Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss und in die Bezirksvertretung Ehrenfeld.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6150/02 für das Gebiet Heinrich-Rohlmann-Straße, Ostgrenze der Flurstücke 1003, 328 und 1411, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Hugo-Eckener-Straße in Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Gewerbegebietserweiterung westlich Butzweilerhof in Köln-Ossendorf— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6150/02 für das Gebiet Heinrich-Rohlmann-Straße, Ostgrenze der Flurstücke 1003, 328 und 1411, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Hugo-Eckener-Straße in Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Gewerbegebietserweiterung westlich Butzweilerhof in Köln-Ossendorf— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der Beschlussvorlage mehrheitlich mit 15 Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln-Fraktion, FDP) gegen 2 Stimmen (Fraktion pro Köln) zu.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6150/02 für das Gebiet Heinrich-Rohlmann-Straße, Ostgrenze der Flurstücke 1003, 328 und 1411, alle Flur 8 der Gemarkung Longerich, und Hugo-Eckener-Straße in Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Gewerbegebietserweiterung westlich Butzweilerhof in Köln-Ossendorf— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.