Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
1. Beschluss
(Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/2101/2023):
Die Vorlage wird
wie folgt geändert:
1. Der Rat
beschließt einen neuen gestaffelten Preis für alle Bewohnerparkgebiete mit
ausreichend Parkraum. Als ausreichender Parkraum wird definiert, wenn für 80%
aller ausgegebenen Parkausweise Parkflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung
stehen oder genügend Parkraum in anliegenden Parkhäusern und auf privaten
Flächen zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Stadt ermittelt dazu für
jedes Bewohnerparkgebiet die Menge aller verfügbaren Parkflächen
(„Parkraumkataster“) und legt danach die entsprechenden Gebühren fest.
a) Die Gebühr beträgt im ersten Jahr maximal 100 € und kann dann jedes
Jahr um 20 % erhöht werden. In jedem Fall liegt die niedrigste Gebühr oberhalb
der Gebühr von Punkt 2c).
b) Neben der Länge der Fahrzeuge wird auch der CO2-Ausstoß zur Erhebung
der Gebühren herangezogen.
c) Für Personen, die über einen gültigen Köln-Pass verfügen, werden 80
Prozent der Gebühren durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
übernommen.
d) Menschen mit amtlichen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen “G”
und “aG” werden von der Gebühr befreit und dürfen in allen Bewohnerparkgebieten
kostenlos parken.
e) Zusätzlich werden die Gebühren für Menschen im Schichtdienst
(Bescheinigung der Arbeitgeber) um 25 % reduziert, bis es ein adäquates
Nacht-ÖPNV-Angebot auch unter der Woche gibt. Über den Wegfall dieser Regelung
nach Schaffung eines adäquaten Nacht-ÖPNV-Angebotes entscheidet der
Verkehrsausschuss gesondert.
f) Eine Differenzierung der Erhöhung nach Gebieten ist gewünscht. Die
Ausgestaltung prüft die Verwaltung in den ersten beiden Jahren nach Einführung
2. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, in Gebieten, in denen der Nachweis von Stellplätzen
nicht gelingt, Veedelsgaragen einzurichten. Die neu einzurichtenden
Veedelsgaragen sollen neben Parkplätzen für PKW auch Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder und alternative Mobilitätsangebote (wie stationsbasierte
Car-Sharing-Angebote) beinhalten.
a) Zur Finanzierung tragen anteilig Mittel aus der Stellplatzablöse und
Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung bei.
b) Die Stadt richtet eine Stabsstelle ein und berichtet dem
Verkehrsausschuss jährlich über die Umsetzung zur Einführung von
Veedelsgaragen.
c) In den betreffenden Gebieten wird die Bewohnerparkgebühr inklusive
der Verwaltungskosten auf maximal 60,- € festgesetzt und kann dann jedes Jahr
um 10% steigen. Reduzierungen der Gebühren erfolgen entsprechend der Punkte
1c), d) und e).
Die Beschlusspunkte
3 – 5 bleiben in der Beschlussfassung ohne Änderungen.
3. Gemäß des
beschlossenen Masterplans Parken (AN/2635/2021) beauftragt der Rat die
Verwaltung, das Konzept zur Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung zu
erstellen sowie zu überprüfen, ob auch Schul- und Supermarktparkplätze sowie
Parkflächen von Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand (z.B.
Krankenhäuser) für das Bewohnerparken geöffnet werden können. Sollte eine
bereits erteilte Baugenehmigung die Nutzung der Parkplätze unterbinden, möge
sich die Stadtverwaltung um eine entsprechende Öffnungsklausel oder
Sondernutzungsgenehmigung bemühen.
4. Die nach
Paragraph 51 Absatz 8 der Landesbauordnung NRW untersagte Zweckentfremdung von
Garagen wird in den Anwohnerparkgebieten verstärkt durch das Ordnungsamt
kontrolliert. Eine entsprechende Information geht den Kfz-Halter*innen
postalisch zu.
5. Bewohner*innen
in Bewohnerparkgebieten bekommen, wenn sie keinen Bewohnerparkausweis
beantragen, für ein Jahr ein kostenloses DeutschlandTicket im Abo pro Haushalt.
Die Finanzierung erfolgt durch die Mehreinnahmen der unter 1 erhobenen Gebühr.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
abgelehnt gegen die SPD-Fraktion