Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün, in die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal sowie in den Sportausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün stellt die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf-Süd und der Hofanlage Haus Rath östlich und nördlich der Hofanlage Neu Subbelrather Hof und des Wohnbaugebietes Widdersdorf/Ost, östlich des Feldweges Im Buschfelde, nördlich und östlich der Stadtteilgrenze zu Bocklemünd/Mengenich, ca. 100 m parallel zum Feldweg Unter Gottes Gnaden bis zur Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf –Arbeitstitel: "Öffentlich zugängliche Golfanlage" in Köln-Widdersdorf– aufzustellen mit dem Ziel, einen öffentlich zugänglichen Golfplatz mit den dazugehörenden Einrichtungen wie Driving-Range, Clubhaus oder Wirtschaftsgebäude festzusetzen und
2. nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) durchzuführen.
3. Bei
der Aufstellung des Bebauungsplanes ist in besonderem Maße die Anbindung von
Widdersdorf über die Stadtbahnlinie 4 über die Stadtmitte Ehrenfeld, Bocklemünd
zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der so ergänzten Beschlussvorlage einstimmig bei 5 Enthaltungen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion pro Köln).
Beschluss: ungeändert beschlossen
Ohne weitere
Aussprache fasst die Bezirksvertretung folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf-Süd und der Hofanlage Haus Rath östlich und nördlich der Hofanlage Neu Subbelrather Hof und des Wohnbaugebietes Widdersdorf/Ost, östlich des Feldweges Im Buschfelde, nördlich und östlich der Stadtteilgrenze zu Bocklemünd/Mengenich, ca. 100 m parallel zum Feldweg Unter Gottes Gnaden bis zur Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf –Arbeitstitel: "Öffentlich zugängliche Golfanlage" in Köln-Widdersdorf– aufzustellen mit dem Ziel, einen öffentlich zugänglichen Golfplatz mit den dazugehörenden Einrichtungen wie Driving-Range, Clubhaus oder Wirtschaftsgebäude festzusetzen und
2. nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Post
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Tull, RM van Benthem, RM
Philippi und Herrn Uckermann, wird deutlich, dass das Vorhaben mit Ausnahme der
Fraktion Bündnis90/DieGrünen interfraktionell unterstützt wird.
Der mündlich eingebrachte Änderungsantrag von Herrn Uckermann, im Vorfeld
der Beschlussfassung eine Bürgerbeteiligung nach Modell 3 durchzuführen, wird
einstimmig abgelehnt.
Anschließend lässt RM Wolf über den Beschlussentwurf der Verwaltung
abstimmen:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf-Süd und der Hofanlage Haus Rath östlich und nördlich der Hofanlage Neu Subbelrather Hof und des Wohnbaugebietes Widdersdorf/Ost, östlich des Feldweges Im Buschfelde, nördlich und östlich der Stadtteilgrenze zu Bocklemünd/Mengenich, ca. 100 m parallel zum Feldweg Unter Gottes Gnaden bis zur Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf –Arbeitstitel: "Öffentlich zugängliche Golfanlage" in Köln-Widdersdorf– aufzustellen mit dem Ziel, einen öffentlich zugänglichen Golfplatz mit den dazugehörenden Einrichtungen wie Driving-Range, Clubhaus oder Wirtschaftsgebäude festzusetzen und
2. nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis90/DieGrünen zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich des Feldweges von Widdersdorf nach Lövenich in südlicher Verlängerung der Mozartstraße, der Siedlungserweiterungsfläche Widdersdorf-Süd und der Hofanlage Haus Rath östlich und nördlich der Hofanlage Neu Subbelrather Hof und des Wohnbaugebietes Widdersdorf/Ost, östlich des Feldweges Im Buschfelde, nördlich und östlich der Stadtteilgrenze zu Bocklemünd/Mengenich, ca. 100 m parallel zum Feldweg Unter Gottes Gnaden bis zur Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, südlich der Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, westlich der Bundesautobahn A 1 sowie nördlich der Wegeverbindung von Lövenich zum Max-Planck-Institut (verlängerter Zaunweg) in Köln-Widdersdorf –Arbeitstitel: "Öffentlich zugängliche Golfanlage" in Köln-Widdersdorf– aufzustellen mit dem Ziel, einen öffentlich zugänglichen Golfplatz mit den dazugehörenden Einrichtungen wie Driving-Range, Clubhaus oder Wirtschaftsgebäude festzusetzen und
2. nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.