Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 197. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt den Erlass der 197. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Frau Wittsack-Junge, Herrn Hanfland (Grüne) und Herrn Schöppe (pro Köln)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 197. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


„Der Rat beschließt den Erlass der 197. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.“

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme von Pro Köln beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 197. Satzung über die Festlegungen gem. § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.



Abstimmungsergebnis:

 

Mit großer Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.