Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.    nimmt zur Kenntnis, dass

 

  1. ein zweistufiges Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) zum Neubau eines Bürokomplexes auf dem Gelände der Deutz-Mülheimer Str. 30 auf Grundlage dem beigefügten Entwurf der Kompaktinformation durchgeführt wird (siehe Anlage 1);
  2. die avisierte Höhe des Hochpunktes 120 m beträgt, welche im weiteren Verfahren noch geprüft werden muss;
  3. zur Überprüfung der Höhenentwicklung seitens der Vorhabenträgerin eine Ersteinschätzung in Bezug auf die Weltkulturerbeverträglichkeit durchgeführt wird;
  4. das weitere Verfahren auf Grundlage der durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochbauvorhaben durchgeführt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Gutachterverfahrens zu einem geeigneten Zeitpunkt nach Anlage 2 des Höhenentwicklungskonzeptes (HEK) erfolgen soll (vgl. Vorlage Nr. 0426/2023).

 

2.    beschließt, dass die finale städtebauliche verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des Gutachterverfahrens unter Berücksichtigung der Bruttogeschossfläche des Projektes und des Weltkulturerbestatus des Kölner Dom mit der UNESCO entschieden wird.

 

3.    beauftragt die Verwaltung,

 

  1. ICOMOS über die beabsichtigte Projektentwicklung mit der Ersteinschätzung zu informieren und die Stellungnahme ICOMOS zur Zulässigkeit des Vorhabens mit seinen resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbestatus der Domumgebung im Gutachterverfahren fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen;
  2. das Gutachterverfahren mit der Vorhabenträgerin entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ durchzuführen (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022);
  3. auf Grundlage des im Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang eines entsprechenden Antrags durch die Vorhabenträgerin – die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung Die Linke und KlimaFreunde zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.    nimmt zur Kenntnis, dass

 

  1. ein zweistufiges Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) zum Neubau eines Bürokomplexes auf dem Gelände der Deutz-Mülheimer Str. 30 auf Grundlage dem beigefügten Entwurf der Kompaktinformation durchgeführt wird (siehe Anlage 1);
  2. die avisierte Höhe des Hochpunktes 120 m beträgt, welche im weiteren Verfahren noch geprüft werden muss;
  3. zur Überprüfung der Höhenentwicklung seitens der Vorhabenträgerin eine Ersteinschätzung in Bezug auf die Weltkulturerbeverträglichkeit durchgeführt wird;
  4. das weitere Verfahren auf Grundlage der durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochbauvorhaben durchgeführt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Gutachterverfahrens zu einem geeigneten Zeitpunkt nach Anlage 2 des Höhenentwicklungskonzeptes (HEK) erfolgen soll (vgl. Vorlage Nr. 0426/2023).

 

2.    beschließt, dass die finale städtebauliche verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des Gutachterverfahrens unter Berücksichtigung der Bruttogeschossfläche des Projektes und des Weltkulturerbestatus des Kölner Dom mit der UNESCO entschieden wird.

 

3.    beauftragt die Verwaltung,

 

  1. ICOMOS über die beabsichtigte Projektentwicklung mit der Ersteinschätzung zu informieren und die Stellungnahme ICOMOS zur Zulässigkeit des Vorhabens mit seinen resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbestatus der Domumgebung im Gutachterverfahren fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen;
  2. das Gutachterverfahren mit der Vorhabenträgerin entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ durchzuführen (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022);
  3. auf Grundlage des im Ergebnis des Gutachterverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang eines entsprechenden Antrags durch die Vorhabenträgerin – die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.