Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Lindenthal.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für ein ca. 1 200 m² großes Teilgrundstück aus dem Flurstück 339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maß­geblich gelegen zwischen Elzstr. 8 und Neuenhöfer Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine zweigeschossige viergruppige Kindertagesstätte für ca. 60 Kinder festzusetzen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Knauf, Herr Schüler, Frau Specht-Schäfer

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für ein ca. 1 200 m² großes Teilgrundstück aus dem Flurstück 339, Flur 58 der Gemarkung Köln-Efferen, (maß­geblich gelegen zwischen Elzstr. 8 und Neuenhöfer Allee 33) in Köln-Sülz —Arbeitstitel: Elzstraße in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, eine zweigeschossige viergruppige Kindertagesstätte für ca. 60 Kinder festzusetzen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.