Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Lindenthal.

 

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen



Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) und der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) das in Variante V4 erläuterte und in Anlage 2 im Plan dargestellte Bedienungskonzept für Widdersdorf-Süd umzusetzen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird durch die Vereinbarung der KVB mit dem Investor über eine Anschubfinanzierung vorgezogen und soll bereits im Oktober 2009 erfolgen.

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der durch die Einrichtung der neuen Linie 149 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Linie. Bei der Ermittlung der Mehrkosten sind die von Dritten gewährten Finanzierungshilfen in Abzug zu bringen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Nicht anwesend: Frau Niewiesch, Herr Schüler, Frau Specht-Schäfer

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) und der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) das in Variante V4 erläuterte und in Anlage 2 im Plan dargestellte Bedienungskonzept für Widdersdorf-Süd umzusetzen. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird durch die Vereinbarung der KVB mit dem Investor über eine Anschubfinanzierung vorgezogen und soll bereits im Oktober 2009 erfolgen.

 

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus der durch die Einrichtung der neuen Linie 149 ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme der neuen Linie. Bei der Ermittlung der Mehrkosten sind die von Dritten gewährten Finanzierungshilfen in Abzug zu bringen.

 

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt