Beschluss: geändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
beauftragt die Verwaltung, die Sürther Hauptstraße im Abschnitt von Kölnstraße
bis Heidelweg mit der Generalsanierung nach Kanalbau gemäß Anlage 1 mit den unten aufgeführten Änderungen umzugestalten.
Darüber hinaus beauftragt die Bezirksvertretung
Rodenkirchen die Verwaltung, die vorhandenen Bäume zu fällen und durch
Neupflanzungen auszugleichen.
- Es sind mehr
Ersatzpflanzungen in der näheren Umgebung vorzunehmen, als Bäume gefällt
werden (ca. 20).
- Die vorgeschlagene
Baumart für die Neupflanzungen auf der Straße soll noch mal überdacht
werden.
- Die Lage der Überquerung
an der Schule soll überprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Schöppe, Stucken und Welcker)
Beschluss: geändert beschlossen
-mündlicher
Änderungsantrag der Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion
- mündlicher
Änderungsantrag der CDU-Fraktion
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
beauftragt die Verwaltung, die Sürther Hauptstraße im Abschnitt von Kölnstraße
bis Heidelweg mit der Generalsanierung nach Kanalbau gemäß Anlage 5 der
Beschlussvorlage mit den unten
aufgeführten Auflagen 1. bis 4. umzubauen und dabei möglichst viele Bäume
zu erhalten.
1.
Planung
1.1. Die Fahrbahn ist ein zweites Mal zu
verschwenken (und damit erneuter Seitenwechsel von schmalem und breitem
Bürgersteig), und zwar an der Einmündung der Ernst-Volland-Straße.
1.2. Für die zum Rhein hin liegende
Bushaltestelle ist zu prüfen, welche Konsequenzen die aus (1.1) resultierende
Einengung hier hat.
2.
Bäume
2.1. Sämtliche auf dem breiteren Bürgersteig
stehende Straßenbäume sind mittels ökologischer Baubegleitung möglichst zu
erhalten.
2.2. Die sich durch (1.1) ergebenden Freiräume
sind für zusätzliche Neupflanzungen zu nutzen.
2.3. Die Allee des Planbereiches ist im
Straßenabschnitt vor der Remigius-Kirche aufzunehmen mit der bestehenden Allee
in der Bahnhofstraße durch beidseitige Neupflanzungen zu verbinden.
2.4. Entsprechende Maßnahmen sind für das andere
Ende des Planbereiches zu prüfen.
2.5. Die Gesamtzahl der Neupflanzungen hat die
Anzahl der Fällungen im Planbereich deutlich zu überschreiten (Ziel: mindestens
1 Dutzend zusätzliche Bäume).
2.6. Für sämtliche Neupflanzungen sind
ausschließlich Kopf-Linden vorzusehen; Stammumfang ca. 25 cm, Stammhöhe
mindestens 3 m. Beim Bestand ist zu prüfen, welche Bäume für einen Kopfschnitt
geeignet sind; dieser ist dann im Zuge der Neupflanzungen durchzuführen.
3.
Kosten
3.1. Die StEB – Verursacher der jetzt
erforderlichen Sanierung – ist in angemessener Höhe an den Sanierungskosten zu
beteiligen, z.B. mit dem Betrag, der für eine ordnungsgemäße Wiederherrichtung
der Straße hätte verwendet werden müssen.
3.2. Die Beteiligung von Atlas Copco – als
wesentlichen Nutzer dieser Straße - an den gemäß KAG fälligen Anwohnerbeiträgen
ist sicher zu stellen. Notfalls ist eine „freiwillige“ Vereinbarung mit AC zu
treffen.
3.3. Die Sanierung ist in einer soliden und
dauerhaften, aber auch unnötige Kosten vermeidenden Ausführung zu
bewerkstelligen.
3.4. Neupflanzungen außerhalb des Planbereiches
sind aus anderen städtischen Töpfen zu bestreiten, zum Beispiel über
Ausgleichsgelder.
4.
Information
4.1. Vor Aufnahme der Umsetzungsarbeiten ist in
einer nochmaligen Bürgerinformation den Anwohnern und Einwohnern des Ortes die
verabschiedete Planung zu erläutern.
4.2. Hierbei sind auch Aspekte der
Kostenbeteiligung endgültig zu klären.
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
verzichtet auf Wiedervorlage im Rahmen des Mittelvergabeverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Schöppe
zugestimmt.
Hinweis: Eine Abstimmung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der u.
a. eine Ablehnung der Verwaltungsvorlage zum Inhalt hat, erübrigt sich durch
die Zustimmung.