Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit §
6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in
der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen an Sonntagen für die Jahre 2024-2026.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung Die Linke und KlimaFreunde
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung
NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für die Jahre
2024-2026.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
Bezirksvertreter Winkler (AfD) und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit §
6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in
der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen an Sonntagen für die Jahre 2024-2026.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
3 Nein-Stimmen (2 Grüne, Linke)
Eine Enthaltung (Grüne)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit §
6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in
der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen an Sonntagen für die Jahre 2024-2026.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden Beschuss zu fassen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit §
6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in
der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen an Sonntagen für die Jahre 2024-2026.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung
NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für die Jahre
2024-2026.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt geändert
gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der unten genannten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen folgende Veranstaltungen lediglich
für das Jahr 2024:
- 5.) Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.,
Street Gallery, 13.10.2024
- 10.) Porz-Mitte, Innenstadtgemeinschaft
Porz-Mitte, 13.10.2024, Musikalischer Herbst
Die weiteren in der Beschlussvorlage 4016/2023 aufgeführten, genehmigungsfähigen Anträge werden für drei Jahre genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
Fraktionen Die Linke und Die FRAKTION sowie der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT
und der Stimme von RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt.