Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün verweist die Beschlussvorlage in den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde, die Bezirksvertretung Mülheim und den Stadtentwicklungsausschuss.
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Gremien uneingeschränkt zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Beirat der
Unteren Landschaftsbehörde begrüßt die Änderung des Landschaftsplans.
Abstimmungsergebnis:
Bei 13 Ja Stimmen einstimmig angenommen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. aufgrund
von § 27c Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert am 19.
Juni 2007 (GV.NRW.S.216), ber. 15. August 2007 (GVBl.S.316), über die zum
Änderungsentwurf eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem Inhalt der
Anlage 1,
2. aufgrund § 29 Absatz 1 LG, in Verbindung mit § 16 Absatz 2 LG, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung – in bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – die 10. Änderung des Landschaftsplans Köln gemäß dem Inhalt der Anlagen 2 und 3.
Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün verzichtet auf eine erneute Vorlage bei gleichlautendem Beschluss der nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
1. aufgrund
von § 27c Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert am 19.
Juni 2007 (GV.NRW.S.216), ber. 15. August 2007 (GVBl.S.316), über die zum
Änderungsentwurf eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem Inhalt der
Anlage 1,
2. aufgrund § 29 Absatz 1 LG, in Verbindung mit § 16 Absatz 2 LG, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung – in bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – die 10. Änderung des Landschaftsplans Köln gemäß dem Inhalt der Anlagen 2 und 3.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. aufgrund
von § 27c Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), zuletzt geändert am 19.
Juni 2007 (GV.NRW.S.216), ber. 15. August 2007 (GVBl.S.316), über die zum
Änderungsentwurf eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem Inhalt der
Anlage 1,
2. aufgrund § 29 Absatz 1 LG, in Verbindung mit § 16 Absatz 2 LG, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung – in bei Erlass der Satzung geltenden Fassung – die 10. Änderung des Landschaftsplans Köln gemäß dem Inhalt der Anlagen 2 und 3.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.