Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss, in den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün sowie in die Bezirksvertretung Innenstadt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen
Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St.
Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige
Verlängerung bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im
Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord
–Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen
Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St.
Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige
Verlängerung bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im
Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel:
Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Herr Reiferscheid bemängelt, dass diese wichtige Vorlage der
Bezirksvertretung Innenstadt sehr spät vorgestellt wurde, sodass sie
wenig Zeit hatte, sich mit dem Inhalt zu befassen und es schwierig sei, ein
Urteil zu fällen, das Bestand hätte. Die SPD- Fraktion will aber die Offenlage
nicht blockieren.
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist einhellig der Meinung, dass die
ergänzende Mitteilung der Unteren Landschaftsbehörde (1003/2009, siehe Anlage)
zwingend zu beachten ist. Sie soll Bestandteil der Vorlage sein. Außerdem
werden die Ausführungen der CDU-Fraktion, die Frau Nauwerk als Protokollnotiz
vorliest, von der Bezirksvertretung Innenstadt übernommen und der
Beschlussvorschlag entsprechend (in kursiv) ergänzt.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf
Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen
Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St.
Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung
bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof,
Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof
in Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der
als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen.
- Thema Begrünung und Spielplätze:
Wir
bitten in den Beschluss unbedingt die Vorschläge und Bedenken der unteren Landschaftsbehörde
(Herrn Moers) bezüglich des zu planenden Kinderspielplatzes in Verbindung mit
den Naturdenkmalen (Platanen) aufzunehmen. Unserer Ansicht nach ist bis zum
Satzungsbeschluss zu klären, ob die Verordnung über die betreffenden
Naturdenkmale aufgehoben wird oder ob im benachbarten Umfeld andere
Spielplatzmöglichkeiten gefunden werden.
Die
CDU-Fraktion möchte die Naurdenkmale in diesem Viertel erhalten, wenn ihnen
mittel- bis langfristig eine gute Lebensdauer prognostiziert werden kann (ausgenommen
die bereits gefällte Kastanie).
- Thema Verkehr/Verkehrskonzept:
Die
CDU-Fraktion erinnert an die am 19.5.08 in der 2. frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Gereonshof“ gemachte Ankündigung von Herrn
Streitberger (s. Vorlage - Niederschrift 2. frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung, S. 7, 3. Absatz, letzter Satz) nochmals eine
öffentliche Veranstaltung durchzuführen. Die CDU-Fraktion in der BV 1 beantragt
eine solche Sitzungsveranstaltung mit den Anwohnern und der Fachverwaltung, in
der das Verkehrskonzept erläutert wird und in der auch eventuell Verbesserungen
oder Änderungsvorschläge von Seiten der Anwohner eingebracht werden können. Des
Weiteren regt die CDU-Fraktion an, für die zukünftige Verkehrsregelung zu
prüfen (Vorlage – Verkehrsgutachten, letzter Spiegelstrich, Anlage 5, S. 10) ob
die Kreuzung Magnussstraße/Zeughausstraße/Friesenstraße/St. Apernstraße, auf
Dauer mit einem Kreisverkehr besser zu regeln und entlasten ist. Die
CDU-Fraktion plädiert auch dafür, dass nach erfolgter Umgestaltung des Platzes
Gereonshof eine Überfahrbarkeit für den Individualverkehr im Notfall u. ä. ermöglicht
wird.
Die
Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde (Sessionnr. 1003/2009) ist
zwingend zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
So ergänzt einstimmig zugestimmt mit der Bitte an den STEA, den Änderungen zu folgen.
Beschluss: geändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt unter Berücksichtigung von Anlage 10, den geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 mit
gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Christophstraße,
Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St. Gereon, westliche
Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung bis
zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz
und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in
Köln-Altstadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der geänderten Begründung und den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und gibt als Anregung für
das weitere Verfahren mit, zu prüfen, wie die Verkehrssicherungspflicht in
Einklang mit den geschützten Baumdenkmalen gebracht werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.