für die Wiederbeschaffung von Theatertechnik am Offenbachplatz an.

e.    Die Betriebsleitung der Bühnen wird ermächtigt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und Matrixkalkulationen einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus Optionen für die Anmietung „Industriehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) zur Unterbringung der im Gebäudeensemble am Offenbachplatz rund 40 fehlenden Arbeitsplätze abzuschließen.

f.     Die Betriebsleitung der Bühnen wird beauftragt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und Kalkulationen in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR ein Hochregallager in die Logistikhalle der Bühnen in Köln-Kalk einbauen zu lassen.

g.    Soweit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleistungen Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Bedarf hiermit anerkannt. Ein Vergabevorbehalt wird jeweils nicht ausgesprochen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche vorgenannten Aufwendungen (ggf. als Zinsen und Abschreibungen) in der Matrixberechnung berücksichtigt sind.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke., FDP, Die FRAKTION und einer Stimme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) zugestimmt.