Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Ehrenfeld.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 4009 Bl. 2 für das Gebiet zwischen Parkgürtel, tiefer gelegte Schnellstraße K 4, Wöhlerstraße, Nußbaumerstraße und Ottostraße in Köln-Neuehrenfeld —Arbeitstitel: Ottostraße in Köln-Neuehrenfeld— nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen;
2. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage mehrheitlich mit 15 Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln-Fraktion) gegen 2 Stimmen (Fraktion pro Köln) zu.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. das Verfahren zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 4009 Bl. 2 für das Gebiet zwischen Parkgürtel, tiefer gelegte Schnellstraße K 4, Wöhlerstraße, Nußbaumerstraße und Ottostraße in Köln-Neuehrenfeld —Arbeitstitel: Ottostraße in Köln-Neuehrenfeld— nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten und ihn zum Zwecke der Aufhebung mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen;
2. von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.