Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
bei Enthaltung KlimaFreunde.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW
in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG
NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung für die Jahre 2024 - 2026 über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der
Anlage 1 beigefügten Zweiten Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
für die Jahre 2024 - 2026 über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Die FRAKTION und von RM Zimmermann zugestimmt.