Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss, in den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün sowie in die Bezirksvertretung Innenstadt.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St. Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Alt­stadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St. Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Alt­stadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Herr Reiferscheid bemängelt, dass diese wichtige Vorlage der Bezirksvertretung Innenstadt sehr spät vorgestellt wurde, sodass sie wenig Zeit hatte, sich mit dem Inhalt zu befassen und es schwierig sei, ein Urteil zu fällen, das Bestand hätte. Die SPD- Fraktion will aber die Offenlage nicht blockieren.

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt ist einhellig der Meinung, dass die ergänzende Mitteilung der Unteren Landschaftsbehörde (1003/2009, siehe Anlage) zwingend zu beachten ist. Sie soll Bestandteil der Vorlage sein. Außerdem werden die Ausführungen der CDU-Fraktion, die Frau Nauwerk als Protokollnotiz vorliest, von der Bezirksvertretung Innenstadt übernommen und der Beschlussvorschlag entsprechend (in kursiv) ergänzt.

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St. Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Alt­stadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.

 

  1. Thema Begrünung und Spielplätze:

Wir bitten in den Beschluss unbedingt die Vorschläge und Bedenken der unteren Landschaftsbehörde (Herrn Moers) bezüglich des zu planenden Kinderspielplatzes in Verbindung mit den Naturdenkmalen (Platanen) aufzunehmen. Unserer Ansicht nach ist bis zum Satzungsbeschluss zu klären, ob die Verordnung über die betreffenden Naturdenkmale aufgehoben wird oder ob im benachbarten Umfeld andere Spielplatzmöglichkeiten gefunden werden.

Die CDU-Fraktion möchte die Naurdenkmale in diesem Viertel erhalten, wenn ihnen mittel- bis langfristig eine gute Lebensdauer prognostiziert werden kann (ausgenommen die bereits gefällte Kastanie).

 

  1. Thema Verkehr/Verkehrskonzept:

Die CDU-Fraktion erinnert an die am 19.5.08 in der 2. frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Gereonshof“ gemachte Ankündigung von Herrn Streitberger (s. Vorlage - Niederschrift 2. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, S. 7, 3. Absatz, letzter Satz) nochmals eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen. Die CDU-Fraktion in der BV 1 beantragt eine solche Sitzungsveranstaltung mit den Anwohnern und der Fachverwaltung, in der das Verkehrskonzept erläutert wird und in der auch eventuell Verbesserungen oder Änderungsvorschläge von Seiten der Anwohner eingebracht werden können. Des Weiteren regt die CDU-Fraktion an, für die zukünftige Verkehrsregelung zu prüfen (Vorlage – Verkehrsgutachten, letzter Spiegelstrich, Anlage 5, S. 10) ob die Kreuzung Magnussstraße/Zeughausstraße/Friesenstraße/St. Apernstraße, auf Dauer mit einem Kreisverkehr besser zu regeln und entlasten ist. Die CDU-Fraktion plädiert auch dafür, dass nach erfolgter Umgestaltung des Platzes Gereonshof eine Überfahrbarkeit für den Individualverkehr im Notfall u. ä. ermöglicht wird.

Die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde (Sessionnr. 1003/2009) ist zwingend zu beachten.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

So ergänzt einstimmig zugestimmt mit der Bitte an den STEA, den Änderungen zu folgen.

Beschluss: geändert beschlossen


geänderter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt unter Berücksichtigung von Anlage 10, den geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 66455/06 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, südliche Grenze des Kirchengrundstückes St. Gereon, westliche Grenze Flurstück 359 (Gemarkung Köln, Flur 22), geradlinige Verlängerung bis zur Straße Gereonshof, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord –Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Alt­stadt/Nord— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der geänderten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und gibt als Anregung für das weitere Verfahren mit, zu prüfen, wie die Verkehrssicherungspflicht in Einklang mit den geschützten Baumdenkmalen gebracht werden kann.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.