Beschluss: Sache ist erledigt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):

  1. Der Beschluss des Rates vom 24.06.2008 – Auflösung der Schule zum 31.07.2011- wird aufgehoben (Vorlage-Nr. 1209/2008).
  2. Die Gemeinschaftshauptschule Schulstraße 16-18 (Konrad-Adenauer-Schule) in Pesch wird zum 31.07.2009 aufgelöst.
  3. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
    Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Auflösung der Schule zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand durch die Weiterführung der Hauptschule über den geplanten Zeitpunkt hinaus für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Rechtsmittelverfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, dass rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres 2009/10 Klarheit über die Schulsituation in Pesch besteht.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Frau Reiff (CDU)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG):

 

  1. Der Beschluss des Rates vom 24.06.2008 – Auflösung der Schule zum 31.07.2011- wird aufgehoben (Vorlage-Nr. 1209/2008).

  2. Die Gemeinschaftshauptschule Schulstraße 16-18 (Konrad-Adenauer-Schule) in Pesch wird zum 31.07.2009 aufgelöst.

  3. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
    Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Auflösung der Schule zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand durch die Weiterführung der Hauptschule über den geplanten Zeitpunkt hinaus für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Rechtsmittelverfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, dass rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres 2009/10 Klarheit über die Schulsituation in Pesch besteht.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.