Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Lindenthal.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die FDP zugestimmt.

 

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)



Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61454/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet beidseitig der Herrigergasse zwischen Alter Militärring und Belvederestraße, betreffend die Grundstücke Herrigergasse ohne Nr., Belvederestr. 40 - 42 a und Alter Militärring 61 - 67 mit den Flurstücken 429, 1367, 1392, 1393, 1394, 1395, 1692 und 1693 sowie mit Teilen der Flurstücke 676, 1347 und 1920 in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77 in Köln-Müngersdorf —Arbeitstitel: Herrigergasse in Köln-Müngersdorf— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.

10 Nein-Stimmen (4 SPD, 3 Grüne, 2 FDP, 1 Pro Köln)
  7 Enthaltungen (7 CDU)

Nicht anwesend: Frau Specht-Schäfer, Frau Theisling

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Die Vorlage wird vertagt.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 61454/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet beidseitig der Herrigergasse zwischen Alter Militärring und Belvederestraße, betreffend die Grundstücke Herrigergasse ohne Nr., Belvederestr. 40 - 42 a und Alter Militärring 61 - 67 mit den Flurstücken 429, 1367, 1392, 1393, 1394, 1395, 1692 und 1693 sowie mit Teilen der Flurstücke 676, 1347 und 1920 in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77 in Köln-Müngersdorf —Arbeitstitel: Herrigergasse in Köln-Müngersdorf— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

 




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion