Beschluss: ungeändert empfohlen
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt die Einrichtung des Gymnasiums in der
Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln mit Gesamtkosten
in Höhe von rund 2.870.000,-- Euro (investiver Anteil: 882.000 Euro, konsumtiver
Anteil: 1.988.000 Euro).
Die Finanzierung
der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von 1.988.000 Euro erfolgt im
Haushaltsjahr 2025 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Finanzierung der
investiven Einrichtungskosten in Höhe von 882.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr
2025 aus Mitteln im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen
für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-1-3102 - GYM
Brügelmannstr. - Einrichtung Neubau.
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine
Mittelfreigabe in Höhe von 882.000 € des Amtes für Schulentwicklung in der
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-1-3102 für
die Einrichtung des Gymnasiums Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln.
Die Beschlüsse erfolgen
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, insoweit dies
nach § 82 GO NRW erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt die Einrichtung des Gymnasiums in der
Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln mit
Gesamtkosten in Höhe von rund 2.810.000,-- Euro (investiver Anteil: 882.000 Euro,
konsumtiver Anteil: 1.967.000 Euro).
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine Mittelfreigabe
in Höhe von 882.000 € des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301,
Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle XXX für die Einrichtung des Gymnasiums
Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beschließt die Einrichtung des Gymnasiums in der
Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln mit
Gesamtkosten in Höhe von rund 2.810.000,-- Euro (investiver Anteil: 882.000 Euro,
konsumtiver Anteil: 1.967.000 Euro).
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine Mittelfreigabe
in Höhe von 882.000 € des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301,
Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle XXX für die Einrichtung des Gymnasiums
Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln. Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt die Einrichtung des Gymnasiums in der
Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln mit
Gesamtkosten in Höhe von rund 2.870.000,-- Euro (investiver Anteil: 882.000
Euro, konsumtiver Anteil: 1.988.000 Euro).
Die Finanzierung der
konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von 1.988.000 Euro erfolgt im
Haushaltsjahr 2025 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Finanzierung der
investiven Einrichtungskosten in Höhe von 882.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr
2025 aus Mitteln im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen
für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-1-3102 -
GYM Brügelmannstr. - Einrichtung Neubau.
2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine
Mittelfreigabe in Höhe von 882.000 € des Amtes für Schulentwicklung in der
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-1-3102 für
die Einrichtung des Gymnasiums Brügelmannstr. 10 in 50679 Köln.
Die
Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2025/2026, insoweit dies nach § 82 GO NRW erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der Fraktion Die PARTEI zugestimmt.