Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung zweier Modulbauten für Unterrichtsräume und einer Einfachturnhalle sowie den anschließenden Bau der Gebäude für das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 – 21, 51147 Köln-Porz-Wahn im Rahmen der Erhöhung der Zügigkeit von bisher 3/5-Züge auf 4/6-Züge als Totalunternehmerleistung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben.
Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste für die beiden Modulbauten (Anlage 1) zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten wird ein Totalunternehmer durch die städt. Gebäudewirtschaft beauftragt werden.
Die Kosten für die Modulbauten belaufen sich auf rd. 20,6 Mio. € (s. Anlage 3). Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Die FRAKTION zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Hauptausschuss der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung
zweier Modulbauten für Unterrichtsräume und einer Einfachturnhalle sowie den
anschließenden Bau der Gebäude für
das Maximilian-Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 – 21, 51147 Köln-Porz-Wahn
im Rahmen der Erhöhung der Zügigkeit von bisher 3/5-Züge auf 4/6-Züge als
Totalunternehmerleistung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und
voranzutreiben.
Den
Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste für die beiden
Modulbauten (Anlage 1) zu Grunde zu legen. Entwurfs- und konstruktionsbedingte
Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten wird
ein Totalunternehmer durch die städt. Gebäudewirtschaft beauftragt werden.
Die
Kosten für die Modulbauten belaufen sich auf rd. 20,6 Mio. € (s. Anlage 3). Die
Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils
gültigen Flächenverrechnungspreises für Gymnasien.
Beschluss des Rates:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Die FRAKTION zugestimmt.