Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Wirtschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Wolters und Frau Krautz)

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.




Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen Bezirksvertreter Winkler (AfD) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die LINKE.) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.



Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)

nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Die FRAKTION, der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT und von RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt.