Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung KlimaFreunde.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

 

 

 



Abstimmungsergebnis:


Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION und von RM Zimmermann zugestimmt.