Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Mülheim.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungs­plan­verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich Caumannsstraße, östlich Im Leimfeld, südlich Herler Straße und westlich Alte Wipperfürther Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 02, Flurstücke 8038/232 und teilweise 8039/232, 7590/239, 2254, 2253, 2267, 2268, 2332, 2262, 2331, 2259, 2330, 2255, 2244, 7573/239, 7572/239) —Arbeitstitel: Alte Wipperfürther Straße in Köln-Buchheim— einzuleiten mit dem Ziel, Errichtung einer Wohnbebauung festzusetzen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungs­plan­verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich Caumanns­straße, östlich Im Leimfeld, südlich Herler Straße und westlich Alte Wipperfürther Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 02, Flurstücke 8038/232 und teilweise 8039/232, 7590/239, 2254, 2253, 2267, 2268, 2332, 2262, 2331, 2259, 2330, 2255, 2244, 7573/239, 7572/239) —Arbeitstitel: Alte Wipperfürther Straße in Köln-Buchheim— einzuleiten mit dem Ziel, Errichtung einer Wohnbebauung festzusetzen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.