Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zunächst ohne Votum zur Anhörung in die nachfolgenden Bezirksvertretungen.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: zurückgestellt


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt vertagt die Beschlussvorlage.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Verkehrsausschuss der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen

  1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.
  2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert empfohlen


1.    Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.

2.    Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.    Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

  1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.
  2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 

 

Die Verwaltung präzisiert, inwieweit es sich um den Inneren oder Äußeren Grüngürtel als Grenze für die Bereiche handelt. Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass innerhalb der beiden Grüngürtel Stationen nur auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

eine Enthaltung (AfD)

 

nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Weber-Baronowsky (Grüne)

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.
  2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Giesen, Herr Kau)

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Bezirksvertretung Porz stellt die Beratung der Beschlussvorlage zurück und bittet, um ein Fachgespräch mit der Verwaltung vor der nächsten Sitzung der BV Porz am 20.06.2024.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.
  2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.
  2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Einzelmandatsträgerin Dworeck-Danielowski (AfD)

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

  1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.
  2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich bei Enthaltung von Bezirksvertreter Fischer (Die LINKE.) und gegen die CDU-Fraktion zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschluss:

  1. Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.

    Bei der Umsetzung und Planung soll vorgesehen werden, dass mindestens im Innenstadtbereich die Feinmobilität ausschließlich an festen Stationen entliehen und zurückgegeben werden kann.

    Zusätzliche anbieterneutrale Elemente wie Paketstationen, E-Ladesäulen, Schließfächer und entsiegelnde Flächen für Stadtverschönerung, Begrünung, Erholungsbereiche oder Sitzgelegenheiten können an den evaluierten Standorten enthalten sein, wobei das Grünflächenamt gemäß dem Grünhandbuch einbezogen wird. Auch die Flächen der Mobilstationen sollen im Sinne der „Schwammstadt“ Versickerungselemente enthalten (z. B. begehbare Rigolen mit Schlitzsteinen).

    Die Auslieferungsmöglichkeiten der Mobilitätsanbieter werden berücksichtigt, um den Verkehrsfluss, die Radinfrastruktur und die Fußwege nicht zu beeinträchtigen.

 

Die Mobilstationen sollen auf bestehenden Parkplätzen, d.h. nicht in Grünanlagen, Gehwegen oder auf Platzflächen installiert werden.

Sollte mangels geeigneter Parkplatzfläche ungenutzte Platzflächen beansprucht werden müssen, ist der Bezirksvertretung eine Beschlussvorlage hierüber vorzulegen.

 

  1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

Im Umsetzungsvorschlag ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen der Mikromobilität bzw. des Betriebs der Stationen erhobenen Daten durch die Stadt bzw. die städtischen Betriebe sowie, in passend anonymisierter Form als OpenData auch durch die Öffentlichkeit nutzbar sind.

  1. Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

    Hierbei soll die Nutzerperspektive fortlaufend evaluiert werden, um eine funktionierende Entwicklung des Stationsnetzes sicherzustellen.

    Es können auch mobile Stationen mit temporären Mitteln eingerichtet werden, um die Nutzung und Akzeptanz in den Veedeln zu messen. In dem darauffolgenden Prozess wird nach bedarfsgerechter Evaluierung etappenweise die mobilen Stationen in feste Mobilstationen umgewandelt.

    Die Planung und Umsetzung des Mobilstationsnetzes erfolgt entsprechend den Leitlinien und festgeschriebenen Leitsätzen der Kölner Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“.
  2. Bei der Planung und Umsetzung der Mobilstationen sind die Bezirksvertretungen geeignet zu informieren und einzubeziehen um sicherzustellen, dass das Mobilstationsnetz den Bedürfnissen und Anforderungen der Bürger*innen gerecht wird.

 

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung FDP.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Änderungsantrag SPD-Fraktion "Mobilstationen Zündorf und Langel"

AN/0910/2024

 

Die SPD-Fraktion zieht ihren Änderungsantrag zurück.

 

Beschluss:

1.    Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.

2.    Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.    Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, bei Stimmenthaltung von Herrn Krasson (AfD) und Herrn Krämer (parteilos), zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.   Der Verkehrsausschuss beschließt das vorliegende Raumbuch Mobilstationen als konzeptionelle Grundlage für die flächendeckende Einrichtung eines Mobilstationsnetzes in Köln.

2.   Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung daher auf dieser Grundlage, gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) und gemäß Beschlusspunkt 2 zu TOP 10.6 der Ratssitzung vom 10.09.2020 in einem nächsten Schritt die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente und zügige Umsetzung und einen attraktiven sowie verlässlichen Betrieb des Mobilstationsnetzes zu ermitteln. Hierzu zählt neben den personellen und monetären Bedarfen vor allem auch der organisatorisch-rechtliche Rahmen.

Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.   Unbeschadet dessen kann und soll die Verwaltung schon heute im Rahmen ihrer regulären Aufgabenwahrnehmung Mobilstationen, wie sie das Raumbuch definiert, planen und umsetzen.

 

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt