Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


1.  Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/2101/2023):

 

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

 

1. Der Rat beschließt einen neuen gestaffelten Preis für alle Bewohnerparkgebiete mit ausreichend Parkraum. Als ausreichender Parkraum wird definiert, wenn für 80% aller ausgegebenen Parkausweise Parkflächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen oder genügend Parkraum in anliegenden Parkhäusern und auf privaten Flächen zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Stadt ermittelt dazu für jedes Bewohnerparkgebiet die Menge aller verfügbaren Parkflächen („Parkraumkataster“) und legt danach die entsprechenden Gebühren fest.

 

a) Die Gebühr beträgt im ersten Jahr maximal 100 € und kann dann jedes Jahr um 20 % erhöht werden. In jedem Fall liegt die niedrigste Gebühr oberhalb der Gebühr von Punkt 2c).

 

b) Neben der Länge der Fahrzeuge wird auch der CO2-Ausstoß zur Erhebung der Gebühren herangezogen.

 

c) Für Personen, die über einen gültigen Köln-Pass verfügen, werden 80 Prozent der Gebühren durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren übernommen.

 

d) Menschen mit amtlichen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen “G” und “aG” werden von der Gebühr befreit und dürfen in allen Bewohnerparkgebieten kostenlos parken.

 

e) Zusätzlich werden die Gebühren für Menschen im Schichtdienst (Bescheinigung der Arbeitgeber) um 25 % reduziert, bis es ein adäquates Nacht-ÖPNV-Angebot auch unter der Woche gibt. Über den Wegfall dieser Regelung nach Schaffung eines adäquaten Nacht-ÖPNV-Angebotes entscheidet der Verkehrsausschuss gesondert.

 

f) Eine Differenzierung der Erhöhung nach Gebieten ist gewünscht. Die Ausgestaltung prüft die Verwaltung in den ersten beiden Jahren nach Einführung

 

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Gebieten, in denen der Nachweis von Stellplätzen nicht gelingt, Veedelsgaragen einzurichten. Die neu einzurichtenden Veedelsgaragen sollen neben Parkplätzen für PKW auch Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und alternative Mobilitätsangebote (wie stationsbasierte Car-Sharing-Angebote) beinhalten.

 

a) Zur Finanzierung tragen anteilig Mittel aus der Stellplatzablöse und Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung bei.

b) Die Stadt richtet eine Stabsstelle ein und berichtet dem Verkehrsausschuss jährlich über die Umsetzung zur Einführung von Veedelsgaragen.

c) In den betreffenden Gebieten wird die Bewohnerparkgebühr inklusive der Verwaltungskosten auf maximal 60,- € festgesetzt und kann dann jedes Jahr um 10% steigen. Reduzierungen der Gebühren erfolgen entsprechend der Punkte 1c), d) und e).

 

Die Beschlusspunkte 3 – 5 bleiben in der Beschlussfassung ohne Änderungen.

 

3. Gemäß des beschlossenen Masterplans Parken (AN/2635/2021) beauftragt der Rat die Verwaltung, das Konzept zur Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung zu erstellen sowie zu überprüfen, ob auch Schul- und Supermarktparkplätze sowie Parkflächen von Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand (z.B. Krankenhäuser) für das Bewohnerparken geöffnet werden können. Sollte eine bereits erteilte Baugenehmigung die Nutzung der Parkplätze unterbinden, möge sich die Stadtverwaltung um eine entsprechende Öffnungsklausel oder Sondernutzungsgenehmigung bemühen.

 

4. Die nach Paragraph 51 Absatz 8 der Landesbauordnung NRW untersagte Zweckentfremdung von Garagen wird in den Anwohnerparkgebieten verstärkt durch das Ordnungsamt kontrolliert. Eine entsprechende Information geht den Kfz-Halter*innen postalisch zu.

 

5. Bewohner*innen in Bewohnerparkgebieten bekommen, wenn sie keinen Bewohnerparkausweis beantragen, für ein Jahr ein kostenloses DeutschlandTicket im Abo pro Haushalt. Die Finanzierung erfolgt durch die Mehreinnahmen der unter 1 erhobenen Gebühr.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion