Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau Becker, Herr Wolters
und Frau Krautz)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit von
B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei gegen die Stimmen
der CDU abgelehnt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
Bezirksvertreter Winkler (AfD) und Bezirksvertreter Badorf (Fraktion Die
LINKE.) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
3 Nein Stimmen (2 Grüne, Linke)
nicht anwesend: Herr Dr Reinartz (FDP)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Die FRAKTION,
der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT und von RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt.