Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. über die zum Entwurf betreffend die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65460/06 für das Gebiet zwischen der Inneren Kanalstraße, Venloer Straße, Fuchsstraße und Nordostgrenze des Flurstücks 813 sowie eine ca. 650 m² große Teilfläche aus dem städtischen Flurstück 814, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld, in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Moschee Venloer Straße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65460/06 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage mehrheitlich mit 12 Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln, FDP) gegen 5 Stimmen (CDU, pro Köln) zu.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt,
1. über die zum Entwurf betreffend die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65460/06 für das Gebiet zwischen der Inneren Kanalstraße, Venloer Straße, Fuchsstraße und Nordostgrenze des Flurstücks 813 sowie eine ca. 650 m² große Teilfläche aus dem städtischen Flurstück 814, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld, in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Moschee Venloer Straße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65460/06 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. über die zum Entwurf betreffend die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65460/06 für das Gebiet zwischen der Inneren Kanalstraße, Venloer Straße, Fuchsstraße und Nordostgrenze des Flurstücks 813 sowie eine ca. 650 m² große Teilfläche aus dem städtischen Flurstück 814, Flur 70, Gemarkung Ehrenfeld, in Köln-Ehrenfeld —Arbeitstitel: Moschee Venloer Straße/Innere Kanalstraße in Köln-Ehrenfeld— eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65460/06 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3 316) i. V. m. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke.Köln sowie mit den Stimmen von Ratsmitglied Herr Dr. Müser (Kölner Bürger Bündnis) und des Oberbürgermeisters gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Frau May (fraktionslos) bei Stimmenthaltung der Ratsmitglieder Frau Demirel (Die Linke.Köln) und Herr Dr. Lemper (CDU-Fraktion) zugestimmt.
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Anmerkung:
Diese Angelegenheit wurde vorgezogen und als neuer TOP 9.0 behandelt.