Beschluss: geändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Sürther Hauptstraße im Abschnitt von Kölnstraße bis Heidelweg mit der Generalsanierung nach Kanalbau gemäß Anlage 1 mit den unten aufgeführten Änderungen umzugestalten.

 

Darüber hinaus beauftragt die Bezirksvertretung Rodenkirchen die Verwaltung, die vorhandenen Bäume zu fällen und durch Neupflanzungen auszugleichen.

 

 

  1. Es sind mehr Ersatzpflanzungen in der näheren Umgebung vorzunehmen, als Bäume gefällt werden (ca. 20).
  2. Die vorgeschlagene Baumart für die Neupflanzungen auf der Straße soll noch mal überdacht werden.
  3. Die Lage der Überquerung an der Schule soll überprüft werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt. (Nicht anwesend: Schöppe, Stucken und Welcker)

Beschluss: geändert beschlossen


-mündlicher Änderungsantrag der Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion

- mündlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Sürther Hauptstraße im Abschnitt von Kölnstraße bis Heidelweg mit der Generalsanierung nach Kanalbau gemäß Anlage 5 der Beschlussvorlage mit den unten aufgeführten Auflagen 1. bis 4. umzubauen und dabei möglichst viele Bäume zu erhalten.

 

1.      Planung

1.1.  Die Fahrbahn ist ein zweites Mal zu verschwenken (und damit erneuter Seitenwechsel von schmalem und breitem Bürgersteig), und zwar an der Einmündung der Ernst-Volland-Straße.

1.2.  Für die zum Rhein hin liegende Bushaltestelle ist zu prüfen, welche Konsequenzen die aus (1.1) resultierende Einengung hier hat.

2.      Bäume

2.1.  Sämtliche auf dem breiteren Bürgersteig stehende Straßenbäume sind mittels ökologischer Baubegleitung möglichst zu erhalten.

2.2.  Die sich durch (1.1) ergebenden Freiräume sind für zusätzliche Neupflanzungen zu nutzen.

2.3.  Die Allee des Planbereiches ist im Straßenabschnitt vor der Remigius-Kirche aufzunehmen mit der bestehenden Allee in der Bahnhofstraße durch beidseitige Neupflanzungen zu verbinden.

2.4.  Entsprechende Maßnahmen sind für das andere Ende des Planbereiches zu prüfen.

2.5.  Die Gesamtzahl der Neupflanzungen hat die Anzahl der Fällungen im Planbereich deutlich zu überschreiten (Ziel: mindestens 1 Dutzend zusätzliche Bäume).

2.6.  Für sämtliche Neupflanzungen sind ausschließlich Kopf-Linden vorzusehen; Stammumfang ca. 25 cm, Stammhöhe mindestens 3 m. Beim Bestand ist zu prüfen, welche Bäume für einen Kopfschnitt geeignet sind; dieser ist dann im Zuge der Neupflanzungen durchzuführen.

3.      Kosten

3.1.  Die StEB – Verursacher der jetzt erforderlichen Sanierung – ist in angemessener Höhe an den Sanierungskosten zu beteiligen, z.B. mit dem Betrag, der für eine ordnungsgemäße Wiederherrichtung der Straße hätte verwendet werden müssen.

3.2.  Die Beteiligung von Atlas Copco – als wesentlichen Nutzer dieser Straße - an den gemäß KAG fälligen Anwohnerbeiträgen ist sicher zu stellen. Notfalls ist eine „freiwillige“ Vereinbarung mit AC zu treffen.

3.3.  Die Sanierung ist in einer soliden und dauerhaften, aber auch unnötige Kosten vermeidenden Ausführung zu bewerkstelligen.

3.4.  Neupflanzungen außerhalb des Planbereiches sind aus anderen städtischen Töpfen zu bestreiten, zum Beispiel über Ausgleichsgelder.

4.      Information

4.1.  Vor Aufnahme der Umsetzungsarbeiten ist in einer nochmaligen Bürgerinformation den Anwohnern und Einwohnern des Ortes die verabschiedete Planung zu erläutern.

4.2.  Hierbei sind auch Aspekte der Kostenbeteiligung endgültig zu klären.

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen verzichtet auf Wiedervorlage im Rahmen des Mittelvergabeverfahrens.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Schöppe zugestimmt.

 

Hinweis: Eine Abstimmung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, der u. a. eine Ablehnung der Verwaltungsvorlage zum Inhalt hat, erübrigt sich durch die Zustimmung.