Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Vorschläge zur Qualitätsverbesserung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zustimmend zur Kenntnis und beschließt,

 

1. die Zuwendungen für die Offene Ganztagsschule ab dem 2. Schulhalbjahr 2008/2009 in Grundschulen um 155 Euro je Platz / Schuljahr und in Förderschulen um 310 Euro je Platz / Schuljahr zu erhöhen. Die Mittel sind zur Verbesserung der quantitativen und qualitativen Personalausstattung zu verwenden,

 

2. für die Betreuung und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzliche Zuwendungen in Höhe von 5.300 Euro (2.650 Euro in der GGS Am Rosenmaar) je Kind und Schuljahr zu gewähren. In Ergänzung zum Ratsbeschluss vom 06.02.2007 werden somit ab 01.02.2009 alle im Offenen Ganztag mit behinderten Kindern belegten Plätze in Grundschulen gefördert, und

 

3. die Fördermittel für weitere 20 Grundschulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf gem. Anlage 2 um 2.560 Euro je Gruppe pro Schuljahr zu erhöhen.

 

4. Die zur Durchführung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2009 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.717.915 Euro stehen im Haushaltsplan 2009 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

 

5. Die ab dem Haushaltsjahr 2010 erforderliche Finanzierung in Höhe von 3.999.190 Euro wurde in der Finanzplanung 2010 ff zu berücksichtigt.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Vorschläge zur Qualitätsverbesserung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zustimmend zur Kenntnis und beschließt,

 

1. die Zuwendungen für die Offene Ganztagsschule ab dem 2. Schulhalbjahr 2008/2009 in Grundschulen um 155 Euro je Platz / Schuljahr und in Förderschulen um 310 Euro je Platz / Schuljahr zu erhöhen. Die Mittel sind zur Verbesserung der quantitativen und qualitativen Personalausstattung zu verwenden,

 

2. für die Betreuung und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzliche Zuwendungen in Höhe von 5.300 Euro (2.650 Euro in der GGS Am Rosenmaar) je Kind und Schuljahr zu gewähren. In Ergänzung zum Ratsbeschluss vom 06.02.2007 werden somit ab 01.02.2009 alle im Offenen Ganztag mit behinderten Kindern belegten Plätze in Grundschulen gefördert, und

 

3. die Fördermittel für weitere 20 Grundschulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf gem. Anlage 2 um 2.560 Euro je Gruppe pro Schuljahr zu erhöhen.

 

4. Die zur Durchführung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2009 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.717.915 Euro stehen im Haushaltsplan 2009 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

 

5. Die ab dem Haushaltsjahr 2010 erforderliche Finanzierung in Höhe von 3.999.190 Euro wurde in der Finanzplanung 2010 ff zu berücksichtigt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Vorschläge zur Qualitätsverbesserung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zustimmend zur Kenntnis und beschließt,

 

1. die Zuwendungen für die Offene Ganztagsschule ab dem 2. Schulhalbjahr 2008/2009 in Grundschulen um 155 Euro je Platz / Schuljahr und in Förderschulen um 310 Euro je Platz / Schuljahr zu erhöhen. Die Mittel sind zur Verbesserung der quantitativen und qualitativen Personalausstattung zu verwenden,

 

2. für die Betreuung und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusätzliche Zuwendungen in Höhe von 5.300 Euro (2.650 Euro in der GGS Am Rosenmaar) je Kind und Schuljahr zu gewähren. In Ergänzung zum Ratsbeschluss vom 06.02.2007 werden somit ab 01.02.2009 alle im Offenen Ganztag mit behinderten Kindern belegten Plätze in Grundschulen gefördert, und

 

3. die Fördermittel für weitere 20 Grundschulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf gem. Anlage 2 um 2.560 Euro je Gruppe pro Schuljahr zu erhöhen.

 

4. Die zur Durchführung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2009 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.717.915 Euro stehen im Haushaltsplan 2009 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

 

5. Die ab dem Haushaltsjahr 2010 erforderliche Finanzierung in Höhe von 3.999.190 Euro wurde in der Finanzplanung 2010 ff zu berücksichtigt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.